{"id":"bgbl2-1967-45-9","kind":"bgbl2","year":1967,"number":45,"date":"1967-10-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1967/45#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1967-45-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1967/bgbl2_1967_45.pdf#page=8","order":9,"title":"Bekanntmachung über eine Berichtigung und das Inkrafttreten des Abkommens vom 13. Juli 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen","law_date":"1967-10-11T00:00:00Z","page":2376,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["2376                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II\nBekanntmachung\nüber eine Berichtigung und das Inkrafttreten des Abkommens vom 13. Juli 1966\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik\nzur Vermeidung der Doppelbesteuerung\nauf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen\nVom 11. Oktober 1967\n1.                                    Die im Bundesgesetzblatt 1967 II S. 838 veröffent-\nDurch Notenwechsel zwischen dem Auswärtigen                lichte unvollständige deutsche Fassung wird inso-\nAmt und der Argentinischen Botschaft in Bonn vom             weit berichtigt.\n29. Juni/29. August 1967 ist festgestellt worden, daß                                  II.\nArtikel 7 Abs. 5 des Abkommens vom 13. Juli 1966                Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 18. Fe-\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der              bruar 1967 (Bundesgesetzbl. II S. 837) wird hiermit\nArgentinischen Republik zur Vermeidung der Dop-              bekanntgemacht, daß das unter 1. bezeichnete Ab-\npelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom               kommen in der berichtigten Fassung nach seinem\nEinkommen und vom Vermögen in deutscher Spra-                Artikel 27 A.bs. 2 sowie der Notenwechsel hierzu\nche wie folgt lautet:\nam 19. Oktober 1967\n(5) Gehören zu den Gewinnen Einkünfte, die in anderen      in Kraft treten.\nArtikeln dieses Abkommens behandelt werden, so\nwerden die Bestimmungen jener Artikel durch die           Die Ratifikationsurkunden sind am 19. September\nBestimmungen dieses Artikels nicht berührt.            1967 in Bonn ausgetauscht worden.\nBonn, den 11. Oktober 1967\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nSchütz\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Obereinkommens\nüber die Erweiterung der Zuständigkeit der Behörden,\nvor denen nichteheliche Kinder anerkannt werden können\nVom l 1. Oktober 1967\nDas Ubereinkommen vom 14. September 1961 über\ndie Erweiterung der Zuständigkeit der Behörden,\nvor denen nichteheliche Kinder anerkannt werden\nkönnen (Bundesgesetzbl. 1965 II S. 17). ist nach sei-\nnem Artikel 7 Abs. 2 für\nBelgien                         am 16. September 1967\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an\ndie Bekanntmachung vom 17. August 1965 (Bundes-\ngesetz bl. II S. 1162).\nBonn, den 11. Oktober 1967\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nSchütz"]}