{"id":"bgbl2-1970-13-1","kind":"bgbl2","year":1970,"number":13,"date":"1970-03-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1970/13#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1970-13-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1970/bgbl2_1970_13.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 9/70 - Bourbon-Whisky)","law_date":"1970-03-17T00:00:00Z","page":129,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["129\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                       Z1998A\n1970                  Ausgegeben zu Bonn am 25. März 1970                                                                                                                    Nr. 13\nTag                                                                         Inhalt                                                                                          Seite\n17. 3. 70 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 9/70 -                                                    Bourbon-Whisky)                                 129\n20. 3. 70 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/70 - Angleichungszoll für\nRohkaffee) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   130\n7. 3. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Inter-\nnationalen Weinamts in Paris . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     131\n9. 3. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Fernmeldevertrages . . . . . . . .                                                                      132\nVerordnung\nzur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs\n(Nr. 9/70 - Bourbon-Whisky)\nVom 17. März 1970\nAuf Grund des § 77 Abs. 8 Nr. 1 des Zollgesetzes\nvom 14. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 737), zuletzt\ngeändert durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung\ndes Zollgesetzes vom 22. Juli 1969 (Bundesgesetzbl. I\nS. 879), wird verordnet:\n§ 1\nIm Deutschen Teil-Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1968\nII S. 1044) in der zur Zeit geltenden Fassung wird\ndie Bestimmung zu Tarifstelle zu 22.09 - C - III - a\nmit Wirkung vom 1. Januar 1970 gestrichen.\n§ 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes\nauch im Land Berlin.\n§ 3\nDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nkündung in Kraft.\nBonn, den 17. März 1970\nDer Bundesminister der Finanzen\nMöller"]}