{"id":"bgbl2-1967-9-6","kind":"bgbl2","year":1967,"number":9,"date":"1967-02-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1967/9#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1967-9-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1967/bgbl2_1967_9.pdf#page=16","order":6,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung","law_date":"1967-02-02T00:00:00Z","page":828,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["828                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Abkommens\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland\nzur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung\nVom 2. Februar 1967\nNach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 2. Juni\n1966 zu eiern Abkommen vom 26. November 1964\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem\nVereinigten Königreich Großbritannien und Nord-\nirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und\nzur Verhinderung der Steuerverkürzung (Bundes-\ngesetzbl. II S. 358) wird hiermit lwk,rnntgemacht,\ndaß das Abkommen nach seinem Artikel XXIII\nAbs. 2\nam 30. Januar 19fi7\nin Kratt getreten ist.\nDie Ratifikationsurkunden sind c1m JO. Dezemb0r\n1966 in London ausgetauscht \\\\'Orden.\nBonn, den 2. Febructr 1967\nDer Bundesminister des Ausw~irtigen\nIn Vertretung\nSchütz\nBekanntmachung\ndes Internationalen Ubereinkommens über die Unterhaltung gewisser Leuchtfeuer\nim Roten Meer\nVom 9. Februar 1967\nDcls von dem Bevollmächtigten der Bundesrepu-         republik Deutschland in den Fcillen des Artikels 3\nblik Deutschland am 16. August 1962 unterzeichnete       Absatz 2 und 3 nicht in der Lage sein, Ausgaben\nInternationale übereinkommen über die Unterhal-          zuzustimmen, die zur Folge haben, daß die Regie-\ntung gewisser Leuchtfeuer im Roten Meer ist nach         rung der Bundesrepublik DPutschland in einem Jahr\nseinem Artikel 11 für                                    einen 30 000,-- DM übersteigenden Beitrag leisten\nmüßte.\"\ndie Bundesr0publik\nDeut schlancl               nm 28. Oktober 1966         Das übereinkommen ist ferner für folgende' Staa-\nten in Kraft getreten:\nin Kraft getreten.\nDänemark\nDie deutsche Annc1hmL'urkunde ist am 14. Septem-\nItalien\nber 1965 bei dn Regierung des Vereinigten König-\nNiederlandP\nreichs hinterlegt worden.\nNorwegen\nDie Bundesrepublik Deutschland hat bei Hinter-          Pakistan\nlegung der Annahmeurkunde folgende Erklärung\nSchweden\nabgegeben:\nVereinigte Arabische Republik\n„Die UnterzPidrnung des Ubereinkommens durch             Vereinigtes Königreich\ndie Regierung der Bundesrepublik Deutschland soll          Vereinigte Staaten        am     28. Oktobe1 1966\nnicht den Grundsatz beeinträchtigen, nach dem die\nSowjetunion               am 16. Dezember 1966\nUntPrhaltung von Leuchtfeuern auf Inseln dem Staat\nobliPgt, zu dessen Hoheitsgebiet die betreffende           Das übereinkommen wird nachstehend mil <;Piner\nInsrl ~Je hört. Fenwr wird die Regierung der Bundes-     deutschen Uberselzung veröff Pntlicht.\nBonn, den 9. Februar 1967\nDer Bundesminister des Aus\\vcirtigen\nIn Vertretung\nLahr"]}