{"id":"bgbl2-1967-52-1","kind":"bgbl2","year":1967,"number":52,"date":"1967-12-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1967/52#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1967-52-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1967/bgbl2_1967_52.pdf#page=1","order":1,"title":"Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Schokolade, andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen u. a.)","law_date":"1967-12-13T00:00:00Z","page":2537,"pdf_page":1,"num_pages":5,"content":["Bundesges·etzblatt\n2537\nTeil II                                                                                       Z1998A\n1967                 Aus~cµ;cben zu Bonn am 20. Dezember 1967                                                                                                               Nr. 52\n~1\nTag                                                                       Inh a lt                                                                                        Seite\n1:    13. 12. 67 Vierundzwanzigste Verordnung zur Anderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Schokolade,\nandere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen u. a.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      2537\n14. 12. 67 Sechsundsiebzigste Verordnung zur Eisenbc1hn-Verkehrsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                  2542\nDurHk,uc,eLdil. III 93,1-1\n14. 12. 67 Sechsundzwanzigste Verordnung zur Anclerung des Deutschen Zolltdfifs 1967 (Zollaussetzung\nfür Ferronickel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25-!3\n16.11.67   Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ubereinkommens über die Regelung von \\Vas-\nserenlnahmen aus dem Bodensee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     2544\n21.11.67   Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Internationalen AtomC'1wrgie-\nOrganisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  2544\n28. 11. G7 Bekunntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Konvention über die Gleich-\nwertigkeit der Reifezeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               25-t'l\n1. 12. 67 Bektrnntmachung dc-r Vereinbarung zwisclwn der Regierung c!Pr Bundesrepublik Dcutschlc1nd\nund der Regierung des Königreichs Belgien über den amtlichen Schriftenaustausch . . . . . . . . . .                                                               25-!5\n1. 12. 67 Bekanntmachung über clen Geltungsbereich des Gbereinkomml'ns über das auf die form\nletztwilliger Verfügungen anzuwendende Rl'cht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 2548\nVierundzwanzigste Verordnung\nzur Änderung des Deutschen Zolltariis 1967\n(Schokolade, andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen u. a.)\nVom 13. Dezember 1967\nAuf Grund des § 77 Abs. 8 des Zollgesetzes vom                                         4. Der Anhang III (Teilbetragszölle) wird wie folgt\n14. Juni 1961 (Bur1desgesetzbl. I S. 737), zuletzt ge-                                          geändert:\nändert durch das Achte Gesetz zur Änderung des                                                  a) Die Nummern 18 bis 48 werden ersetzt durch\nZollgesetzes vom 2. August 1967 (Bundesgesetzbl. I                                                     die aus der Anlage III ersichtlichen Nummern\nS. 837), wird verordnet:                                                                               18 bis 40.\n§ 1\nb) Die bisherigen Nummern 49 bis 221 werden\nNummern 41 bis 213.\nDer Deutsche Zolltarif 1967 (Bundesgesetzbl. II\nS. 1819) in der zur Zeit geltenden Fassung wird wie                                                                                          § 2\nfolgt geändert:\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\n1. Bei den in der Anlage I auf geführten Tarifstellen                                     leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nerhalten die Angaben in den Spalten 3 bis 6 die                                       blatt I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes\naus dieser Anlage ersichtliche Fassung.                                               auch im Land Berlin.\n2. In der Tarifnr. 10.06 (Reis) wird die Anmerkung                                                                                           § 3\nr)      gestrichen.\n3. In der Tarifnr. 18.06 (Schokolade usw.) erhält der\nDie Änderungen nach § 1 Nr. 1 und 2 treten mit\nWirkung vom 1. September 1967 in Kraft. Im übri-\nAbsatz B die aus der Anlage II ersichtliche Fas-                                      gen tritt diese Verordnung mit Wirkung vom 1. De-\nsung.                                                                                 zember 1967 in Kraft.\nBonn, den 13. Dezember 1967\nDer Bundesminister der Finanzen\nStrauß","2538                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II\nAnlage 1\n(zu § 1 Nr. 1)\nBinnen-        Außen-Zollsatz\nZollsatz                                                     Besondere\nu 'o    des \\Vertes                          Zollsätze\nTarifstelle\n0\n/o des\nV/ertes\n0\n/o des Wertes\nallgemein           ermäßigt\n10.06-A- I                                                   X                                                 Gr-             Al:-\nA-II                                                X                                                 Gr-             Al-\nB                                                   X                                                 Gr-             Al-\nC-I                                                 X                                                 Gr-             Al-\nC-II-a                                              X                                                 Gr-             Al-\nC-II-b                                              X                                                 Gr-             Al-\n11.01-D                                                      X                                                 Gr-             Al-\n11.02 - A - III - b                                          X                                                 Gr-             Al-\n11.08 - A - III                                              X                                                 Gr-             Al-\nAnlage II\n(zu § 1 Nr. 3)\nBinnen-          Außen-Zollsatz\nZollsatz                                           Besondere\nTarif-                       Warenbezeichnung                                            fl/u des \\Vertes                  Zollsätze\nnummer                                                                     0  io des                                   0\n\\Vertes\n/o des \\Vertes\nallgemein ermäßigt\n-   -  -        -       ------- -- -  ------                    --\n3            4              5                  6\nB- andere:\nI - Schokolademasse; Schokoladew aren, auch\ngefüllt (mit Ausnahme von Speiseeis); kakao-\nhaltige Zuckerwaren sowie entsprechende\nkakaohaltige Zubereitungen auf der Grund-\nlage von Zuckeraustauschstoffen:\na - keine Saccharose enthaltend oder mit\neinem Gehalt an Saccharose (einschließ-\nlich Invertzucker als Saccharose berech-\nnet) von weniger als 5 Gewichtshundert-\nteilen ............................... .\nsiehe Anhang III\nb - andere:\n1 - kein Milchfett enthaltend oder mit\neinem Gehalt an Milchfett von weniger\nals 1,5 Gewichtshundertteilen und mit\neinem Gehalt an Saccharose (ein-\nschließlich Invertzucker als Saccharose\nberechnet):\na - von weniger als 50 Gewichts-\nhundertteilen .................. .\nb - von 50 Gewichtshundertteilen oder\nmehr ......................... .","Nr. 52 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1967                           2539\nAußen-Zollsatz\nBinnen-\nBesondere\nTarif-                                                         Zollsatz   0\n10 des Wertes       Zollsätze\nWarenbezei\"chnunq\nnummer                                                           0/odes                     0\n/o des Wertes\nvVertes allgemein ermäßi~Jt\n2 - andere, mit einem Gehalt an Milch-\nfett:\na - von 1,5 oder mehr, jedoch weniger\nals 3 Gewichtshundertteilen ..... .\nb - von 3 oder mehr, jedoch weniger\nals 4,5 Gewichtshundertteilen ....\nc - von 4,5 oder mehr, jedoch weniger\nals 6 Gewichtshundertteilen ..... .\nd - von 6 Gewichtshundertteilen oder\nmehr ......................... .\nII- Speiseeis mit einem Gehalt an Milchfett:\na - von weniger als 3 Gewichtshundertteilen\nb - von 3 oder mehr, jedoch weniger als\n7 Gewichtshundertteilen .............. .\nc - von 7 Gewichtshundertteilen oder mehr\nIII - andere:\na - k.ein Milchfett enthaltend oder mit einem\nGehalt an Milchfett von weniger als\n1,5 Gewichtshundertteilen:\n1 - in unmittelbaren Umschließungen mit\neinem Gewicht des Inhalts von 500 g\noder weniger .................... .       ) siehe Anhang III\n2 - andere ........................... .\nb - andere, mit einem Gehalt an Milchfett:\n1 - von 1,5 oder mehr, jedoch nicht mehr\nals 6,5 Gewichtshundertteilen:\na - in unmittelbaren Umschließungen\nmit einem Gewicht des Inhalts von\n500 g oder weniger ............. .\nb - andere\n2 - von mehr als 6,5, jedoch weniger als\n26 Gewichtshundertteilen .......... .\n3 - von 26 Gewichtshundertteilen oder\nmehr, jedoch weniger als 45 Gewichts-\nhundertteilen:\na - keine Saccharose enthaltend oder\nmit einem Gehalt an Saccharose\n(einschließlich Invertzucker als Sac-\ncharose berechnet) von weniger als\n5 Gewichtshundertteilen ........ .\nb - andere, mit einem Gehalt an Sac-\ncharose (einschließlich Invertzucker\nals Saccharose berechnet):\n1 - von 5 oder mehr, jedoch weniger\nals 25 Gewichtshundertteilen ..\n2 - von 25 Gewichtshundertteilen\noder mehr ................. .","2540                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II\nBinnen-     Außen-Zollsatz\nBesondere\nTarif-                                               Zollsatz     0\n/o des Wertes\nWarenbezeichnunq                                                           Zollsätze\nnummer                                                 0\n/o des\n\\Vertes\n0\n/o des Wertes\nallgemein ermäßigt\n4 - von 45 oder mehr, jedoch weniger als\n65 Gewichtshundertteilen:\na - keine Saccharose enthaltend oder\nmit einem Gehalt an Saccharose\n(einschließlich Invertzucker als Sac-\ncharose berechnet) von weniger als\n5 Gewichtshundertteilen ........ .\nb - andere\n5 - von 65 oder mehr, jedoch weniger als        siehe Anhang III\n85 Gewichtshundertteilen:\na - keine Saccharose enthaltend oder\nmit einem Gehalt an Saccharose\n(einschließlich Invertzucker als Sac-\ncharose berechnet) von weniger als\n5 Gewichtshunclertteilen ........ .\nb - andere\n6 - von 85 Gewichtshundertteilen oder\nmehr ............................ .","Nr. 52 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1967                                             2541\nAnlage III\n(zu § 1 Nr. 4 Buchstabe a)\nBinnen-Zollsatz für                                           Besondere\nAußen-Zollsatz\n100 kg Eigengewicht                                             Zollsätze\nLfd.                     Tarifstelle                                                                         0 /o des Wertes     für 100 kg\nNr.                                                    Belgien/                              Nieder-                               Eigen-\nFrank-\nLuxem-                    Italien     lande allgemeinl ermäßigt           gewicht\nburg        reich\n.. -                        -         -~                            -  -~-         -  ~-\n1                              2                         Ja          Jb             Je          Jd             4            5        6\nDM          DM            DM           DM                                  DM\n18         18.06 -   B-   I- a                             *)          *)            *)           *)       19+*)           -          *)\n19         18.06 -   B-   I- b-     1-  a                  *)          *)            *)           *)       19+*)           -          *)\n20         18.06 -   B-   I- b-     1-  b                  *)          *)            *)           *)       19+*)           -          *)\n21         18.06 -  B-    I- b-     2-  a                  *)          *)            *)           *)       19+*)           -          *)\n22         18.06 -  B-    I- b-     2-  b                  *)          *)            *)           *)       19+*)           -          *)\n23         18.06 -   B-   I- b-     2-  c                  *)          *)            *)           *)       19+*)           -          *)\n24         18.06 -   B-   I- b-     2-  d                  *)          *)            *)           *)       19+*)           -          *)\n25         18.06 -   B-   II - a                           *)          •)            •)           *)       19+*)           -          *)\n26         18.06 - B - II - b                              *)          *)            *)           *)       19+*)           -          *)\n27         18.06 - B - II - c                              *)          *)            *)           *)       19+*)           -          *)\n28         18.06 - B - III - a - 1                         *)          *)            *)           *)       19+*)           -          *)\n29         18.06 - B - III - a - 2                         *)          *)            *)           *)       19+*)           -          *)\n30         18.06 - B - III - b - 1 - a                     *)          *)            *)           *)       19+*)           -          *)\n31         18.06 - B - III - b - 1 - b                     *)          *)            *)           *)       19+*)           -          *)\n32         18.06-B-III-b-2                                 *)          *)             *)          *)       19+*)           -          *)\n33         18.06 - B - III - b - 3 -       a               *)          *)            *)           *)       19+*)           -          *)\n34         18.06 - B - III - b - 3 -       b- 1            *)          *)            *)          *)        19+*)           -          *)\n35         18. 06 - B - III - b - 3 -      b- 2            *)          •)            *)           *)       19+*)           -          *)\n36         18.06 - B - 1II - b - 4 -       a               *)          *)            *)           *)       19+*)           -          *)\n37         18.06 -   B-   III -   b - 4- b                 *)          *)            *)          *)        19+*)           -          *)\n38         18.06 -  B-    III -   b - 5- a                 •)          *)            *)          *}        19+*)           -          *)\n39         18.06 -  B-    III -   b - 5- b                 *)          *)            *)           *)       19+*)           -          *)\n40         18.06 -   B-   III -   b - 6                    *)          *)            *)           *)       19+*)           -          *)\n*) Sil'!w § 1 Nr. 2 S,d, 2 dL·r 112. Ve1orclnung wr Anderung des Deutschen Zolll<11ifs 1%6 (Eund(•sqcscllbl 1967 II S. 1700)"]}