{"id":"bgbl2-1970-12-1","kind":"bgbl2","year":1970,"number":12,"date":"1970-03-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1970/12#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1970-12-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1970/bgbl2_1970_12.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/70 - Zollkontingent für Sulfat- oder Natronzellstoff)","law_date":"1970-03-11T00:00:00Z","page":117,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["117\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                       Z1998 A\n1970                          Ausgegeben zu Bonn am 20. März 1970                                                                                                                   Nr.12\nTag                                                                               Inhalt                                                                                          Seite\n11. 3. 70 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/70 - Zollkontingent für\nSulfat- oder Natronzellstoff) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      117\n16. 3. 70 Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenzabfer-\ntigung am Grenzübergang Achterberg-Springbiel/De Poppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                         118\n25. 2. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Befreiung ausländischer\nöffentlicher Urkunden von der Legalisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     121\n27. 2. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Vorrechte und Be-\nfreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                        122\n2. 3. 70 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Tunesischen Republik über Rechtsschutz und Rechtshilfe, die Anerkennung und\nVollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie über die\nHandelsichiedsgerichtsbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          125\n2. 3. 70 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über die\nZusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenzabfertigung an der Auto-\nstraße von Venlo nach Duisburg und an der Straße von Venlo nach Herongen . . . . . . . . . . . .                                                                           125\n3. 3. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über Betreuungsgut für\nSeeleute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       126\n3. 3. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über die vorüber-\ngehende Einfuhr von wissenschaftlichem Gerät . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         126\n3. 3. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Kaffee-Ubereinkommens von\n1968 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   127\n5. 3. 70 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Tunesischen Republik über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen                                                                                 127\nVerordnung\nzur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs\n(Nr. 3/70 - Zollkontingent für Sulfat- oder Natronzellstoff)\nVom 11. März 1970\nAuf Grund des § 77 Abs. 1 Nr. 1 des Zollgesetzes                                               der Anhang Zollkontingente/2 mit Wirkung vom\nvom 14. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 737J, zuletzt                                             1. Januar 1970 nach Maßgabe der Anlage ergänzt.\ngeändert durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung\ndes Zollgesetzes vom 22. Juli 1969 (Bundesgesetzbl. I                                                                                                § 2\nS. 879), verordnet die Bundesregierung, nachdem\ndem Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme ge-                                                       Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\ng·eben worden ist, mit Zustimmung des Bundestages:                                                leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes\nauch im Land Berlin.\n§ 1                                                                                                                § 3\nIm Deutschen Teil-Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1968                                                  Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nII S. 1044) in der zur Zeit geltenden Fassung wird                                                kündung in Kraft.\nBonn, den 11. März 1970\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister der Finanzen\nMöller"]}