{"id":"bgbl2-1970-16-1","kind":"bgbl2","year":1970,"number":16,"date":"1970-04-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1970/16#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1970-16-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1970/bgbl2_1970_16.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 7/70 - Waren der EGKS - 1970)","law_date":"1970-04-01T00:00:00Z","page":177,"pdf_page":1,"num_pages":4,"content":["177\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                       Z1998 A\n1970                     Ausgegeben zu Bonn am 4. April 1970                                                                                                     Nr. 16\nTag                                                            Inhalt                                                                                             Seite\n1. 4. 70  Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 7/70 -                                    Waren der EGKS - 1970)                              177\n1. 4. 70  Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 8/70 - Verlängerung der Zoll-\naussetzungen für Stahlerzeugnisse) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           181\n17. 3. 70  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den Schutz\nder ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen . . . . . . .                                                            18'2\n23. 3. 70  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die internationale An-\nerkennung von Rechten an Luftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    183\n24. 3. 70  Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über die\nZusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenzabfertigung am Grenzüber-\ngang Bimmen-Millingen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      184\nVerordnung\nzur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs\n(Nr. 7/70 - Waren der EGKS - 1970)\nVom 1. April 1970\nAuf Grund des § 77 Abs. 1 Nr. 1 des Zollgesetzes                           2. Der Anhang Zollkontingente 2 wird nach Maß-\nvom 14. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 737), zuletzt                               gabe der Anlage II ergänzt.\ngeändert durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung\ndes Zollgesetzes vom 22. Juli 1969 (Bundesgesetzbl. I\nS. 879), verordnet die Bundesregierung, nachdem dem                                                                              §    2\nBundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben\nworden ist, mit Zustimmung des Bundestages.                                        Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\n§ 1                                              blatt I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes\nauch im Land Berlin.\nDer Deutsche Teil-Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1968\nII S. 1044) in der zur Zeit geltenden Fassung wird\nmit Wirkung vom 1. Januar 1970 wie folgt geandert:                                                                               § 3\n1. Der Anhang Zollaussetzungen wird nach Maß-                                      Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\ngabe der Anlage I ergänzt.                                                kündung in Kraft.\nBonn, den 1. April 1970\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister der Finanzen\nMöller\nAnlage I\n(zu § 1 Nr. 1)\nZollsatz\nTarifstelle                                       Warenbezeichnung\nallgemein ermäßigt\n73.01 - 0- I                  Roheisen dieser Tarifstelle (EGKS), vom 1. Januar 1970 bis\n30. Juni 1970 ........................................ .                                                                 1 °/o","178                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil II\nAnlage Il\n(zu § 1 Nr. 2)\nZollsatz\nTarifstelle                          Warenbezeichnung\nallgemein ermäßigt\naus 73.01 - B - II - b      Waren aus dieser Tarifstelle, mit einem Gehalt an Man-\ngan von höchstens 0,03 Gewichtshundertteilen, 40 000 t\nvom 1. Januar 1970 bis 31. Dezember 1970, zur Verarbei-\ntung im Zollgebiet bestimmt (EGKS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      4,4 °/o\n73.01 -B-II- b         Waren dieser Tarifstellen, 15 000 t vom 1. Januar 1970 bis\nC-11           31. Dezember 1970, zur Verarbeitung im Zollgebiet be-\nstimmt (EGKS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   4,4 0/o\naus 73.08-A                 Warmbreitband aus diesen Tarifstellen, mit einer Breite\nB              von mehr als 0,60 m, 150,10 v. H. der im Kalenderjahr 1962\naus dem Ursprungs- und Einkaüfsland eingeführten und\nunter Verzollung zum freien Verkehr abgefertigten\nMenge vom 1. Januar 1970 bis 31. Dezember 1970, zur Ver-\narbeitung im Zollgebiet bestimmt (EGKS) . . . . . . . . . . . . . .                             5 °/o\naus 73.10-A-I               Walzdraht aus dieser Tarifstelle, mit einem Gehalt von\nweniger als je 0,035 Gewichtshundertteilen Schwefel oder\nPhosphor, jedoch weniger als 0,05 Gewichtshundertteilen\nSchwefel und Phosphor insgesamt (Elektrodenwalzdraht),\n15 000 t vom 1. Januar 1970 bis 31. Dezember 1970, zur\nVerarbeitung im Zollgebiet bestimmt (EGKS) . . . . . . . . . . .                                6 °/o\naus 73.15 - A - IV - b - 1  Walzdraht aus diesen Tarifstellen, nur warm gewalzt,\naus          B - IV - b - 1 mit einem Durchmesser von 4,50 bis 13 mm:\na - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,60 bis 1,05\nGewichtshundertteilen, an Schwefel und Phosphor ins-\ngesamt von 0,05 Gewichtshundertteilen oder weniger,\nan Silizium von 0, 10 bis 0,25 Gewichtshundertteilen, an\nsonstigen Bestandteilen, ausgenommen Mangan und\nChrom, von 0,10 Gewichtshundertteilen oder weniger,\nb - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,40 bis 0,65\nGewichtshundertteilen, an Schwefel und Phosphor von\nje weniger als 0,035 Gewichtshundertteilen, an Sili-\nzium von 0,15 bis 1,60 Gewidltshundertteilen, an Man-\ngan von 0,60 bis 0,90 Gewichtshundertteilen, an Chrom\nvon 0,15 bis 1,10 Gewichtshundertteilen, auch mit einem\nGehalt an Vanadin von 0,15 bis 0,30 Gewidltshundert-\nteilen und an Molybdän von hödlstens 0,30 Gewichts-\nhundertteilen,\n10 500 t vom 1. Januar 1970 bis 30. Juni 1970, zur Ver-\narbeitung im Zollgebiet bestimmt (EGKS) ............. .                                         frei\naus          A- IV- b-2     Stabstahl aus dieser Tarifstelle, 100 v. H. der im Kalender-\njahr 1962 aus dem Ursprungs- und Einkaufsland eingeführ-\nten und unter Verzollung zum freien Verkehr abgefertig-\nten Menge vom 1. Januar 1970 bis 31. Dezember 1970, zur\nVerarbeitung im Zollgebiet bestimmt (EGKS) . . . . . . . . . . .                               '6 0/o\naus          A-V-a          Bandstahl aus dieser Tarifstelle, mit einem Gehalt an\nPhosphor und Schwefel von weniger als je 0,035 Gewichts-\nhundertteilen, 3 400 t vom 1. Januar 1970 bis 31. Dezember\n1970, zur Verarbeitung im Zollgebiet bestimmt (EGKS) . .                                        6 °/o","Nr. 16 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. April, 1970                                                  179\nZollsatz\nTarifstelle                          Warenbezeichnung\nallgemein ermäßigt\nB-I-b-2          Waren dieser Tarifstelle, 101,75 v. H. der im Kalenderjahr\n1962 aus dem Ursprungs- und Einkaufsland eingeführten\nund unter Verzollung zum freien Verkehr abgefertigten\nMenge vom 1. Januar 1970 bis 31. Dezember 1970, zur Ver-\narbeitung im Zollgebiet bestimmt (EGKS) ............. .                               4 °/o\nB-III-b          Breitflachstahl dieser Tarifstelle, 230, 1 v. H. der im Kalen-\nderjahr 1962 aus dem Ursprungs- und Einkaufsland ein-\ngeführten und unter Verzollung zum freien Verkehr ab-\ngefertigten Menge vom 1. Januar 1970 bis 31. Dezember\n1970, zur Verarbeitung_ im Zollgebiet bestimmt (EGKS) ..                              6 °/o\naus  B- IV - b- 1     Walzdraht und Stabstahl aus diesen Tarifstellen, mit\nB- IV - b- 2     einem Gehalt an Kohlenstoff von weniger als 0,60 Ge-\naus\nwichtshundertteilen und an Chrom von mehr als 10 Ge-\nwichtshundertteilen, unabhängig von anderen Legierungs-\nelementen (sogenannter nichtrostender Stahl), 172,9 v. H.\nder im Durchschnitt der Kalenderjahre 1962 und 1963 aus\ndem Ursprungs- und Einkaufsland eingeführten und unter\nVerzollung zum freien Verkehr abgefertigten Menge vom\n1. Januar 1970 bis 31. Dezember 1970, zur Verarbeitung im\nZollgebiet bestimmt (EGKS) .......................... .                               60/o\naus  B- IV - b- 1     Walzdraht und Stabstahl aus diesen Tarifstellen, mit\naus  B- IV - b-2      einem Gehalt an Kohlenstoff von mehr als 0,60 Gewichts-\nhundertteilen und einem Gehalt an mindestens zwei der\ndrei Legierungselemente Wolfram, Molybdän und Vana-\ndin von insgesamt 7 Gewichtshundertteilen oder mehr,\nunabhängig von anderen Legierungselementen (Schnell-\narbeitsstahl), 177,3 v. H. der im Durchschnitt der Kalender-\njahre 1962 und 1963 aus dem Ursprungs- und Einkaufsland\neingeführten und unter Verzollung zum freien Verkehr\nabgefertigten Menge vom 1. Januar 1970 bis 31. Dezember\n1970, zur Verarbeitung im Zollgebiet bestimmt (EGKS) . .                              6 °/o\naus  B- IV - b- 1 ·   Waren aus diesen Tarifstellen, mit einem Gehalt an Koh-\nlenstoff von 0,90 bis 1, 15 Gewic:htshundertteilen, an Chrom\naus  B- IV - b-2\nvon 0,50 bis 2 Gewichtshundertteilen, auch mit einem Ge-\naus  B-V-a            halt an Molybdän von 0,50 Gewichtshundertteilen oder\nweniger (Wälzlagerstahl), 177,05 v. H. der im Kalender-\njahr 1962 aus dem Ursprungs- und Einkaufsland einge-\nführten und unter Verzollung zum freien Verkehr abge-\nfertigten Menge vom 1. Januar 1970 bis 31. Dezember\n1970, zur Verarbeitung im Zollgebiet bestimmt (EGKS) . .                             6 °/o\naus  B-V-a            Bandstahl aus dieser Tarifstelle, mit einem Gehalt an Koh-\nlenstoff von 0,14 bis 0,19 Gewichtshundertteilen, an Sili-\nzium von 0,15 bis 0,35 Gewichtshundertteilen, an Mangan\nvon 1,0 bis 1,3 Gewichtshundertteilen, an Chrom von 0,80\nbis 1, 10 Gewichtshundertteilen und an Schwefel von höch-\nstens 0,035 Gewichtshundertteilen, 1 000 t vom 1. Januar\n1970 bis 31. Dezember 1970, zur Verarbeitung im Zoll-\ngebiet bestimmt (EGKS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    6 °/o\nB- VI- a- 1      Elektrobleche dieser Tarifstelle, 2 400 t vom 1. Januar 1970\nbis 31. Dezember 1970, zur Verarbeitung im Zollgebiet be-\nstimmt (EGKS) ...................................... .                                6 °/o","180                    'Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil II\nZolJsatz\nTarifstelle                       Warenbezeichnung\nallgemein ermi.ißigt\naus  B - VI - b - 1 Bleche aus dieser Tarifstelle, mit einem Gehalt an Kohlen-\nstoff von mehr als 0,60 Gewichtshundertteilen und einem\nGehalt an mindestens zwei der drei Legierungselemente\nWolfram, Molybdän und Vanac.lin von insgesamt 7 Ge-\nwichtshundertteilen oder mehr, unabhängig von anderen\nLegierungselementen (Sdlnellarbeitsstahl). mit einer Dicke\nvon weniger als 3 mm, 144 v. H. der im Durchschnitt der\nKalenderjahre 1962 und 1963 aus dem Ursprungs- und Ein-\nkaufsland eingeführten und unter Verzol-lung zum freien\nVerkehr abgefertigten Menge vom 1. Januar 1970 bis\n31. Dezember 1970, zur Verarbeitung im Zollgebiet be-\nstimmt (EGKS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    6 lf/o"]}