{"id":"bgbl2-1967-47-1","kind":"bgbl2","year":1967,"number":47,"date":"1967-11-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1967/47#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1967-47-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1967/bgbl2_1967_47.pdf#page=1","order":1,"title":"Sechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Waren der EGKS - 2. Halbjahr 1967)","law_date":"1967-10-27T00:00:00Z","page":2465,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["2465\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                       Z1998A\n1967                 Ausgegeben zu Bonn am 9. NoYember 1967                                                                                                                     Nr. 47\nTag                                                                           Inhalt                                                                                          Seite\n27. 10. 67 Sechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Waren der EGKS - 2. Halb-\njahr 1967) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  2465\n10. 10. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Erteilung gewisser\nfür das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                      2467\n12. 10. 67 Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Änderungen der in der Zusatzvereinbarung vom\n18. November 1961 zum Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerb-\nlicher Muster oder Modelle vorgesehenen Gebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          2468\n16. 10. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Ubereinkunft über die Inter-\nnationale Patentklassifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  2469\n16. 10. 67 Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . . . . . . . .                                                                    2469\n17. 10. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Vorrechte und Be-\nfreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 2470\n26. 10. 67 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Konvention zum Schutz von Kµlturgut bei\nbewaffneten Konflikten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                2471\nSechste Verordnung\nzur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967\n(Waren der EGKS - 2. Halbjahr 1967)\nVom 27. Oktober 1967\nAuf Grund des § 77 Abs. 1 Nr. 1 des Zollgesetzes                                          2. Im Anhang II (Zollkontingente) erhalten die Num-\nvom 14. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 737), zuletzt                                              mern 34 und 36 die aus der Anlage II ersichtliche\ngeändert durch das Achte Gesetz zur Änderung des                                                    Fassung.\nZollgesetzes vom 2. August 1967 (Bundesgesetzbl. I\nS. 837}, verordnet die Bundesregierung, nachdem\ndem Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme ge-                                                                                                  § 2\ngeben worden ist, mit Zustimmung des Bundestages:                                                 Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\n§ 1                                                             blatt I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes\nDer Deutsche Zolltarif 1967 (Bundesgesetzbl. II                                            auch im Land Berlin.\nS. 1819) in der zur Zeit geltenden Fassung wird mit\nWirkung vom 1. Juli 1967 wie folgt geändert:\n1. Im Anhang I (Zollaussetzungen) erhalten die                                                                                                   §   3\nNummern 78 und 79 die aus der Anlage I ersicht-                                               Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nliche Fassung.                                                                            kündung in Kraft.\nBonn, den 27. Oktober 1961\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBrandt\nFür den Bundesminister der Finanzen\nDer Bundesminister für Verkehr\nGeorg Leber","2466                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II\nAnlage I\n(zu § 1 Nr. 1)\nAußen-Zollsatz      Besan-\nBinnen-\n0  1                   dere\nLfd.                                                                     Zollsatz       .0   des \\Vertes\n\\Varenbezeichnung                                                             Zollsätze\nNr.                                                                       0 /o des                        0\nWertes\n/o des\nallgemein ermäßigt    Wertes\n-    -~                                                                                                         --\n1                                     2                                      3           4           5        fi\n78      Roheisen der Tarifnr. 73.01 - D - I, vom 1. Juli 1967 bis\n31. Dezember 1967 1fS::~1      ............................                        1         -        -\n79      Schienen der Tarifnr. 73.16-A- II - b, vom 1. Juli 1967 bis\n31. Dezember 1967 'E~,r'S 1    ............................            :<         6          -        -\nAnlage II\n(zu § 1 Nr. 2)\nAußen-Zollsatz      Beson-\nBinnen-\n8                     dere\nLfd.                                                                     Zollsatz       ./o des Wertes   Zollsätze\n\\Varenbezeichnung\nNr.                                                                      %des                            0\n/u des\nWertes allgemein ermäßigt      Viertes\n34      Walzdraht aus Tarifnr. 73.15 -A- IV - b, nur warm ge-\nwalzt, mit einem Durchmesser von 4,50 bis 13 mm und einem\nGehalt an Kohlenstoff von 0,60 bis 1,05 Gewichtshundert-\nteilen, an Schwefel und Phosphor insgesamt von 0,05 Ge-\nwichtshundertteilen oder weniger, an Silizium von 0,10 bis\n0,25 Gewichtshundertteilen, an sonstigen Bestandteilen,\nausgenommen Mangan und Chrom, von 0,10 Gewichts-\nhundertteilen oder weniger, mit Ursprung außerhalb der\nLänder, denen gegenüber der Binnen-Zollsatz gilt (Vorbe-\nmerkung C - 1), 5 500 t vom 1. Juli 1967 bis 31. Dezember\n1967, bei der Abfertigung zum freien Verkehr (§§ 35 bis\n38 des Zollgesetzes), zur Be- oder Verarbeitung im Zoll-\ngebiet bestimmt :~EG_k-'21  ..••••••••••••••••.•••••••••••                    frei\n36      Waren aus Tarifnr. 73.01 - B - II - b - 1, mit einem Gehalt an\nMangan von höchstens 0,03 Gewichtshundertteilen, 40 000 t\nvom 1. Januar 1967 bis 31. Dezember 1967, bei der Ab-\nfertigung zum freien Verkehr (§§ 35 bis 38 des Zollgeset-\nzes), zur Verarbeitung im Zollgebiet bestimmt:\na - bis zu 20 000 t vom 1. Januar 1967 bis 30. Juni 1967\n3\nb - bis zu 20 000 t vom 1. Juli 1967 bis 31. Dezember 1967\n4\nc - andere                                                                       5"]}