{"id":"bgbl2-1970-23-3","kind":"bgbl2","year":1970,"number":23,"date":"1970-05-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1970/23#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1970-23-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1970/bgbl2_1970_23.pdf#page=5","order":3,"title":"Verordnung über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Herdern/Rheinsfelden","law_date":"1970-05-14T00:00:00Z","page":265,"pdf_page":5,"num_pages":2,"content":["Nr. 23 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Mai 1970                            265\nVerordnung\nüber die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen\nam Grenzübergang Herdern/Rheinsfelden\nVom 14. Mai 1970\nAuf Grund des Artikels 2 des Gesetzes vom           blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 3 des Gesetzes\nl. August 1962 zu dem Abkommen vom 1. Juni 1961        vom 1. August 1962 zu dem Abkommen vom 1. Juni\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der        1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nSchweizerischen Eidgenossenschaft über die Er-         der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Er-\nrichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungs-     richtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungs-\nstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrs-          stellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln\nmitteln während der Fahrt (Bundesgesetzbl. 1962 II     während der Fahrt auch im Land Berlin.\nS. 877) wird verordnet:\n§ 1\nAn der deutsch-schweizerischen Grenze werden                                  § 3\nam Grenzübergang Herdern/Rheinsfelden nebenein-           (1) Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft,\nanderliegende Grenzabfertigungsstellen nach Maß-       an dem die Vereinbarung in Kraft tritt.\ngabe der Vereinbarung vom 19. März 1970 errichtet.\n(2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer\nDie Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.\nKraft, an dem die Vereinbarung außer Kraft tritt.\n§ 2                              (3) Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-   Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt be-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-     kanntzugeben.\nBonn, den 14. Mai 1970\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nDr. Emde\nDer Bundesminister des Innern\nGenscher","266                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil II\nVereinbarung\nüber die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen\nam Grenzübergang Herdern/Rheinsfelden\nGestützt auf Artikel 1 Absatz 3 des Abkommens vom                                Artikel 3\n1. Juni 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\n(1) Die Oberfinanzdirektion Freiburg i. Br. und die Zoll-\nund der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Er-\nkreisdirektion Sc:haffhausen legen im gegenseitigen Ein-\nrichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen\nvernehmen die Einzelheiten fest, nötigenfalls unter\nund die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während\nMitwirkung des zuständigen deutschen Grenzschutzamtes\nder Fahrt wird folgende Vereinbarung abgeschlossen:\nund der zustdndigen schweizerischen Polizeibehörde.\n(2) Die diensttuenden ranghöchsten Bediensteten beider\nArtikel 1                           Staaten treffen im gegenseitigen Einvernehmen die kurz-\n( 1) Am Grenzübergang Herdern Rheinsfelden werden        fristig erforderlichen Maßnahmen.\nauf deutschem Hoheitsgebiet nebeneinanderliegende\nGrenzabfertigungsstellen errichtet.                                                 Artikel 4\n(2) Die deutsche und die schweizerische Abfertigung         (1) Diese Vereinbarung wird gemäß Artikel 1 Absatz 4\ndes Bootsverkehrs auf dem Rhein finden bei diesen Grenz-    des Abkommens vom 1. Juni 1961 durch den Austausch\nabfertigungsstellen statt.                                  diplomatischer Noten bestätigt und in Kraft gesetzt.\n(2) Die Vereinbarung kann auf diplomatischem Wege\nArtikel 2                           unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten je auf den\nersten Tag eines Monats gekündigt werden.\nDie Zone umfaßt den deutschen Teil der Kraftwerks-\nbrücke, die Schleusenanlage einschließlich der Mole und\nder vVasserfläche sowie die Bootslandestelle im Ober-          GESCHEHEN in Bonn, am 19. März 1970 in doppelter\nstrom.                                                      Urschrift in deutscher Sprache.\nFür die Bundesminister der Finanzen und des Innern\nder Bundesrepublik Deutschland\nButter\nFür die zuständigen obersten\nschweizerischen Behörden\nDr. Lenz"]}