{"id":"bgbl2-1970-11-1","kind":"bgbl2","year":1970,"number":11,"date":"1970-03-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1970/11#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1970-11-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1970/bgbl2_1970_11.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 24/69 - Zollkontingent für Rohaluminium)","law_date":"1970-03-05T00:00:00Z","page":113,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["113\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                      Z1998A\n1970                      Ausgegeben zu Bonn am 14. März 1970                                                                                                                   Nr.    11\nTag                                                                            Inhalt                                                                                           Seite\n5. 3. 70 Verordnung zur Anderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 24/69 - Zollkontingent für\nRohaluminium) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           113\n10. 1. 70 Vierte Verordnung zur Anderung der Verordnung zur Festsetzung von Zollsätzen für Waren\nder Tarifnr. 22.05 aus Algerien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     114\n26. 2. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Verein-\nfachung der Zollförmlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        115\n26. 2. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens von 1960\nzum Sdrntz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      115\n26. 2. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Freibord-Ubereinkommens\nvon 1966 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    116\nVerordnung\nzur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs\n(Nr. 24/69 - Zollkontingent für Rohaluminium)\nVom 5. März 1970\nAuf Grund des § 77 Abs. 3 Nr. l des Zollgesetzes                                                                                              § 2\nvom 14. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 737), zuletzt\ngeändert durch das Zwölfte Gesetz zur Anderung                                                    niese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\ndes Zollgesetzes vom 22. Juli 1969 (Bundesgesetzbl. I                                         leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nS. 879), verordnet die Bundesregierung:                                                       blatt I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes\nauch im Land Berlin.\n§ l\nIm Deutschen Teil-Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1968\nII S. 1044) in der am 31. Dezember 1969 geltenden                                                                                                § 3\nFassung wird der Anhang Zollkontingente/2 mit\nWirkung vom 1. Juni 1969 nach Maßgabe der Anlage                                                  Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\ngeändert.                                                                                     kündung in Kraft.\nBonn, den 5. März 1970\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister der Finanzen\nMöller\nAnlage\n(zu § 1)\nIm Anhang Zollkontingente/2 wird nach der Bestimmung zu Tarifstelle 76.01-A (Rohaluminium,\ndas von inländischen Aluminiumoxydherstellern usw.) folgende neue Bestimmung eingefügt:\nZollsatz\nTarifstelle                                         Warenbezeichnung\nallgemein              ermäßigt\n76.01-A            Rohaluminium, 67 100 t vom 1. Juni 1969 bis 31. Dezember 1969,\nbei. der_ Abfertigung zum freien Verkehr (§§ 35 bis 38 des\nZollgesetzes), zur Verarbeitung im Zollgebiet bestimmt ..... .                                                                                5  °o"]}