{"id":"bgbl2-1968-51-1","kind":"bgbl2","year":1968,"number":51,"date":"1968-12-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1968/51#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1968-51-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1968/bgbl2_1968_51.pdf#page=2","order":1,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls Nr. 4 vom 16. September 1963 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind, und über Erklärungen nach Artikel 6 Abs. 2 des Protokolls Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Verbindung mit Artikeln 25 und 46 dieser Konvention über die Zuständigkeit der Europäischen Kommission für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte","law_date":"1968-11-18T00:00:00Z","pdf_page":2,"num_pages":1}