{"id":"bgbl2-1970-12-2","kind":"bgbl2","year":1970,"number":12,"date":"1970-03-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1970/12#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1970-12-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1970/bgbl2_1970_12.pdf#page=2","order":2,"title":"Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenzabfertigung am Grenzübergang Achterberg-Springbiel/De Poppe","law_date":"1970-03-16T00:00:00Z","page":118,"pdf_page":2,"num_pages":3,"content":["118                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil II\nAnlage\n(zu § 1)\nZollsatz\nTarifstelle                              Warenbezeichnung\nallgemein ermäßigt\n-------                  ----·-      - ---- -- -\n1                                              2                                          3\n\"\n47.01-B-I        Sulfat- oder Natronzellstoff, 1 200 000 t vom 1. Januar 1970 bis 31. De-\nzember 1970, zur Verarbeitung im Zollgebiet bestimmt .........               frei        -\nVerordnung\ntlber die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenzabfertigung\nam Grenzübergang Adlterberg-Springbiel/De Poppe\nVom 16. März 1970\nAuf Grund des Artikels 2 Abs. 1 des Gesetzes vom       blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 3 des Geset-\n25. August 1960 zu dem Abkommen vom 30. Mai 1958          zes vom 25. August 1960 zu dem Abkommen vom\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem           30. Mai 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nKönigreich der Niederlande über die Zusammen-             land und dem Königreich der Niederlande über die\nlegung ·der Grenzabfertigung· und über die Einrich-       Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über\ntung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahn-         die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebs-\nhöfen an der deutsch-niederländischen Grenze (Bun-        wediselbahnhöfen an der deutsch-niederländisdien\ndesgesetzbl. 1960 II S. 2181) wird verordnet:             Grenze audi im Land Berlin.\n§ 1\nAm Grenzübergang Achterberg-Springbiel/De Poppe                                     §  3\nwerden die deutsche und die niederländische Grenz-           (1) Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft,\nabfertigung nach Maßgabe der Vereinbarung vom             an dem die Vereinbarung in Kraft tritt.\n7. Januar/4. Februar 1970 zusammengelegt. Die Ver-\neinbarung wird nachstehend veröffentlicht.                   (2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer\nKraft, an dem die Vereinbarung außer Kraft tritt.\n§ 2                               (3) Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dber-      Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt be-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-        kann tzuge ben.\nBonn, den 16. März 1970\nFür den Bundesminister der Finanzen\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nSchiller\nDer Bundesminister des Innern\nGenscher","Nr. 12 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. März 1970                                  119\nVereinbarung\nDer Bundesminister der Finam:en                                                                53 Bonn, den 7. Januar 1970\nIII B/2 - Z 1108 (Nie) - 77/69\nSeiner Exzellenz\ndem Minister der Finanzen\ndes Königreichs der Niederlande\nDen Haag\nBetr. : Abkommen vom 30. Mai 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenlegung\nder Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder\nBetriebswechselbahnhöfen an der deutsch-niederländischen Grenze;\nhier : Zusammenlegung der Grenzabfertigung          am   Grenzübergang\nAchterberg-Springbiel/De Poppe\nHerr Minister!\nMit Bezug auf Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe a) des oben genannten Abkom-\nmens und die Besprechungen zwischen den beteiligten Verwaltungen beehre kh\nmich, Ihnen - auch im Namen des Herrn Bundesministers des Innern - fol-\ngende Vereinbarung vorzuschlagen:\nI.                                 a) von 100 Metern, gemessen in Richtung Bentheim,\nAm Grenzübergang Achterberg-Springbiel/De Poppe                   und\nwerden die deutsche und die niederländische Grenzabfer-           b) von 130 Metern, gemessen in Richtung Oldenzaal,\ntigung zusammengelegt.                                            jeweils vom Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze mit\nder Achse der Straße.\nII.                                                         III.\nDie Zonen im Sinne des Artikels 3 des Abkommens               Diese Vereinbarung wird gemäß Artikel 1 Abs. 5 des\numfassen                                                       Abkommens bestätigt und in Kraft gesetzt. Der Zeitpunkt\n1. die zur Durchführung der Grenzabfertigung erforder-         des Inkrafttretens wird in den diplomatischen Noten\nlichen Diensträume und Anlagen einschließlich der          festgelegt.\nRampen und angrenzenden Parkplätze sowie                                              IV.\n2. einen Abschnitt der Straße von Bentheim nach Olden-           Diese Vereinbarung kann jederzeit auf diplomatischem\nzaal von der gemeinsamen Grenze bis zu einer Ent-          Wege gekündigt werden. Sie tritt 6 Monate nach ihrer\nfernung                                                    Kündigung außer Kraft.\nIcn werde mich nach Erklärung Ihres Einverständnisses mit diesem Verein-\nbarungsvorschlag unverzüglidi mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung setzen,\ndamit die Vereinbarung durch Austausch von Noten auf diplomatischem Wege\nbestätigt und in Kraft ·gesetzt werden kann.\n, Genehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hoch-\nachtung.\nIm ~uftrag\nHutter","120                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil II\nMinisterie van Financien                                                      's-Gravenhage, den 4. Februar 1970\nDirectie: Douane en Verbruiksbelastingen\nSeiner Exzellenz\ndem Bundesminister der Finanzen\nder Bundesrepublik Deutsdlland\n53 Bonn\nRheindorf er Straße 108\nOnderwerp:                                                     Ons Kennmerk:\nB 70/708\nZusammenlegung der Grenzabfertigung\nan der niederländisdl-deutsdlen Grenze\nHerr Minister!\nIdl habe die Ehre, Ihnen den Empfang Ihres Briefes vom 7. Januar 1970,\n1Il B/2 - Z 1108 (Nie) - 77/69, zu bestätigen, der wie folgt lautet:\n,,Herr Minister!\nMit Bezug auf Artikel 1 Absatz 4 Budlstabe a) des oben genannten Abkom-\nmens und die Besprechungen zwischen den beteiligten Verwaltungen beehre ich\nmich, Ihnen - auch im Namen des Herrn Bundesministers des Innern - fol-\ngende Vereinbarung vorzuschlagen:\n1.                                 a) von 100 Metern, gemessen in Richtung Bentheim,\nund\nAm Grenzübergang Ach.terberg-Springbiel/De Poppe\nwerden die deutsche und die niederländische Grenzabfer-           b) von 130 Metern, gemessen in Richtung Oldenzaal,\ntigung zusammengelegt.                                               jeweils vom Sdlnittpunkt der gemeinsamen Grenze\nmit der Achse der Straße.\nII.                                                           III.\nDie Zonen im Sinne des Artikels 3 des Abkommens               Diese Vereinbarung wird gemäß Artikel 1 Abs. 5 des\numfassen                                                       Abkommens bestätigt und in Kraft gesetzt. Der Zeitpunkt\n1. die zur Durchführung der Grenzabfertigung erforder-         des Inkrafttretens wird in den diplomatischen Noten fest-\nlichen Diensträume und Anlagen einschließlich der           gelegt.\nRampen und angrenzenden Parkplätze sowie                                                 IV.\n2. einen Abschnitt der Straße von Bentheim nach Olden-           Diese Vereinbarung kann jederzeit auf diplomatischem\nzaal von der gemeinsamen Grenze bis zu einer Ent-           Wege gekündigt werden. Sie tritt 6 Monate nad1 ihrer\nfernung                                                     Kündigung außer Kraft.\nIch werde mich nach Erklärung Ihres Einverständnisses mit diesem Verein-\nbarungsvorschlag unverzüglich mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung setzen,\ndamit die Vereinbarung durdl Austausch von Noten auf diplomatischem Wege\nbestätigt und in Kraft gesetzt werden kann. u\nIch beehre mich, Ihnen auch im Namen der anderen zuständigen nieder-\nländischen Ministerien mitzuteilen, daß ich mit Ihrem Vereinbarungsvorschlag\neinverstanden bin.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner vorzüglich.en Hoch.-\nachtung.\nDer Staatssekretär der Finanzen\nFür diesen\nder Generaldirektor der Steuern\nvan Bijsterveld"]}