{"id":"bgbl2-1970-25-4","kind":"bgbl2","year":1970,"number":25,"date":"1970-06-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1970/25#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1970-25-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1970/bgbl2_1970_25.pdf#page=3","order":4,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung einer internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen","law_date":"1970-05-20T00:00:00Z","page":291,"pdf_page":3,"num_pages":1,"content":["Nr. 25 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. Juni 1970                             291\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Ubereinkommens\nzur Errichtung einer internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen\nVom 20. Mai 1970\nDas Vereinigte Königreich hat in einer am 11. März\n1970 bei der französischen Regierung eingegangenen\nNote erklärt, daß das am 12. Oktober 1955 in Paris\nunterzeichnete Dbereinkommen zur Errichtung einer\ninternationalen Organisation für das gesetzliche\nMeßwesen (Bundesgesetzbl. 1959 II S. 673) in fol-\ngenden vom Vereinigten Königreich abhängigen Ge-\nbieten Anwendung findet:\nBahama-Inseln             Montserrat\nFidschi                   Seychellen\nGibraltar                 Turks- und\nJungferninseln              Caicosinseln\nGemäß seinem Artikel XXXV Abs. 2 ist das über-\neinkommen am 10. April 1970 für die genannten Ge-\nbiete in Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 23. Oktober 1968 (Bundesge-\nsetzbl. II S. 929).\nBonn, den 20. Mai 1970\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nHarkort\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Ubereinkommens\nüber die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche\nVom 22. Mai 1970\nDas übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die          solcher Schiedssprüche anwenden wird, die in dem\nAnerkennung und Vollstreckung ausländischer              Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats dieses Überein-\nSchiedssprüche (Bundesgesetzbl. 1961 II S. 121) tritt    kommens ergangen sind, und auf Streitigkeiten aus\nnach seinem Artikel XII Abs. 2 für                       solchen Rechtsverhältnissen, sei es vertraglicher oder\nNigeria                           am 15.Juni 1970      nichtvertraglicher Art, die nach dem Recht der Bun-\nin Kraft.                                                desrepublik Nigeria als Handelssachen angesehen\nwerden.\nNigeria hat in übereinstimmung mit Artikel I\nAbs. 3 des Übereinkommens erklärt, daß es das              Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nübereinkommen auf der Grundlage der Gegenseitig-         Bekanntmachung vom 2. Mai 1969 (Bundesgesetz-\nkeit nur auf die Anerkennung und Vollstreckung           blatt II S. 1019).\nBonn, den 22. Mai 1970\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nDuckwitz"]}