{"id":"bgbl2-1967-37-1","kind":"bgbl2","year":1967,"number":37,"date":"1967-08-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1967/37#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1967-37-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1967/bgbl2_1967_37.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1967 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1967)","law_date":"1967-08-11T00:00:00Z","page":2109,"pdf_page":1,"num_pages":42,"content":["2109\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                       Z1998A\n1967                       Ausgegeben zu Bonn am 17. August 1967                                                                                                                      Nr. 37\nTag                                                                              I n h alt                                                                                          Seite\n11. 8. 67 Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Redl-\nDUDgsjahr 1967 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1967) . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . .                                               2109\n7. 8. 67 Fünfundsiebzigste Verordnung zur Eisenbahn-Verkehrsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                            2151\nBundesgeset.zbl. III 934-1\n24. 7. 67 Bekanntmadrnng über den Geltungsbereich des Wiener Obereinkommens über diplomatische\nBeziehungen           ... .. .. .... .. .. . .... ... ... ............ .... . .... ......... ...... .... .. .. ...                                                          2153\n25. 7. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über den internationa-\nlen Warentransport mit Carnets TIR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                2154\n26. 7. 67 Bekanntmachung zu dem Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von\nWaren und Dienstleistungen für Fabrik- oder Handelsmarken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                         2154\n26. 7. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens . . . . . . . . . . . . . .                                                                          2155\n27. 7. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Zivil-\nluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     2155\n27. 7. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Ubereinkommens über die\ninternationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      2156\n27. 7. 67 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zur Einsetzu:p.g eines gemeinsamen\nRates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinsdlaften . . . . . . . . . . . . . ..                                                                         2156\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens\nfür das Rechnungsjahr 1967\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1967)\nV~m 11. August 1967\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz be-                                                      Gewährleistungen bis zum Gesamtbetrage von\nschlossen:                                                                                       300 000 000 Deutsche Mark_ zu Lasten des ERP-Son-\n§ 1                                                            dervermögens zu übernehmen. Diese Gewährleistun-\nFür das Rechnungsjahr 1967 werden in Einnahme                                                  gen       können           auch       abweichend                von       §   2   des   Gesetzes\nund Ausgabe der diesem Gesetz                                                                    über         die       Verwaltung                  des        ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1312) und,\nals Anlage 1 beigefügte Wirtschaftsplan des ERP- · soweit erforderlich, zu erleichterten Bedingungen\nSondervermögens auf 1 594 748 000 Deutsche Mark übernommen werden.\n1\nund der\n(2) Auf den Höchstbetrag gemäß Absatz 1 werden\nals Anlage 2 beigefügte Wirtschaftsplan des Son- die Gewährleistungen angerechnet, für die das ERP-·\ndervermögens für berufliche Leistungsförderung Sondervermögen noch in Anspruch genommen wer-\nauf 17 105 000 Deutsche Mark                                                                   den kann oder, ~oweit es in Ansprucn genommen\nfestgestellt.                                                                                    worden ist, keinen Ersatz erlangt hat.\n§ 2\n(3) Soweit das_ ERP-Sondervermögen ohne In-\n(1) Der Bundesschatzminister kann Kassenmittel                                                 anspruchnahme· von seiner Haftung frei wird oder\ndes ERP-Sondervermögens bis zur Verausgabung                                                     Ersatz für e!brachte Leistungen erlangt hat, ist eine\nfür die in den ERP-Wirtschaftsplänen vorgesehenen                                               übe~qDU.n~ne Gewährleistung auf den Höchstbetrag\nVerwendungszwecke außer bei der Deutschen Bun-                                                   rüp1i:Jn~hr\n. . -: r ,.. .\n~\n:anzurechnen.                                                  .\ndesbank auch bei Hauptleihinstituten des ERP-Son-                                                     (4) ·ote -Absätze' 2 und 3 gelten nicht für Bürg-\ndervermögens anlegen.                                         ·\nschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen,\n(2)  Absatz 1 gilt entsprechend für Kassenmittel                                              die auf Grund\ndes Sondervermögens für berufliche Leistungsförde-\na) von § 2 des Dritten Gesetzes über die Obernahme\nrung.\nvon -~ict>.erheitsleistungen und Gewährleistungen\n§ 3                                                                   zur- Förderung der deutschen Wirtschaft vom\n(1) Der Bundesschatzminister wird ermächtigt, mit                                                    6. Dezember 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 365)\nvorheriger Zustimmung des Bundesministers der                                                    b) des Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes\nFinanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige                                                          über die Ubemahme von Sicherheitsleistungen","-------~----~-~---- \"~---------------~--~--~-~\n21-10                               Bundesgesetzbll!tt, Jahrgang 1967, Teil II\nup.d .Gewährleistungen zur Förderung der geut- - . (4) Die Vorsduiften des § 47 Abs. ·3 -und 4 der\nsehen Wirtspi.aft (2. ERP-BürgschG) vom 17. Mai Reichshaushaltsordnung finden im Rechnungsjahr\n1957 (Bundesgesetzbl. I S. 517)                                        1967 auf_ das Eigenkapitalfinanzierungsprogramm in\nübernommen worden sind.                                                   Berlin     keine Anwendung.  In    Beteiligungsverträgen\ndarf ein fester Veräußerungspreis vereinbart werden.\n§ 5\n§ 4\n§ 5 Abs. 5 des Gesetzes über die Verwaltung des\n(1) Der Bundesschatzminister wird ermächtigt, im\nERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 (Buri-\nEinvernehmen mit dem Bundesminister der Finan-\ndesgesetzbl. I S.1312} findet im Rechnungsjahr 1967\nzen abweichend von § 47 Abs. 1 der Reichshaushalts-\nauf das Sondervermögen für berufliche Leistungs-\nordnung bewegliche Sachen des Bundes (ERP-Son-                             förderung Anwendung.                      ·\ndervermögen oder Sondervermögen für berufliche\nLeistungsförderung), die aus Zuwendungen eines\n-  § 6\ndieser Sondervermögen erworben worden sind,\na) den Zuschußempfängern                                                     Abweichend von § 31 Satz 2 der Reichshaushalts-\nordnung sind übertragbare Ausgabemittel mit ande-\nb) den Trägern der Forschungseinrichtungen oder                            ren Ausgabemitteln nach Maßgabe der ausgebradl-\nzentralen Forsd:nmgsorganisationen                                   . ten Vermerke dedcungsfähig.\nc) den Trägem der Einrichtungen oder zentralen\nOrganisationen, die sich auf dem Gebiet der                                                      § 7\nberuflichen Leistungsförderung betätigen\nDer Bundesschatzminister kann im Einvernehmen\nunentgeltlich zu übereignen. Die Obereignung an                            mit dem Bundesminister für Wirtschaft die Aus-\nandere als in Satz 1 genannte natürliche oder juristi~                     gaben aus bestimmten Titeln des ERP-Wirtschafts-\nsehe Personen bedarf der Zustimmung des Ausschus-                          planes von der Konjunkturentwicklung in der\nses für das Bundesvermögen des Deutschen Bundes-                           Gesamtwirtsdiaft oder in einzelnen Wirtsdiaftsbe-\ntages.                                                                     reichen abhängig madlen.\n(2) Der Bundesschatzminister kann abweichend\nvon § 47 Abs. 1 der Reichshaushaltsordnung Ver-                                                      § 8\nöffentlichungen der beiden Sondervermögen auch                               Die §§ 2 bis 7 gelten bis zum Tag.e der Verkün-\nunentgeltlich abgeben oder durch Dritte abgeben                            dung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1968 weiter.\nlassen.\n(3) Der Bundesschatzminister darf im Einverneh-                                                   § 9\nmen mit dem Bundesminister der Finanzen von der                              Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nEinziehung von Forderungen des Bundes (ERP-Son-                            des Dritten Uber}eitungsgesetzes vom 4. Januar\ndervermögen oder Sondervermögen für berufliche                             1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) audi im Land Berlin.\nLeistungsförderung) im Verkehr mit Privatpersonen\nAbstand nehmen, wenn die Einziehung mit Verwal-\n§ 10\ntungsa.ufwand oder Kosten verbunden wäre, die\nnicht in angemessenem Verhältnis zur Höhe des                                Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar\nBetrages stehen.                                                           1967 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\n,; ,\nBonn, den 11. August 1967\nFür den Bundespräsidenten\nDer Präsident des Bundesrates\nDr. Lemke\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBrandt\nDer Bundesschatzminister\nKurt Schmücker\nDer Bundesminister der Finanzen\nStrauß\n-~·\n---:-~                  ).-f•\n' • • • ,. ~'!. . . .~     --t 1',\n•  ,.1..,                         ~I .,,n,;.. \\                                              • '   ,.,r","Nr. 37 -  Tag der Ausgabe: Bonn.-den .17. August 1967\n--.. \\\nWirtschaftsplan\n1 /\ndes ERP-Sondervermögens\nfür das Rechnungsjahr 1967\nTeil I: Binnenwirtschaft\nOrdentlicher Plan\n..... .. ·,\nKapitel 1 : Allgemein\nKapitel 2: Bundesgebiet (ohne Berlin)\nKapitel 3: Berlin\nKapitel 4: Treuhandverwaltung -      Anleihe der Export-Import-Bank Washington\n.....\nTeil II: Entwicklungshilfe\nOrdentlidler Plan\nKapitel 5: Allgemein\nKapitel 6: Finanzierungshilfen\nKapitel 7: Liquiditätshilfe\n,\n..\n-~\\~\n\"T\n,\n..\n,.-,c.- ..\n.. ,.,_\n,_.\n·-\n.•-\" :·+-\n~,·: ..\n';\\j.\"\n;,      ~,\n..,:a.:,_\n'' _...;;,\n;.,                            _;·- \\;:itil","·•---·:~~  -~:.,:.--,~~-}--;-4. '\".-.\n'::~•·, ...-··\n21t2:                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II\nTeil I:\nBetrag       Betrag\n~•P·                      Kap.\nfür          für\nTU.                     Tit,                      Gegenstand\n1967         1966\n-·r966                                                           DM           DM\n1                               3\n•            5\nOrdentlicher Plan\nAllgemein\n1                 1-                     I. Einnahme\n.1                    1. Vortrag aus Vorjahren ........... _................. .              92 800 000\n2                  2  Einnahmen aus Veröffentlichungen ................. .          1 000        1000\n10                 10   Vermischte Einnahmen ............................ .           5000         ~000\nSumme Einnahmen ............................... .             6000  92 806 000\n1                 1                       II. Ausgabe·\n1                 1  Kosten aus Anlaß der Einziehung von Forderungen,\nder· Durchführung von Prüfungen sowie Gerkhts- und\nähnliche Kosten ...................................       50000        50000\n2                  2  Kosten zur Durchführung von Untersuchungen, Erhe-\nbungen und Veröffentlichungen ...................        300 000      500000\n3                 3  Dankesspende und Maßna~en aus Anlaß des 20. Jah-\nrestages der Verkündung der amerikanischen Aus-\nlandshilfe ...................................... '   1180 000        580 000\n10                 10   Vermischte Ausgaben     .............................         5000         5000\nl.' - .\n.  -·,\\:-.                                -                      Summe Ausgaben . .................................       1535000     1135 000\nj.c:.: .\nAbsdiluß\n'\"'.\n~-_:~.... -~!.;.,;.                                                Einnahmen                                                     6000  92 8()6 000\nAusgaben ........................... -. ............ .  1535 000     1135 000\nZuschuß/Ubersdmß ............................... .      1529000     91 671 000\n-~              _,.-\n.~:~~y\n~t          :::--S:","~--?~~~~ji\n:::( J r-:~fi-x_\nNr. 37 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967                               2113\n___________________________________________________\n'1 ;              .~\n-1:f1~t;,~::._'\n....,.....,.\n5 :.-:-\\~\nBinnenwirtschaft                                                                                                                  ·... ·-~-::~.Ä-o:~~~- ...,;-~ ...:\nErläuterungen\n6\n_I. Einnahme\nZu Tlt. 2\nDer Betrag ist geschätzt.\nZu Tit.10\nDer Betrag ist geschätzt.\nII. Ausgabe\nZu T-it. l                                                        Zu Tit.3\nDie Mittel sind zur Abdedcung von Kosten und Gebühren             Im Rahmen einer Dankesspende des deutschen Volkes für\nfür die Einziehung von Forderungen, für die Rechtsverfol-         die von den Vereinigten Staaten von Amerika in der Nach-\ngung und Rechtsverteidigung vorgesehen.                           kriegszeit gewährten Hilfeleistungen werden Reise- und\nFerner können im Zusammenhang mit der Gewährung von               Studienkosten amerikanischer Studierender in Deutschland\nKrediten und der Ubernahme von Bürgschaften Prüfungen             sowie dabei entstehende sonstige Kosten (z. B. für Tagun•\ndurchgeführt werden.                                              gen) bis zur Höhe von 600 000 DM übernommen.\nAus Anlaß des 20. Jahrestages der Verkündung der amerf„\nkanischen Auslandshilfe sollen folgende Maßnahmen durch.. ·\ngeführt werden:                                                       \\ _\na) Festveranstaltung in der Beethovenhalle in Bonn,                      ·•.- ·\nb) Einladung von 50 amerikanischen Persönlichkeiten aus.\nZu Tit. 2                                                              Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zum Besuch der\nFür die zwedcmäßige und wirksame Verwendung der Mit-                 Bundesrepublik Deutschland,\ntel des ERP-Sondervermögens können Untersuchungen, Er-            c) Veröffentlichungen.\nhebungen und Veröffentlid:mngen vorgenommen werden.\nZu Tlt. 10\nAus dem Ansatz können Untersuchungen und Erhebungen,\ndie sich über mehrere Jahre erstrecken, anfinanziert werden.      Der Betrag ist geschätzt.\nj •\n.·.._:-·,1,/\n' ~<<~\n-4°cd-.--\n--~~)i\n,(l\n';f\"-\nji\n-\n.\nf_··__\":\n'-~","2114                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II\nTeil 1:\nBetrag      Betrag\nKap.   Kap.\nfür         für\nTit.   Tit.                     .;, Gegenstand\n1967-       1966\n1967   1966                                                             DM           DM\n1      2                                3                               4           5\nBundesgebiet (ohne Berlin)\n2      2                        I. Einnahme\n·•            1      1 Erträge aus Beteiligungen ..........................         120 000     120 000\n2      2 Zinsen aus Darlehen, Bankguthaben, Wertpapieren,\nsonstigen Anlagen usw. . .........................     186 250 000 177 400 000\n3      3 Tilgungen von· Darlehen und sonstige Rückflüsse .....    522 000 000 466 000 000\n4      4 Vergütungen für'die Obernahme von Bürgschaften ....          150 000     150 000\n5      5 Rückfi:üsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen .......       300 000     300 000\n10   10   Vermischte Einnahmen .............................              5000        5000\n\\\nSumme Einnahmen        ................................  708 825 000 643 975000\n-·\n· ~·                                                                                             '·","Nr. 37 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967                                                        2115\nBinnenwirtschaft\nErläuterungen\n6\nZu Tit.1                                                                                       Zu f)\nDas ERP-Sondervermögen ist beteiligt an                                                      Erfahrungsgemäß fallen im laufe des Rechnungsjahres\na) der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit 90 000 000 DM                                      Mehreinnahmen an, die mit 5 000 000 DM geschätzt sind.\n(Vgl. § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Än-\nderung des Gesetzes über die Kredit-\nanstalt für Wiederaufbau vom 16. Au-                                                   Zu Tlt. 3\ngust 1961 - Bundesgesetzbl. I S. 1339)                                                   Veranschlagt sind Tilgungen:\nb) der Lastenausgleichsbank (Bank für Ver-\ntriebene und Geschädigte) mit . . . . . . . .                           3 000 000 DM     a) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau                485 000 000 DM\n(Vgl. § 2 des Gesetzes über die Lasten-                                                  b) durch die Lastenausgleichsbank (Bank\nausgleichsbank - Bank für Vertriebene                                                        für Vertriebene und Geschädigte) . . . . .              27 000 000 DM\nund Geschädigte -vom 28. Oktober 1954'                                                   c) Mehreinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  10 000 000 DM\n- Bundesgesetzbl. I S. 293)                                                                                                                         522 000 000 DM\nMittelbar ist das ERP-Sondervermögen be-\nteiligt an                                                                                   Zu c)\nc) der Weltbank mit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 000 000 i:>M                 Erfahrungsgemäß fallen durch vorzeitige Tilgungen und son-\nd) der Internationalen Finanz-Corporation                                                    stige Rückflüsse Mehreinnahmen an, die mit 10 000 000 DM\nmit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  15 318 105 DM     geschätzt sind.\nIm Redmungsjahr 1967 wird mit einer Gewinnbeteiligung\nbei der Lastenausgleichsbank geredmet.                                                     Zu Tit. 4\nFür die Ubernahme von Bürgschaften ist grundsätzlic:h- eine\nVergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.\nZu Tit. 2\nVeransc:hlagt sind Zinsen:\nZu Tit. 5\na) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau                                 161000000 DM\nDie Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse\nb) von der Lastenausgleichsbank {Bank für                                                    aus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener\nVertriebene und Geschädigte) ........ .                                 8 000 000 DM     Geräte, Ausstattungsgegenstände u. dgl. sowie Reingewinne\nc) von der Deutschen Bundesbahn ...... .                                    3 400 000 DM     aus der Verw~rtung von Forschungsergebnissen (Lizenz-\nd) von der Deutschen Bundespost ....... .                                   2850000DM        gebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen abzuführen.\ne) aus Bankguthaben, Wertpapieren, son-\nstigen Anlagen usw. . ............... .                                 6000000DM\nf) Mehreinnahmen ..................... .                                    5 000000 DM    Zu Tit. 10\n186 250 000 DM     Der Betrag ist gesdlätzt.","2116                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II.\nTeil I:\nBetrag                                 Betrag\nKap.   Kap.\nfür                                   für\nTit.   Tit.                                   Gegenstand\n1967                                 1966\n1967   1966                                                                                     DM                                    DM\n1      2                                           3\n'                                     5\n2      2                                   II. Ausgabe\nAbweichend von den allgemeinen ERP-Konditionen\ndürfen Kredite zu erleichterten Bedingungen gewährt\nwerden, sofern der Förderungszweck nur durch der-\nartige Bedingungen erreicht werden kann.\nFörderungsmaßnahmen für die Land-, Forst- u~d Fisch-\nwirtsdlaft ..................... : ................ .\n2     2          Förderungsmaßnahmen für den Bergbau ............ .\n3      3         Förderungsmaßnahmen für die Energie- und Wasser-\nwirtsdlaft ..................................... .                -47 000000                              81500000\nBindungsermächtigung:\nEs wird die Ermächtigung erteilt, Darlehnszusagen bis\nzur Höhe von 10 000 000 DM auf das Aufkommen des Rech-\nnungsjahres 1968 zu geben.\n4      4         Förderungsmaßnahmen für die Eisen- und Stahl- sowie\nsonstige Grundstoffindustrie .................... .\n5     5          Fö~derungsmaßnahmen für die verarbeitende Industrie                    65 000 000                              75 000 000\nBindungsermächtigung:\nEs wird die Ermächtigung erteilt, Darlehnszusagen bis zur\nHöhe von 73 000 000 DM auf das Aufkommen der Rech-\nnungsjahre 1968 und 1969 zu geben.\n6     6          Förderungsmaßnahmen für die Verkehrswirtsdlaft ....                    77 000 000                              63 000 000\nBindungsermächtigung:\nEs wird die Ermächtigung erteilt, Darlehnszusagen bis zur\nHöhe von 27 000 000 DM auf das Aufkommen des Rech-\nnungsjahres 1968 zu geben.                                                                                            -·~\n(\n~-1\njt:;\":  t. '                                     .    - , .\n.    -~\n·_-,.~:.<;;.                            '.;, ~t},/: -<~- .             '--.,:, ~,..-~---~----~:-:i . :··~•!;_... ~-:\n\\\n.. ~;f","Nr. 37 -           Tag der Ausgabe: Bonn,-den 17. August 1967                                  211'1\nBinnenwirtschaft -                        Bundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\nZu Kap. 2                                                                       Zu Tit.5\nDurch verbindliche Zusagen sind bzw. sollen gebunden wer-                       Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher\nden bei                                                                         Schiffswerften, die durch Maßnahmen anderer Länder beein-\nträchtigt ist, sind Kredite in Höhe von 424 000 000 DM\nRechnungsjahr            zugesagt worden.\nTit.        Zweckbestimmung                       1967       1968     1969/70   Durch Zahlungen in den vergangenen Rechnungsjahren in\nHöhe von 251000000 DM haben sich die Verpflichtungen\nin Millionen DM         bis zum 31. 12. 1966 auf 166 000 000 DM vermindert.\n3  Energie und Wasserwirtschaft                   25         25               Für Vorhaben der verarbeitenden gewerblichen Wirtschaft\n10*)             stehen Mittel bei Kap. 2 Tit. 8 zur Verfügung.\n5  Verarbeitende Industrie ...... .               65         56               Bindungsermächtigung: -\n15*)\nUm den deutschen Schiffswerften die Hereinnahme weiterer\n6  Verkehrswirtschaft ........... .               25         10               Aufträge zu ermöglichen, ist es notwendig, vertragliche Bin-\n27 *}            dungen auf das Aufkommen des Rechnungsjahres 1968 bis\n8  Förderungsmaßnahmen für die                                                zur Höhe von 15 000 000 DM und auf das Aufkommen des\nsonstige gewerbliche Wirtschaft                                            Redinungsjahres 1969 bis zur Höhe von 58 000 000 DM ein-\n12   Wirtschaft im Saarland und in                                              zugehen.\nden Bergbaugebieten ......... .                  7        45*)      45*)\n14   Maßnahmen zur Förderung der\nReinhaltung der Luft ......... .\nZu Tlt.6\n30   Auftragsfinanzierung Berlin . . . . 18,5\nZonenrandgebiet ........._._._._._._1_0_0_ _ _ _ _ _ __                    Veranschlagt sind Kredite für\na) die Seehafenbetriebe ................ .        8 000 000 DM\n240,5     223        169\nb} die Binnenschiffahrt ................. .        4 000 000 DM\n•) im ERP-Wlrtsdlaftsplan 1967 enthalten.\nc) die Verkehrsbetriebe ................ .        5 000 000 DM\nZonenrandgebiet\nd} die Seesdliffahrt ..................... .    60000000DM\nZur verstärkten Förderung des Zonenrandgebietes ist im\nRechnungsjahr 1965 ein mehrjähriges Programm begonnen                                                                           77 000 000 DM\nworden, nach dem in den Jahren 1965-1967 je 100 000 000                         Zu a}\nDM bereitgestellt werden sollen. Es ist vorgesehen, 1967                        Der veranschlagte Betrag dient zur Finanzierung eines sich\ndiesen Betrag wie in den Vorjahren bei den Titeln 3, 4, 7                       über mehrere Jahre erstreck.enden Programms zum Ausbau\nund 8 zur Verfügung zu stellen. Von den Erläuterungen bei                       und zur Rationalisierung der Seehafenbetriebe, damit diese\nden angegebenen Titeln kann abgewic.ben werden, sofern es                       sich der internationalen Wettbewerbslage anpassen können.\nder Förderungszweck erfordert.\nZu b)\n3 000 000 DM dienen zur Finanzierung von Rationalisie-\nZu Tit. 3                                                                         rungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Schiffen der\nVeranschlagt sind Kredite für                                                   mittelständi~chen Binnenschiffahrt (Partikuliere}.\na} die Wasserwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . .  22 000 000 DM      1000000 DM sind zur Rationalisierung und Modernisierung\nb) die Atomwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25 000 000 DM      der deutschen Donauflotte vorgesehen.\n47000000DM         Zu c)\nZu a)                                                                           Der veranschlagte Betrag soll für Rationalisierungs- und\nModernisierungsmaßnahmen ari Betrieben des öffentlichen\nDie veranschlagten Mittel sind zur Finanzierung vordring-                       Personennahverkehrs zur Verfügung gestellt werden. Der\nlicher Investitionen in Schwerpunkten zum Schutze der                           Betrag ist für die anteilige Finanzierung von Aufträgen\nGewässer gegen Verunreinigung vorgesehen.                                       nach Berlin bestimmt.\nWeitere 5 000 000 DM sind bei Kap. 4 Tit. 2 vorgesehen.\nZu d}\nDie Weiterfinanzierung von Projekten, die sich über meh-                        Die Mittel sind zur Modernisierung der deutschen Handels-\nrere Jahre erstrecken, ist in Aussicht genommen.                                flotte vorgesehen.\nAus dem veranschlagten Betrage sollen Mittel zur verstä~k-                     Auf die in den vergangenen Rechnungsjahren zugesagten\nten Förderung des Zonenrandgebietes bereitgestellt werden                       Kredite von 103 000 000 DM sind bis 1966 47 000 000 DM ge-\n(vgl. Erläuterungen .zu Kap. 2M).                ·                              zahlt worden. Der Restbetrag von 56 000 000 DM soll 1961\nZu b)                                                                           mit 25 000 000 DM und 1968 bis 1970 mit 31000000 DM zur\nVerfügung gestellt werden.\nZur Teilfinanzierung der Kernkraftwerke in Obrigheim/\nNeckar und Lingen/Emsland hat das ERP-Sondervermögen                            Bindungsermächtigung:                       .\nin den Rechnungsjahren 1965 bis 1968 je 25 000 000 DM, ins-                      Zur kontinuierlichen Fortsetzung der Maßnahmen zur Mo-\ngesamt also 100 000 000 DM, zur Verfügung zu stellen.                           dernisierung der deutschen Handelsflotte .ist eine Bindungs-\nWeitere 15 000 000 DM waren in den Vorjahren im Rahmen                          ennächtigung in Höhe von 27 000 000 DM auf das Aufkom-\nder Auftragsfinanzierung Berlin veranschlagt.                                   men des Rechnungsjahres 1968 erforderlich.\nBindungsermächtigung:\nZur Fortführung der Maßnahmen auf dem Gebiet der\nWasserwirtschaft ist eine Bindungsermächtigung von\n10 000 000 DM auf das Aufkommen des Rechnungsjahres\n1968 erforderlich.","2118                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II\nTeil -1:\nBetrag                            Betrag\nKap.          Kap.\nfür                              für\nTit.           Tit.                                   Gegenstand\n1967                            1966\n1967          1966                                                                                 DM                              DM\n2                                                                                                                     5\n(2)           (2)\n7             7          Förderung~maßnahmen für den Wohnungsbau ...... .                    10 000 000                       10 650 000\n8             8          Förderungsmaßnahmen für die sonstige gewerbliche\nWirtsd::iaft ...................... : : ............. .      236 500 000                      207 000 000\nAus diesen Mitteln können Ausgaben bei den Tit. 4 und 5\nbis zur Höhe von 206 000 000 DM gedeckt werden.\nDie für die gewerbliche Wirtschaft der Vertriebenen,\nFlüchtlinge und Kriegssachgeschädigten veranschlagten\nMittel dürfen bis zur Verausgabung für den vorgesehenen\nVerwendungszweck als Liquiditätshilfen für die Gewährung\nvon Betriebsmittelkrediten zugunsten von Vertriebenen,\nFlüchtlingen und Kriegssachgesdiädigten eingesetzt wer-\nden.\nDie f:ür die Kreditgarantiegemeinschaften der mittelständi-\nschen gewerblichen Wirtschaft veranschlagten Mittel dür-\nfen bis zur Verausgabung für den vorgesehenen Verwen-\ndungszweck noch zu gründenden Bundeskreditgarantie-\ngemeinsc:haften überlassen werden.\nBindungsermächtigung:\nEs wird die Ermächtigung erteilt, Darlehenszusagen bis\nzur Höhe von 10 000 000 DM auf das Aufkommen des\nRechnungsjahres 1968 zu geben.\n10            10          Maßnahmen zur Förderung des Erfahrungsaustausches                       250 000                          250000\n, o·'-~\n_. l_\"~,~;~-~w~.~~- _j:                                                                 .   ~-f:' i,.·\n,:~~T~-~~-~~-~:-~.ß~~:;- ::_~O-{~.: ~   1~:.:-; -","Nr. 37 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967                                                2119\nBinnenwirtschaft -                                      Bundesgebiet (ohne Berlin) -\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 7                                                                                             Modernisierungs- und Umstellungs-\nIm Rahmen der verstärkten Förderung des Zonenrandgebie-                                             maßnahmen sowie zum Auf- und Aus-\ntes sollen weitere 10 000 000 DM zur Modernisierung und                                             bau kleinerer und mittlerer Unter-\nInstandsetzung des Althausbesitzes zur Verfügung gestellt                                           nehmen solcher Vertriebenen, Sowjet-\nzonenflüchtlinge, Kriegssachgeschijdig-\nwerden (vgl. Erläuterungen .zu Kap. 2\").                                                            ten und Evakuierten, die infolge der\nerlittenen Kriegs- und Kriegsfolge-\nschäden noch der Zuführung von\nZu Tit.8                                                                                              Krediten aus öffentlichen Mitteln zu\nerleichterten Zins-, Tilg~ngs- und Siche-\nVeranschlagt sind Kredite für                                                                       rungsbedingungen bedürfen . . . . . . . . . . 26 500 000 DM\na) die mittelständische gewerbliche Wirt-                                                           Aus den bei a) veranschlagten Mitteln\nschaft . .. . . . . . . . . . .. . . . . .. . . . . . . . . . .. .     189 000 000 DM.          sind für den vorgenannten Personen-\nkreis im Zonenrandgebiet 5 000 000 DM\nb) die gewerbliche Wirtschaft der Ver-                                                              vorgesehen.\ntriebenen, Flüchtlinge und Kriegssach-                                                          Bindungsermächtigung:\ngeschädigten .............. '. . . . . . . . . . .                      28 000 000 DM\nUm eine kontinuierliche Kreditversorgung der gewerb-\nc) die    Kreditgarantiegemeinschaften der                                                          lichen Wirtschaft der Vertriebenen, Flüchtlinge und\nmittelständischen gewerblichen Wirt-                                                            Kriegssachgeschädigten zu gewährleisten, ist eine Bin-\nschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   2 500 000 DM           dungsermächtigung in Höhe von 10 000 000 DM auf das\nd) die gewerbliche Wirtschaft für Anpas-                                                            Aufkommen des Rechnungsjahres 1968 erforderlich.\nsungs- und Umstellungsmaßnahmen....                                     17 000 000 DM      bb) für die Gewährung von Krediten an\nnichtdeutsche Flüchtlinge und Ver-\n236 500 000 DM\nschleppte zum Aufbau von selbstän-\ndigen Existenzen ................... .         1500000 DM\nAus den veranschlagten Beträgen sollen Mittel zur ver-\nstärkten Förderung des Zonenrandgebietes bereitgestellt                                                                                           28 000000 DM\nwerden (vgl. Erläuterungen „Zu Kap. 2•).                                             ·\nZu c)\nFerner sind zur Förderung des Mittelstandes veranschlagt bei\nAus den veranschlagten Mitteln sollen Kredite zur Bildung\nKap. 2 Tit. 6 - Partikuliere . . . . . . . . . . . . . .                     3 000 000 DM\nvon 1'.'faftungsfonds für noch zu gründende Kreditgarantie-\nKap. 2 Tit. 11 - Produktivität                                              10000000 DM        gememschaften oder, soweit erforderlich, auch zur Erhöhung\nvon Haftungsfonds bereits bestehender Kreditgarantie-\ngemeinschaften der mittelständischen gewerblichen Wirt-\nZu a)                                                                                          schaft gewährt werden.\nZur Fortführung der Förderung                                                                  Die durch die vorzeitige Bereitstellung der Mittel erzielten\nZinseinnahmen haben die Bundeskreditgarantiegemeinschaf-\naa) kleiner und mittlerer Unternehmen des Handwerks, des                                       ten zur Deckung ihrer Anlaufkosten zu verwenden.\nHandels und des Beherbergungsgewerbes\nbb) des Kletngewerbes\ncc) kleiner Industrieunternehmen sowie                                                         Zu d)\ndd) der mittleren verarbeitenden Industrie                                                     Die Kredite sollen zur ·Finanzierung· von Investitionen der\nUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft verwendet wer-\nsollen Kredite bereitgestellt werden:                                                          den, die durch wesentliche Strukturänderungen infolge des\ninternationalen Wettbewerbs ihr Produktionsprogramm um-\n1. in den Zonenrand- und Bundesausbaugebieten, in den                                          stellen müssen.\nBundesausbauorten sowie in kleinbäuerlichen und schwach-\nstrukturierten Gebieten für den Auf- und Ausbau, die                                        Kleinere und mittlere Unternehmen sollen bevorzugt berück-\nRationalisierung und Modernisiemng der Betriebe;                                            sichtigt werden.\n2. zur Gründung selbständiger Existenzen durch Nachwuchs-\nkräfte sowie zur Brrid:itung von Betrieben in neuen\nWohnsiedlungen und neu' geordneten Stadtkernen.\n1Unter diese Maßnahmen fallen nicht die bei cc) und dd)\naufgeführten Unternehmen.]                                                            ·   Zu TU. 10\nDie Mittel sollen der Carl-Duisberg-Gesellschaft für Nach-\nZu b)                                                                                          wuchsförderung e. V. als Darlehn zur Verfügung gestellt\nwerden, damit die Gesellschaft ihrerseits Darlehen an deut-\nVorgesehen sind:                                                                              .sche Praktikanten und Werkstudenten, die sich zu Aus-\naa) für die Gewährung von Krediten zur                                                         bildungszwecken in den OECD-Ländern aufhalten, gewäh-\nFinanzierung von Rationalisierungs-,                                                      ren kann.","2120                                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II\nTeil I:\nBetrag           Betrag\nKap.   Kap.\nfür               für\nTil.   Tit.                                                   Gegenstand\n1967              1966\n1967   1966                                                                                            DM                 DM\n3\n'                 5\n(2)     (2)\n11      11                             Maßnahmen zur Förderung der Produktivität ........ .         10 000 000      10 000 000\n12       12                            Maßnahmen zur Förderung der Wirtsdlaft im Saarland\nund in Bergbaugebieten ......................... .          40 900 000         8 400000\nBindungsermächtigung:\nEs wird die Ermädltigung erteilt, Darlehenszusagen bis\nzur Höhe von 90 000 000 DM auf das Aufkommen der\nRedlnungsjahre 1968 und 1969 zu geben.\n14       14                            Maßnahmen zur Förderung der Reinhaltung der Luft ..                          10 000 000\nBindungsermächtigung:\nEs wird die Ermächtigung erteilt, Darlehenszusagen bis zur\nHöhe von 5 000 000 DM auf das Aufkommen des Rech-\nnungsjahres 1968 zu geben.\n15        15                           Abdeckung eines Einnahmerestes im außerordentlichen\nPlan 1964 ...................................... .         10 000 000      10 000 000\n'\n-)\"\n~:~L~~~ ~ }\n\\     ,.:       4      •\n;. . -~.:\\.;\"'o.;:;-,.::;._.~_.,                                '             > •• 3\";':\nx··-~: ..:·.","Nr. 37 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967                            2121\nBinnenwirtschaft -                 Bundesgebiet (ohne Berlin)-·\nErläuterungen\nZu Tit.11                                                        Zu Tit.12\nDie Zuschüsse sind vorgesehen für die Finanzierung               Veranschlagt sind:\na) des Rationalisierungs-Kuratoriums der                             Kredite für\nDeutschen Wirtschaft e. V. (Haushalt) . .    5 400 000 DM\na) die gewerbliche Wirtschaft im Saarland\nb) von Maßnahmen überbetrieblicher oder                              und in Bergbaugebieten ............. .   40 500 000 DM\ngesamtwirtschaftlicher Bedeutung . . . . .   4 600 000 DM\nZuschüsse für\n10 000 000 DM\nb) die    Absatzförderung     saarländischer\nZu b)                                                                Erzeugnisse ......................... .     400000DM\nMit den vorgesehenen Mitteln sollen aktuelle Untersuchun-\ngen und sonstige Maßnahmen zur Steigerung der Produktivi-                                                     40900 0OODM\ntät durchgeführt werden.                                         Zu a)\nIm Vordergrund stehen Maßnahmen zur Förderung der                Die Mittel sind vorgesehen zur Verbesserung der Wirt-\nRationalisierung, die der Anpassung an den strukturellen         schaftsstruktur\nWandel, insbesondere im Bereich der mittleren und kleine-        1. des Saarlandes,\nren Unternehmen der Wirtschaft, dienen, und zwar u. a.           2. solcher Bergbaugebiete, die von Bergwerksstillegungen,\n1. Gruppen- und Einzeluntersuchungen über Rationalisie-             insbesondere im Steinkohlenbergbau, betroffen sind.\nrungsprobleme auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft\nund Maßnahmen zur Umsetzung von Rationalisierungs-            Für die Wirtschaft des .Saarlandes sind im Rechnungsjahr\nwissen in die PraKis,                                         1966 auf Grund einer Bindungsermächtigung 7 000 000 DM\nzugesagt worden.\n2. Untersuchungen über arbeitswirtschaftliche Probleme im\nZusammenhang mit den strukturellen Wandlungen in der          Zu b)\nWirtschaft, insbesondere durch den technischen Fortschritt,   Die veranschlagten Mittel dienen wie in den vergangenen\n3. praxisnahe Aufbereitung neuer technischer Erkenntnisse        Rechnungsjahren der Förderung des Absatzes saarländischer\nund methodische Erarbeitung von Rationalisierungs-            Erzeugnisse in das Bundesgebiet und in das Ausland.\nmöglichkeiten im Bereich der Betriebstechnik,\nBindungsermächtigung:\n4. Förderung des Betriebsberatungswesens.\nZur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen im Saar-\nProjekte, die sich über mehrere Jahre erstrecken, sollen im      land und in den Bergbaugebieten i_st eine Bindungsermäch-\nlaufenden Rechnungsjahr anfinanziert werden; die Weiter-         tigung in Höhe von 90 000 000 DM auf das Aufkommen der\nfinanzierung in den späteren Rechnungsjahren ist in Aus-         Rechnungsjahre 1968 und 1969 erforderlich.\nsicht genommen.\nDie Förderungsmaßnahmen des Produktivitätszuschuß-\nprogramms erstrecken sich auch auf Berlin.                     Zu Tit. 14\nAus den Resten der Vorjahre sollen bis zu 530 000 DM im          Bindungsermächtigung:\nRahmen der Wohnungsfürsorge für die Angehörigen des              Die Bindungsermächtigung in Höhe von 5 000 000 DM auf\nRationalisierungs-Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft e. V.,    das Aufkommen des Rechnungsjahres 1968 dient der Finan-\nFrankfurt (Main), einmalig als Darlehen und Aufwendungs-         zierung von Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft.\nzuschüsse in Anlehnung an die Wohnungsfürsorge des Bun-\ndes zur Verfügung gestellt werden.\nZu TH. 15\nIm Rechnungsjahr 1964 ist bei Kap. A 2 Tit. 1 eine Kredit-\nermächtigung in Höhe von 30 000 000 DM zugunsten der ge-\nwerblichen Wirtsdlaft im Zonenrandgebiet und in den Bun-\ndesausbaugebieten erteilt worden. Die Kreditbeträge sind\nausgezahlt.\nVon der Deckung dieser Ausgabe durch die Aufnahme eines\nKredites ist Abstp.nd genommen worden. Der Betrag von\n30 000 000 DM soll in jährlichen Teilbeträgen ab 1966 aus\ndem ordentlichen Aufkommen des ERP-Sondervermögens\nzur Verfügung gestellt werden.\nDer veranschlagte Betrag ist die 2. Rate.","'..\n2122                       Bundesgesetzblatt, Jahrg~ng 1967, Teil II\nTeil I:\nBetrag        Betrag\nKap.   Kap.\nGegenstand                                 für           für\nTit.   Tit.\n1967          1966\n1967   1966                                                                   DM            DM\n2\n'             5\n(2)   (2)\n22    22   Inanspruchnahme aus Gewährleistungs- und Bürg-\nschaftsverträgen .......................... , ..... .         1500000       1500000\n26    26   Erstattung von Verwaltungskosten ................. .                  1 000           1 000\n30    30   Wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen aller Art ..... .          63 487 000    41918 000\nBindungsermäch tigu.ng:\nEs wird· die Ermächtigung erteilt, Darlehenszusagen bis\n,,,.                  zur Höhe von 20 000 000 DM auf das Aufkommen de$\n.,_                     Rechnungsjahres 1968 zu geben,\n1;,                  Die Mittel des Titels sind mit denen der Tit. 1 bis 14 und\n22 dedcungsfähig.\n40    40 - Vermi~chte Ausgaben                                                   5000           5000\n300 000*)\n•                         Summe Ausgaben ................................. .            561643 000    525 524 000\n'                       *) 1966 Ansatz für Tit. 9.\n~J\nAbsdtluß\nEinnahmen                                                     708 825 000   643 975 000\nAusgaben ........................................ .           561643 000    525 524 000\nUberschuß ....................................... .           147 182 000   118 451 000\n;.,:\n,_         -","Nr. 37 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967                             2123\nBinnenwirtschaft -                 Bundesgebiet (ohne Berlin) -\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 22                                                       Die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Ge-\nschädigte) verwaltet für das ERP-Sondervermögen Lasten-\nNach                                                           ausgleichsansprüche auf Grund des Rundschreibens des\n1. § 2 des Dritten Gesetzes über die Ubernahme von Sicher-     Bundesausgleichsamtes vom 1. September 1961 (Mtbl. BAA\nheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der      1961 S. 464) und der nachträglichen Änderung hierzu vom\ndeutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (Bundes-          5. Mai 1962 (Mtbl. BAA 1962 S. 183). Hierfür erhält sie eine\ngesetzbl. I S. 365),                                        Bearbeitungsgebühr.\n2. dem Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die\nUbernahme von Sicherheitsleistungen und Gewähr-\nleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft         Zu Tit. 30\nvom 17. Mai 1957 {Bundesgesetzbl. I S. 517) und\nVon dem veranschlagten Betrag von 63 487 000 DM sind\n3. den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1964-1967                   40 000 000 DM für die anteilige Finanzierung von Aufträgen\ntonnte bzw. kann das ERP-Sondervermögen Sicherheits-        an- Berliner Unternehmen vorgesehen. Der Geschäftssitz der\nleistungen, Gewährleistungen und Bürgschaften bis zum       Auftraggeber muß außerhalb Berlins liegen. Weiter sind\nGesamtbetrage von 700·000 000 DM zu seinen Lasten           u. a. Mittel veranschlagt, die infolge Umprogrammierungen\nübernehmen.                                                 bei anderen als ursprünglich vorgesehenen Titeln veraus-\nDie veranschlagten Mittel sind zur Deckung etwaiger In-     gabt werden müssen. Aus diesen Mitteln können in Aus-\nanspruchnahmen des ERP-Sondervermögens aus solchen          nahmefällen im Rahmen des § 5 Abs. 2 ERP-VerwGes auch\nVerträgen vorgesehen (vgl. auch Kap. 3 Tit. 22 der Aus-     verlorene Zuschüsse gewährt werden.\ngabe).                                                      Eine Aufteilung des Betrages von 63 487 000 DM auf die\neinzelnen Wirtschaftsbereiche ist erst nach Festlegung der\nZu Til. 26                                                       Verwendungszwecke möglich.\nAuf Grund der in den Erläuterungen zu Kap. 2 Tit. 22 auf-      Bindungsermächtigung:\ngeführten Gesetze haben die Hauptleihinstitute im Auftrage     Um der Berliner Wirtschaft die Hereinnahme weiterer Auf-\nund für Redmung des ERP-Sondervermögens Bürgschaften           träge zu ermöglichen, ist es notwendig, vertragliche Bindun-\nübernommen.                                                    gen auf das Aufkommen des Rechnungsjahres 1968 bis zur\nDie Zahlung einer Bearbeitungsgebühr an die Hauptleih-         Höhe von 20 000 000 DM einzugehen.\ninstitute ist dann erforderlich, wenn . das ERP-Sonderver-\nmögen aus seiner Bürgschaft in Anspruch genommen wird\nund den Hauptleihinstituten die Weiterverfolgung der auf\ndas ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen            Zu Tit. 40\nübertragen worden ist.                                         Der Betrag ist geschätzt.\n-,·\"","2124                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II\nTeil I:\nBetrag ·                    Betrag\nKap.    Kap.\nfür                          für\nTit.     Tit.                     Gegensta~d\n1967                        1966\n-\n1967   -1966                                                                 DM                          DM\n1       2                              3                                    4                            5\nBerlin\n3      3                       I. Einnahme\nVortrag aus Vorjahren .....................• ....... .       16 478 000\n2         Erträge aus Beteiligungen .......... ·............... .       1785000                     1785000\n3      2  Zinsen aus Darlehen, Bankguthaben, Wertpapieren,\nsonstigen Anlagen usw. . ........................ .       48 788 000                  49 412 000\n4      3  Zinsen aus Darlehen, über deren Verwendung vertrag-\nliche Bindungen bestehen ....................... .          1896000                     2 305 000\n5      4  Tilgungen von Darlehen und sonstige Rückflüsse .... .      207 200 000                200 775 000\n6      5  Tilgungen von Darlehen, über deren Verwendung ver-\ntragliche Bindungen bestehen ................... .          9 227 000                   9106 000\n7      6  Ablösungen, Erträge und sonstige Einnahmen aus der\nEigenkapitalfinanzierung ........................ .        12 430 000                 12 430 000\n8      1  Vergütungen für die Ubernahme von Bürgschaften .. .                 5000                        5000\n9      8  Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen ....... .           10 000                       10000\n20      20  Vermischte Einnahmen ............................ .                 5000                        5000\nSumme Einnahmen ............................... .          297 824 000                275 893 000\n:.,.\n·t .... -\n.;:~ ~-\\·                                    ~-                                        /~.- _:;;...s.\\t~:,.;·; ,.. - ..~:-","Nr. 37 -            Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967                                 2125\nBinnenwirtschaft\nErläuterungen\n6\nZu Tit.1                                                                            Zu f)\nVeranschlagt sind in den Vorjahren angefallene Mittel,. die                       Erfahrungsgemäß fallen im laufe des Rechnungsjahres\nkeinem Verwendungszweck zugeführt worden sind.                                    Mehreinnahmen an, die mit 5 000 000 DM geschätzt sind.\nZu Tit.2\nDas ERP-Sondervermögen ist an der Berliner Industrie-\nbank AG mit 34 000 000 DM beteiligt. Wie im vergangenen\nJahr wird mit der Ausschüttung einer Dividende gerechnet.                       Zu Tit.6\nWegen der Erträge aus Beteiligungen im Rahmen des Eigen-                         Veranschlagt sind Tilgungen:\nkapitalflnanzierungsprogramms vgl. Tit. 7 der Einnahme.                           a) durch die Berliner Industriebank AG          7 800 000 DM\nb) durch die Lastenausgleichsbank (Bank\nZu Tit.3                                                                               für Vertriebene und Geschädigte) .... .         15 000 DM\nVeranschlagt sind Zinsen:                                                         c) durch das Land Berlin ............... .      1412000 DM\na) von der Berliner Industriebank AG                            26 600 000 DM                                                     9 227 000 DM\nb) von der Lastenausgleichsbank (Bank für\nVertriebene und Geschädigte) ....... .                          20 OOODM\nc) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau                        9350000DM      Zu Tit. 7\nd) vom Land Berlin .....•...............                         3 000 000 DM\ne) von der Deutschen Bundespost ~ ...... .                                        Nach einer Vereinbarung mit der Regierung der Vereinigten\n218 000 DM     Staaten von Amerika vom 15./19. Juni 1953 sind die aus\n· f) aus Bankguthaben, Wertpapieren, son-                                          dem Programm .Eigenkapitalfinanzierung• anfallenden Ein-\nstigen Anlagen usw. . ............... .                      4 600 000 DM     nahmen dem gleichen Verwendungszweck wieder zuzufüh-\ng) Mehreinnahmen .................... .                          SOOOOOODM        ren (vgl. Kap. 3 Tit. 20 a der Ausgabe). Aus diesem Grunde\nsind diese Einnahmen gesondert veranschlagt.\n48788000 DM\nZug).\nErfahrungsgemäß fallen im laufe des Rechnungsjahres\nMehreinnahmen an, die mit 5 000 000 DM geschätzt sind.\nZu Tit. 8\nZu Til 4\nFür die Ubernahme von Bürgschaften ist grundsätzlich eine\nVeranschlagt sind Zinsen:                                                         Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.\na) von der Berliner Industriebank AG.                            1 200 000 DM\nb) vom Land Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     696 000 DM\n1896000 DM\nZu Tit. 5                                                                         Zu Tit.9\nVeranschlagt sind Tilgungen:                                                      Die Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse\naus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich geworden\"'!r\na) durch die Berliner Industriebank AG                         165 000 000 DM     Geräte, Ausstattungsgegenstände u. dgl. sowie Reingewinne\nb) durch die Lastenausgleichsbank (Bank                                           aus der Verwertung von Forschungsergebnissen (Lizenz-\nfür Vertriebene und Geschädigte) .....                         120 000 DM     gebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen abzuführen.\nc) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau                     27750 000 DM\nd) durch das Land Berlin ......•.........                        7000000DM\ne) durch die Deutsche Bundespost ...•... ·,                      2330000DM\nf) Mehreinnahmen .................... .                         5000 OOODM     Zu Tlt.20\n207 200 000 DM     Der Betrag ist geschätzt.","2126                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II\nTeil I:\nBetrag              Betrag\nKap.              Kap.\nfür                  für\nTit.               Tit.                        Gegenstand\n1967                1966\n1967               1966                                                                   DM                   DM\n2                                 3                                                         5\n3                  3                         II. Ausgabe\nIn Anbetracht der besonderen politischen Lage Ber-\nlins können im Rahmen der veranschlagten Mittel\nFinanzierungshilfen gewährt oder Beteiligungen über-\nnommen_ werden, bei denen die üblichen bankmäßigen\nund betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht\noder nicht in vollem Umfange vorliegen, die jedoch im\nHinblick auf die politische Zielsetzung der Berlinhilfe\ngerechtfertigt erscheinen.\nAbweichend von den allgemeinen ERP-Konditionen\nkönnen Kredite und Beteiligungen zu erleichterten Be-\ndingungen gewährt werden, sofem der Förderungs-\nzweck nur -durch .derartige Bedingungen erreicht wer-\nden kann.\n1                   Zur Förderung der Berliner Wirtschaft durch Gewäh-\nrung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten so-\nwie durch sonstige Kreditmaßnahmen ............. .          198 434 000       198 093 000\nDie Mittel sind mit denen der Tit. 2 und 3 deckungsfähig.\nErsparnisse bei Tit. 1 können zur Verstärkung der bei\nKap. 3 Tit. 4, 5 und 6 veranschlagten Mittel verwendet\nwerden.\nBindungsermächtigung:\nEs wird die Ermächtigung erteilt, Darlehenszusagen bis zur\nHöhe von 60 000 000 DM auf das Aufkommen der Rech-\nnungsjahre 1968 und 1969 zu geben.\n2                 2 Für Wiederaufbaumaßnahmen ..................... .                8 000 000           8 000 000\nDie Mittel sind mit denen der Tit. 1 und 3 dec:kungsfähig.\n_,,\n'     -.:.\n~~-. ;\\·~-·:· \\~I:;~V\\ jffi~i~<- .t_\\;                                                                        ' €:~\n•.• ,\n-\n.\\\n1  •\n.,-,Ir'--•","Nr. 37 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967                           2127\nBinnenwirtschaft -                         Berlin -\nErläuterungen\n..;\nZu Kap.3                                                                 veranschlagten Mitteln sollen 184 070 000 DM verwendet\nWfil~n                                .\nDurch verbindliche Zusagen sind bzw. sollen gebunden\nwerden bei                                                             a) zur Rationalisierung und Erweiterung der Produktion\nb) zur Sicherung von Arbeitsplätzen.\nRechnungsjahr\nWeiter sind u. a. Mittel veranschlagt, die infolge Umpro-\nTitel    Zweckbestimmung                   1967      1968     1969     grammierungen bei anderen als ursprünglich vorgesehenen\nin Millionen DM         Titeln verausgabt werden müssen. Aus den Mitteln können\nin Ausnahmefällen im Rahmen des § 5 Abs. 2 ERP-VerwGes.\nInvestitionskredite       .......      60         60              auch verlorene Zuschüsse gewährt werden.\n30*)    30*)\n5    Förderung des Absatzes                                            Bindungsermächtigung:\nBerliner Erzeugnisse ......            50        50*)             Die Maßnahmen zur Förderung der Berliner Wirtschaft sol-\nlen auch in den Rechnungsjahren 1968 und 1969 fortgeführt\n110       140       30      werden. Um bereits im Rechnungsjahr 1967 die Inangriff-\n•) im 'ERP-Wirtsdlaftsp\\an 1967 enthalten.                             nahme von Projekten zu ermöglichen, für die erst in den\nRechnungsjahren 1968 und 1969 Mittel zur Verfügung zu\nDie bei den einzelnen Titeln ausgebrachte Deckungsfähig-               stehen brauchen, ist eine Ermächtigung zum Eingehen ver-\nkeit ist erforderlich, um zwedtentsprechen~e Verwendungen              traglicher Bindungen bis zur Höhe von 60 000 000 DM er-\nder Mittel sowie etwa notwendig werdende Umprogram-                    forderlidi.                                                  • ;;.,,.'i~\nmierungen nadl den jeweiligen Bedürfnissen zu ermöglichen.                                                                         ·•-it-:\nZu Tit. 2\nZu Tlt. t\nDie Kredite sind zur anteiligen Finanzierung des Wieder-\naufbaues und Neubaues von Geschäftshäusern und, soweit\nDie Berliner Wirtschaft hat weiterhin einen erheblichen                erforderlich, von Einrichtungen kultureller oder überregio-\nBedarf an Investitions- und Betriebsmittelkrediten. Aus den            naler Bedeutung vorgesehen.","2128                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II\nTeil I:\nBetrag     Betrag\nKap.·         Kap.\nGegen!Jtand                                         für        für\nTit.         Tit.\n1967       1966\n1967          1966                                                                                DM         DM\nl           2                                   3                                              .          s\n(3)          (3)\n3         3     Sonstig•e ·wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen          ......            1300000   23 600 000\nDie Mittel sind mit denen der Tit. 1 und 2 deckungsfähig.\n4         4     Maßnahmen zur Förderung der Forschung und wirt-\nschaftlidl bedeutender kultureller Einridltungen ....                   2 800000   3 510 000.\n5         5     Maßnahmen zur Förderung des Absatzes Berliner Er-\nzeugnisse .......................................                      70 000 000 11000 000\nBindungsermäditigung:\nEs wird die Ermäditigung erteilt, Darlehenszusagen bis zur\nHöhe von SO 000 000 DM auf das Aufkommen des Rech-\nnungsjahres 1968 zu geben.\n-\ni\n~\n✓\n. ~  .:·                                                                   . ~ 1-'\n•\n\\ . ·'1,                                                                            ........\n~\\fJf'~t{~,~~.f~i~. _ i/\n·-\n.., . -~~ --~~~~                                                             .-~ -","1·\nNr. 37 -  Tag- der Al!sgabe: Bonn, den J7. August 1967                                                 2129\nBinnenwirtschaft -                  Berlin -\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 3                                                          Zu Tit. 4\nVeranschlagt sind Zuschüsse für                                    2 500 000 DM sind für die Förderung solcher Forsdlungs-\na) Werbemaßnahmen .................... .           500000DM        vorhaben veranschlagt, deren Ergebnisse erwarten lassen,\nb) Veranstaltungen in Berlin .............. .      400000DM        daß- sie als Ausgangspunkt für die technische oder wirt-\nschaftliche Entwicklung verwendet werden können.\nc) Ausstellungen in Berlin ................ .      200000DM\nd) Erstellung eines russisch-deutschen natur-                      Projekte, die sich über mehrere Jahre erstrecken, sollen im\nwissensd:iaftlich-technischen Wörterbuches      200 000 DM      laufenden Rechnungsjahr anfinanziert werden. Die Weiter-\nfinanzierung in den späteren Rechnungsjahren ist in Aus-\n1300000DM         sicht genommen.\nZu a)                                                              300 000 DM soll~n für Vorhaben der Schiffbauforschung\nDie veransd:ilagten Mittel sind vorgesehen:                        verwendet werden.\naa) zur allgemeinen Wirtschaftswerbung,\nbb) für den Einsatz eines Werbefilms für den Berliner Frem-\ndenverkehr.                                                 Zu Tlt.5\nZu b) .                                                            Veranschlagt sind Kredite für\nDie Insellage Berlins erfordert die Wahrung der Stellung           a) die Deutsche Bundesbahn .............. 31 500 000 DM\nals nationales oder internationales Tagungszentrum. Durch          b) die Deutsche Bundespost ............... 23 500 000 DM\ndie Gewährung von Zuschüssen soll der Anreiz gegeben               c) sonstige Bereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM\nwerden, wirtschaftlich oder wissenschaftlid:i bedeutsame\nVeranstaltungen in Berlin durchzuführen.                                                                                            70000000DM\nZu a) und b)\nZu c)                                                              Die Mittel dienen der anteiligen Finanzierung eines Auf-\nDie veranschlagten Mittel sollen für Ausstellungen und             tragsfinanzierungsprogramms zugunsten der Berliner Wirt-\nUntersuchungen zur Ausgestaltung Berlins als Messestadt            schaft.\nverwendet werden.\nZud)                                                               Zu c)\nSeit 1960 wird die Erstellung eines russisch-deutsd:ien natur-     Das Auftragsfinanzierungsprogramm wird anteilig aus Mit-\nwissenschaftlich-technischen Wörterbuches aus Mitteln des          teln des ERP-Sondervermögens, der Auftraggeber bzw.\nLandeshaushalts Berlin und des ERP-Sondervermögens finan-          -nehmer und der Berliner Geschäftsbanken finanziert. Aus\nziert.                                                             dem veranschlagten Fetrage sollen Berliner Geschäfts-\nbanken Liquiditätshilfen erhalten, sofern sie aus eigenen\nMitteln Kredite für die Finanzierung von Aufträgen solcher\nBesteller gewähren, deren Geschäftssitz außerhalb Berlins\nliegt.\nIm Rechnungsjahr 1966 sind 50 000 000 DM auf Grund einer\nBindungsermächtigung zugesagt.\nBindungsermäch.tigung:\nUm der Berliner Wirtschaft die Hereinnahme weiterer Auf-\nträge zu ermöglichen, ist es notwendig, bereits im Rech-\nnungsjahr 1961 vertragliche Bindungen auf das Aufkommen\ndes Rechnungsjahres 1968 bis zur Höhe von 50 000 000 DM\neinzugehen.\n--~\n_,._·","2130                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II\nTeil I:\nBetrag                    Betrag\nKap.   Kap.\nGegenstand\nfür                        für\nTit.   Tit.                                                                 1967                     1966\n1967   1966                                                                 DM                         DM\n1     2                                    3                                 4                        5\n(3)  (3)\n6    6  Maßnahmen zur Förderung der Produktivität und des\nErfahrungsaustausches .......................... .              200 000                   350 000\n8     8 Maßnahmen zur Beschäftigung von älteren Angestellten           3100 000                  4 200 000\n20   20  Eigenkapitalfinanzierungsprogramm\na) Erwerb von Beteiligungen, beteiligungsähnlichen\nRechten und sonstigen Vermögenswerten ........ .          12 430 000                12 430 000\nAusgaben dürfen bis- zur Höhe etwaiger Mehreinnahmen\nbei Kap. 3 Tit. 7 überschritten werden.\nErsparnisse bei Tit. 20 a können zur Verstärkung der bei\nTit. 1 verans(hlagten Mittel verwendet werden.\nb) Erwerb von Beteiligungen, beteiligungsähnlichen\nRechten und sonstigen Vermögenswerten durch Um-\nwandlung bereits gewährter Kredite ............. .         5 000 000                 2 000 000\n21   21  Kosten für die Ubernahme und Verwaltung von Betei-\nligungen sowie die Bearbeitung von Krediten zu\nerleitbterten Bedingungen ....................... .              500 000                  450 000\n22   22  Inanspruchnahme aus Gewährleistungs- und Bürg-\nschaftsverträgen ..........•......................            1000000                  1000000\n23   23  Kosten aus Anlaß der Einziehung von Forderungen,\nder Durchführung von Prüfungen, Beratungen und\nUntersuchungen sowie Gerichts- und ähnliche Kosten                50000                    50000\n29   29  Erstattung von Verwaltungskosten ................. .                    5000                   5000\n30   30  Vermischte Ausgaben                                                     5000                   5000\nSumme Ausgaben                                               302 824 000              330 693 000\nAbschluß\nEinnahmen ....................................... .          297 824 000              215 893 000\nAusgaben                                                     302 824 000              330 693 000\nZusdmß                                                          5 000000                54 800 000\n!         ,.\n, ---~~t~lt:·•,-                       .,- _-'1_ -· .-    '\ni:.., .1:~~.;.,~~L:.:-~ :it~\n0","Nr. 37 -            Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967                                    2131\nBinnenwirtschaft -                               Berlin -\nErläuterungen\n6\nZu Tlt.6                                                                                    Zu Tit. 22\nVeranschlagt sind Zuschüsse für                                                             Nach\na) Maßnahmen zur Förderung der Produktivität 100 000 DM                                      1. § 2 des Dritten Gesetzes über die Ubernahme von Sicher-\nb) Maßnahmen zur Förderung des Erfahrungs-                                                      heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der\naustausches . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 000 DM          deutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (Bundesge-\n200 000 DM         setzbl. I S. 365),\nZu a)                                                                                        2. dem Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über\nBerlin nimmt an den bei Kap. 2 Tit. 11 vorgesehenen Maß-                                        die Ubernahme von Sicherheitsleistungen und Gewähr-\nnahmen zur Förderung der Produktivität teil. Die bei                                            leistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft vom\nKap. 3 Tit. 6 veranschlagten Mittel dienen nur zur Finan-                                       17. Mai 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 517) und\nzierung solcher Projekte, die den Besonderheiten der Ber-                                    3. den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1964-1967\nliner Wirtschaft entsprechen.\nkonnte bzw. kann das ERP-Sondervermögen Sicherheits-\nZu b)                                                                                        leistungen, Gewährleistungen und Bürgschaften bis zum\nDie Mittel dienen der Förderung des Erfahrungsaustausches                                    Gesamtbetrage von 700 000 000 DM zu seinen Lasten über-\ninnerhalb des Bereiches der OECD entsprechend den Maß-                                       nehmen. Die veranschlagten Mittel sind zur Deckung\netwaiger Inansprudmahmen des ERP-Sondervermögens aus\nnahmen des ERP-Sondervermögens zur Förderung der Wirt-                                       solchen Verträgen vorgesehen (vgl. auch Kap. 2 Tit. 22 der\nschaft.                                                                                    - Ausgabe).\nZu Tlt.8\nIm Rahmen eines Angestelltenprogramms soll 1 500 arbeits-                                 Zu Tit. 23\nlosen älteren Angestellten vorübergehend Beschäftigung                                       Zur Beurteilung der aus Mitteln des ERP-Sondervermögens\ngegeben werden. Die Personalkosten von rd. 12 860 000 D~                                     in Berlin zu finanzierenden Investitionsprojekte und zur\nsollen anteilig vom Land Berlin, der Bundesanstalt fur                                       Uberwadlung der gewährten Kredite und Beteiligungen sind\nArbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und vom                                      fachliche Gutachten erforderlich. Die Zweckmäßigkeit des\nERP-Sondervermögen getragen werden.                                                          Einsatzes der Mittel des ERP-Sondervermögens erfordert\nauch die Durchführung von Untersuchungen über die Lage\nZu Tit. 20                                                                                     der Berliner Wirtschaft und ihrer Bereiche. Weitere Kosten\nund Gebühren können durch die Rechtsverfolgung und\nZu Untertitel a)                                                                             Rechtsverteidigung entstehen.\nAuf Grund der mit der amerikanischen Regierung getroffe-\nnen Vereinbarungen sind die anfallenden Erträge und son-\nstigen Einnahmen aus dem Eigenkapitalfinanzierungspro-                                    Zu Tit. 29\ngramm dem gleichen Verwendungszwedc wieder zuzuführen                                        Auf Grund der in den Erläuterungen zu Kap. 3 Tit. 22 auf-\n(vgl. Kap. 3 Tit. 7 der Einnahme).                                                           geführten Gesetze haben die Hauptleihinstitute im Auftrage\nund für Rechnung des ERP-Sondervermögens Bürgschaften\nZu Untertitel b)                                                                             übernommen.\nFür die Umwandlung- bereits gewährter Kredite in Beteili~                                    Die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr an die Hauptleih-\ngungen sind 5 000 000 DM vorgesehen.                                                         institute ist· dann erforderlich, wenn das ERP-Sondervermö-\ngen aus seiner Bürgschaft in Ansprudl genommen wird und\nZu Tlt. 21                                                                                     den Hauptleihinstituten die Weiterverfolgung der auf das\nERP-Sonderven:nögen übergegangenen Forderungen über-\nFür die Ubernahme und Verwaltung von Beteiligungen im                                        tragen worden ist.\nRahmen des Eigenkapitalfinanzierungsprogr~m.ms und die\nBearbeitung von Krediten zu erleichte!i,en Sedingungen er-\nhält die Berliner Industriebank AG. ein~ §~arbeitungsge-\nbühr. Ferner werden die hierbei enstehend.en baren Aus-                                   Zu Tlt. 30\nlagen erstattet.                                                           -                 Der Betrag ist geschätzt.","2132                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II\nTeil I:\nBetrag     Betrag\nKap.   Kap.\nGegenstand\nfür        für\nTit.   Tit.\n1967       1966\n1967   1966                                                                                                       DM          DM\n1      2                                          3                                                                          5\n'\nTreuhandverwaltung\n-Anleihe der Export-Import-Bank\nWashington -\n4      4                               I. Einnahme ·\n1      1 Vortrag aus dem Vorjahr ..........................                                                     120 000  3 210 000\n2     2  Zinsen aus Darlehen ...............................                                                  2 524 000  3 085 000\n3     3  Tilgungen von Darlehen ............................                                                  5 814 000  5 663 000\nSumme Einnahmen             ................................                                         8 458 000 11958000\nI.\n4      4                               II. Ausgabe\nAusgaben dürfen nur in Höhe der Einnahmen bei Kap. 4\ngeleistet und bis zur Höhe etwaiger Mehreinnahmen über-\nschritten werden. Die Mittel sind übertragbar.\n1      1 Abführung an den Bundeshaushalt ..................                                                   3 458 000  3 458 000\n2      2 Wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen                                     ..............               5 000 000  8 500 000\n3      3 Maßnahmen auf_dem Gebiet der Eigentumsbildung ....                                                        -          -\nSumme Ausgaben             .................................                                         8 458 000 11958000\nAbsdtluß\nEinnahmen     .................... ' ..................                                              8 458 000 11958 000\nAusgaben     ........................................                                                8 458 000 11958000\n-         -\n\"--,\n•J ' ~  ;\n1\n-.~\n,1,                       '  :_ ..,.._ - - ~:-., ~., ,,,. ~~-\nJ, __ ,. ~1 -~- ~ .(· .\\\\ \\ -~; ~:-··:'\n-'\"' 1   ,_.       ~","Nr. 37 -            Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967                                     2133\nBinnenwirtschaft\nErläuterungen\n6\nI. Einnahme\nZu Tit.1                                                                                    Zu Tit.3\nVeranschlagt sind im Rechnungsjahr 1966 angefallene Mit-                                    Veransdilagt sind Tilgungen:\ntel, die keinem Verwendungszweck zugeführt worden sind.                                     a) durch die Kreditanstait für Wiederaufbau 5 380 000 DM\nb) durch die Lastenausgleichsbank (Bank\nfür Vertriebene und Geschädigte) . . . . . . . '434 000 DM\nZu Tit. 2\n5 814000 DM\nVeranschlagt sind Zinsen:\na) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau. .                              2 500 000 DM\nb) von der Lastenausgleichsbank (Bank für\nVertriebene und Gesdlädigte) . . . . . . . . . . .                       24 000 DM\n2524 000 DM\nII. Ausgabe\nZu Til.1                                                                                    Zu Tit.2\nDie DM-Gegenwerte der Anleihe werden vom ERP-Sonder-                                        Veranschlagt sind Kredite für die Wasserwirtschaft.\nvermögen treuhänderisch für den Bund verwaltet. Die an\nFür den gleichen Verwendungszweck sind bei Kap. 2 Tit. 3\ndie Export-Import-Bank Washington zu zahlenden Zinsen\n22 000 000 DM veranschlagt.\nund Tilgungen sind daher dem Bundeshaushalt zur Ver-\nfügung zu stellen.\nVeranschlagt sind:\na) Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 341 000 DM\nb) Tilgungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 117 000 DM\n3 458 000 DM\n.;l\n..\n·, ·\n'.!., /  \\.\n'·","2134                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II\nTeil II·\nBetrag     Betrag\nKap.   Kap.\nfür        für\nTit.   Tit.                    Gegenstand\n1967       1966\n1967   1966                                                            DM         DM\nl      2                             3\n'          5\nOrdentlicher Plan\nAllgemein\n5     5                    I. Einnahme\n1 Zinsen aus Darlehen ............................. .     59 630 000 57 200 000\n2     2 Tilgungen von Darlehen und sonstige Rückflüsse .... .   20 000 000 15 050 000\n3     3 Sonstige Zuweisungen ............................ .\n10   10  Vermischte Einnahmen ........................... .            5000       5000\nSumme Einnahmen .............. , ................ .    '79 635 000 72 255 000\n5     5                     II. Ausgabe\n1     1 Verzinsung der Darlehen ...........................     33 833 000 34122 000\n2     2 Tilgung der Darlehen  ..............................     4 450000   4450000\n10   10  Vermischte Aus~aben    .............................          5000       5000\nSumme Ausgaben    •••••••••••• 1 ••••••••••••••••••••   38 288 000 38 577 000\nAbschluß·\nEinnahmen ...................................... .      79 635 000 72 255 000\nAusgaben ....................................... .      38 288 000 38 577 000\nUberschuß /Zuschuß ............................... .    41347000   33 678 000","/\n·Nr. 37 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967                            2135\nEn twi ckl ungshilf e\nErläuterungen\n6\n1. Einnahme\nZu Tlt.1\nVeransdllagt sind Zinsen für Darlehen, die im Rahmen der\nEntwicklungshilfe gewährt wurden.\nZu Tlt. 2\nVeranschlagt sind Tilgungen auf Darlehen, die im Rahmen\nder Entwicklungshilfe gewährt wurden.\nZu Til 10\nDer Betrag ist geschätzt.\nII. Ausgabe\nZu Tlt.1                                                         Zu Tlt. 2\nVeranschlagt sind Zinsen:                                        Veranschlagt sind Tilgungen:\na) an die Bayerisd:le Hypotheken- und                            a) an die Bayerische Hypotheken- und\nWechselbank, München .............. .         861500 DM          Wechselbank, München •..............     1 000000 DM\nb) an die Braunschweig-Hannoversche                              b) an die Braunschweig-Hannoversche\nHypothekenbank, Hannover .......... .         258500DM           Hypothekenbank, Hannover .......... .      300000DM\nc) an die Deutsche Centralbodenkredit-                           c) an die Deutsche Centralbodenkredit-\nAktiengesellschaft, Köln ........... .        827000DM           Aktiengesellschaft, Köln ............. .   960000DM\nd) an die Frankfurter Hypothekenbank,                            d) an die Frankfurter Hypothekenbank,\nFrankfurt/M. . ...................... .      861500 DM          Frankfurt/M. . ...................... .  1 000000 DM\ne) an die Rheinische Hypothekenbank,                             e) an die Rheinische Hypothekenbank,\nMannheim .· ......................... .       568500DM           Mannheim .......................... .      660 000 DM\nf) .an die Rheinisch-Westfälische Boden-                         f) an die Rheinisch-Westfälische Boden-\nCredit-Bank, Köln ................... .      172 000 DM         Credit-Bank, Köln ................... .    200000 DM\ng) an die Westdeutsche Bodenkreditanstalt,                        g) a~. die Westdeutsche Bodenkr~ditanstalt,\nKöln ................................ .       284000DM           Koln ............................... .     330 000 DM\nh) an die Stiftung Volkswagenwerk ..... .     30 000 000 DM                                                  4 450 000 DM\n33 833 000 DM\nZu Tit.10\nDer Betrag ist geschätzt.","2136                     Bundesgesetzblatt, Jah;gang 1967, Teil II\nTeil II:\nBetrag      Betrag\nKap.   Kap.\nGegenstand                             für         für\nTit.   Tit.\n1967        1966\n1967   1966                                                             DM         DM\n2                                                                           5\nrtnanzierungshilfen\n6       6                      II. Ausgabe\n1 Förderung von Entwicklungsländern durch Gewährung\nbilateraler Kapitalhilfe .......................... .  82 000 000  95 000 000\n2       2 Förderung von Investitionen und Niederlassungen\ndeutscher Unternehmen in Entwicklungsländern ....      20 000 000  14 000 000\nErsparnisse können zur Verstärkung der bei Tit. 1\nveranschlagten Mittel verwendet werden.\n3       3 Finanzierungshilfen für Lieferungen in Entwicklungs-\nländer ......................................... .     80000000    80000000\nSumme Ausgaben ................................ .       182 000 000 189 000 000\nAbschluß\nAusgaben und zugleich Zuschuß ................... .     182 000 000 189 000 000","Nr. 37 -           Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967   1\n2137\nEntwicklungshilfe\nErläuterungen\n6\nZu Kap.6                                                                  Zu Tit. 2\nAuf dieses Kapitel finden auch die Vorschriften des ERP-                  Veranschlagt sind Kredite\nEntwicklungshilfegesetzes vom 9. Juni 1961 (Bundesgesetz-\nblatt II S. 577) und die Präambel zu Kap. 2 - Ausgabe -                   a) zum Auf- und Ausbau von Unternehmen und\nAnwendung.                                                                b) zum Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen in Ent-\nII. Ausgabe                                             wicklungsländern.\nDurch Inanspruchnahme von Bindungsermächtigungen sind\ngebunden                                                                Zu Tit.3\nIn Ergänzung der bei Kap. 7 veranschlagten Liquiditätshilfen\nRedmungsjahr        sind der Kreditanstalt für Wiederaufbau Kredite in Höhe\nTitel              Zweckbestimmung                    1967 1968 69/70     von 340 000 000 DM zur anteiligen Finanzierung von Lie-\nin Millionen DM      ferungen in Entwicklungsländer auf Grund von § 1 des ERP-\nEntwidclungshilfegesetzes vom 9. Juni 1961 zugesagt wor-\nden. Im Rechnungsjahr 1966 sind hierauf 80 000 000 DM zur\n3      Finanzierungshilfen für Lieferungen                             Verfügung gestellt worden.\nin Entwicklungsländer . . . . . . . . . . . 80    90    90\nAusnahmsweise können im Einvernehmen mit dem Bundes-\nZu Tit.1                                                                    minister für Wirtschaft Auslandsaufträge an Berliner Unter-\nnehmen bis zur Höhe von 20 000 000 DM aus diesen Mitteln\nDie Förderungsmittel dienen in Ergänzung and_erer Leistun-                finanziert werden.\ngen, insbesondere des Geld- und Kapitalmarktes zur Ge-\nwährung von Darlehen• durch die Kreditanstalt für Wieder-\naufbau.                                  ·\nGrundlage hierfür ist der Vertrag zur Durchführung der\nbilateralen Kapitalhilfe an Entwicklungsländer - General-\nvertrag - zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder Kreditanstalt für Wiederaufbau vom 16. Mai/4. Juli 1966.\n••\n,I\n. ·,::\n....","2138                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II\nTeil II:\n-·\nBetrag      Betrag\nKap.   Kap.\nfür         für\nTit.   Tit.                        Gegenstand\n1967        1966\n1967   1966                                                               DM          DM\nt     2                                 3                                            5\n\"\nLiquiditätshilfe\n7     \"I                        I. Einnahme\nBestand und Rückflüsse                                    500 000 000 500 000 000\nSumme Einnahmen                                           500 000 000 500 000 000\n7     7                         II. Ausgabe\nLiquiditätshilfe an die Kreditanstalt für Wiederaufbau    500 000 000 500 000 000\nDie Mittel dürfen\na) bis zur Höhe etwaiger Mehreinnahmen bei Kap. 7\nTit. 1 überschritten\nb) über das Rechnungsjahr hinaus revolvi~rend in\nAnspruch genommen\nwerden.\nAuf künftig zu erwartende Rückflüsse können vertrag-\nliche Zusagen erteilt werden.\nSumme Ausgaben ................................ .         500 000 000 500000 000\nAbschluß\nEinnahmen                                                 500 000 000 500 000 000\nAusgaben                                                  500 000 000 500 000 000\nZuschu·a ......................................... .","Nr. 37 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967                                 2139\nEn twickl ungshilf e\nErläuterungen\n-----------------------------------------------------\nI. Einnahme\nZu Tit.1\nDie Kreditanstalt für Wiederaufbau hat die Finanzierung\nvon Liefergeschäften in den Fällen übernommen, in denen\nlängerfristige Zahlungsziele von den Entwicklungsländern\ngefordert werden. Zur Finanzierung dieser Geschäfte\nbeschafft sie sich die erforderlichen Mittel auf dem Geld-\nund Kapitalmarkt. Während die Kreditzusagen bereits bei\nAbschluß der Lieferverträge vorliegen müssen, ist die\nBereitstellung der Mittel erst zu einem späteren Zeitpunkt\nnotwendig. Da nicht zu übersehen ist, ob und zu welchen\nBedingungen Mittel in den künftigen Jahren am Geld- und\nKapitalmarkt zur Verfügung stehen werden, hat das ERP-\nSondervermögen der Kreditanstalt für Wiederaufbau\n500 000 000 DM als Liquiditätshilfe zugesagt.\nDie Kreditanstalt für Wiederaufba~ ist berechtigt, die Liqui-\nditätshilfe in Anspruch zu nehmen, wenn sie nicht über\ngenügend Mittel im Zeitpunkt der Erfüllung eingegangener\nVerpflichtungen verfügt. Die entnommenen Beträge sind\njeweils zurückzuzahlen, sobald die Kreditanstalt für Wieder-\naufbau sich die entsprechenden Mittel am Geld- oder\nKapitalmarkt beschafft hat.\nII. Ausgabe\nZu Tit.1                                                              Ein wirksamer Einsatz der. Mittel ist davon abhängig, daJ\nDie Liquiditätshilfe steht zur Verfügung:                           a) die Mittel revolvierend in Anspruch genommen werden\n1. für Kredite an deutsche Lieferfirmen zur Einräumung                 können,\nlängerfristiger Zahlungsziele,                                   b) die Bereitstellung der Mittel unbefristet erfolgt,\n2. für Kredite an ausländische Besteller zur Finanzierung           c) auf künftig zu erwartende Rückflüsse' vertragliche Zu-\ndeutscher Lieferungen.                                              sagen erteilt werden dürfen.\nDie einzelnen Ausfuhrgeschäfte müssen vom ERP-Sonder-\nvermögen als förderungswürdig anerkannt sein.\nAn diesen Maßnahmen wird die Berliner Wirtschaft\nbeteiligt.","2140                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II\nAbschluß\nEinnahmen      Ausgaben     Obersdiuß    Zusdluß\nKap.                      Gegenstand\nDM            DM           DM          DM\nTeil 1: Blnnenwirtsdlaft\nOrdenWcber Plan\n1    Allgemein    .....................................                 6000      1535000         -        1529000\n2    Bundesgebiet (ohne Berlin)       ...... ········ ........   708 825 000   561643000     147 182 000      -\n3    Berlin   .........................................          297 824 000   302 824 000        -        5 000 000\n4    Treuhandverwaltung -       Anleihe der Export-Import-\nBank Washington -,       ............................         8 458 000     8 458 000       -           -\n1015113 000     874 460 000   147 182 000   6 529 000\nTeil II: Entwiddungshilfe\nOrdentlldler Plan\n5     Allgemein    ..........................    1 •••••••••••    .79 635 000    38 288 000   41347 000        -\n6     Finanzierungshilfen     ...... , ......................          -        182 000 000        -     182 000 000\n7     Liquiditätshilfe   .................................       500000 000    500 000 000         -           -\nTeil I und II .... 1594748 000    1594748 000    188 529 000 188 529 000","Nr. 37 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967                                    2141\nNadtweisung\nüber die Anlage von Kassenmitteln und über die\nVorfinanzierung von Darlehen\nVorbemerkungen:\nA. Nadl § 2 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1966 vom 11. 8. 1966 (Bundesgesetzbl. II S. 665) ist der Bundesschatzminic;ter\nermächtigt worden, Kassenmittel des ERP-Sondervermögens bis zur Verausgabung für die in den ERP-Wirtschaftsplänen\nvorgesehenen Verwendungszwecke auch bei Hauptleihinstituten des ERP-Sondervermögens anzulegen.\nB. Nach § 4 des ERP-Entwicklungshilfgesetzes vom 9. 6. 1961 (Bundesgesetzbl. II S. 577) ist der Bundesminister für wirtschaft-\nlichen Besitz des Bundes Uetzt Bundesschatzminister) ermächtigt, Kassenmittel des ERP-Sondervermögens zur Vorfinan-\nzierung von Darlehen, die im Rahmen der Entwicklungshilfe gegeben werden, zu verwenden.\nBetrag für\nLfd.                                                                     1966\nNr.\nEmpfänger                Verwendungszweck                                       Bemerkungen\nin Millionen\nDM\nA. Anlage von Kassenmitteln\nKreditanstalt für             Stärkung der Liquidität\nWiederaufbau               a) für Kredite an Ent-\nwiddungsländer                rd. 36\nb) zur Durchführung des\nAuftragsfinanzierungs-\nprogramms Berlin              rd. 162\nc) für Kredite an die\ndeutsche Werft-\nindustrie                     rd. 27\n2     Lastenausgleichsbank          Stärkung der Liquidität\na) für Betriebsmittel-\nkredite                               5\nb) für Kredite an die\ngewerbliche Wirtschaft              10\n3     Deutsche Bundesbahn           Stärkung der Liquidität                60\nDeutsche Bundespost           Stärkung der Liquidität                50\nB. Vorfinanzierung von Darlehen\nNachweisung\ndes ERP-~ondervermögens\nnach dem Stand vom 31.Dezember 1965\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\n2. Verluste im Rechnungsjahr 1965","2142                                                     ·Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II\n1. Zusammenstellung der      y ermögenswerte und Verpßidltungen\nAkfHa:\nStand am 31. 12. 1964      Stand am 31.12.1965\nA. Bankguthaben ...............................................•.......                             132 164 047,58 DM          60 358 159,43 DM\nB. Forderungen aus gewährten Krediten\n1. gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau ......................... .                      4 824 900 994,76 DM *)    5 283 455 896,91 DM •)\n2. gegen die Berliner Industriebank AG ............................. .                         894 295 903,29 DM         950 606 949,20 DM\n3. gegen die Lastenausgleichsbanlt\n(Bank für Vertriebene und Geschädigte) ........................... .                     371 818 185,55 DM         436 165 730,58 DM\n4. gegen die Deutsche Bundesbahn .................... : ............. .                          95 756 000,- DM          71 474 000,- DM\n5. gegen die Deutsche Bundespost ................................... .                           40 511 672,- DM           25 808 340,- DM\n6. gegen die Rationalisierungs-Gemeinschaft des Handels ............. .                               25000,-DM                 20000,-DM\n7. gegen das Land Berlin ........................................... .                         642 81 O 692,08 DM        653 771 996,24 DM\nC. Sonstige Forderungen\n1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen .................. .                        127 261 994,84 DM         134 264 936,05 DM\n2. Tilgungsforderungen ............................................ .                          272 804 443,30 DM         168 160 867,80 DM\n-.J.        3. gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau - Sondereinlage - ...... .                         180 365 958,- DM          186 044 128,-DM\n;..\n4. gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau                                          ·\n- zwischenzeitliche Anlage - ................................... .                       298 842 416,57 DM         275 632 002,26 DM\n5. gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau\n- Inanspruchnahme der Liquiditätshilfe zur Förderung des Absatzes\nBerliner Erzeugnisse - ......................................•.•..                         49 196 800,- DM           41 837 934,- DM\n6. gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau\n- Inanspruchnahme der Liquiditätshilfe zur Finanzierung von Liefe-\nrungen in Entwicklungsländer - ................................. .                      285 000 000,- DM          365 570 000,- DM\n7. gegen die Deutsche Bundesbahn - zwischenzeitliche Anlage - ..... .                            60 000 000,- DM           60 000 000,- DM\n8. gegen die Deutsche Bundespost - zwischenzeitliche Anlage - ..... .                            50 000 000,- DM           50 000 000,- DM\n9. gegen die Lastenausgleichsbank\n(Bank für Vertriebene und Geschädigte) - zwischenzeitliche Anlage -                         5 000 000,- DM            5 000 000,- DM\n10. gegen Verschiedene ............................................. .                            21 i82 479,10 DM          21 546 763,58 DM\nD. Beteiligungen\n1. an der Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte)                             3 000 000,- DM            3 ooo 000,- D~:\n2. an der Berliner Industriebank AG ................................ .                           34 000 000,- DM           34 000 000,- DM\n3. an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ............................ .                          90 000 000,- DM           90 000 000,- DM\n4. Beitrag des ERP-Sondervermögens zur Erfüllung der Verpflichtungen\ndes Bundes als Mitglied der Internationalen Bank für Wiederaufbau\nund Entwicklung (Weltbank) ..................................... .                       100 000 000,- DM         100 000 000,- DM\n5. Beitrag des ERP-Sonderverinögens zur Erfüllung der Verpflichtungen\ndes Bundes als Mitglied der Internationalen Finanz-Corporation .....                       15 318 105,- DM           15 318 105,- DM\n'-    -\n6. Beteiligungen der Berliner Industriebank AG an Berliner Unternehmen\nim Rahmen der Eigenkapitalfinanzierungsprogramme in Berlin für\nRechnung des ERP-Sondervermögens ............................. .                           33 292 058,49 DM ••)     29 115 000,- DM**)\nE. Wertpapiere                                                                                       304 932 465,29 DM         113 306 609,37 DM\n8 932 479 215,85 DM        9174 457 418,42 DM\n*) davon Kredite an die Deutsdle Bundesbahn ........................... .                           636 903 103.66 DM         601205199,15 DM\ndavon Kredite an die Deutsche Bundespost ..................... : ..... .                        211 310 000,- DM         213 734 000,- DM\n••) Höhe der abgesetzten Wertberichtigungen ................... -. .                    0\n•••••••          537 941,51 DM              70000,-DM\n--,_,'\n~ -~ ..'~'                         ;~./     _\\,\n., ...__,_,\n.\n:· ·, ~~' . ·, ~~:-. -~ '/ .,. •5-.•:_~•-- ~  .J.·>. -·","Nr. 37 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967                                     2143\nI\ndes ERP-Sondervermögens\nPassiva:\nStand am 31.12.1964             Stand am 31.12.1965\nA. Vermögensbestand                                                         8 365 460 798,65 DM              8 609 932 418,42 DM\nB. Verpflichtungen aus der Aufnahme von Darlehen\n1. gegenüber der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank ......... .         15 000 000,- DM                 14 500 000,- DM\n2. gegenüber der Braunschweigisch-Hannoverschen Hypothekenbank ... .          4 500 000,- DM                  4 350 000,- DM\n3. gegenüber der Deutschen Centralboden.k.redit AG ................... .    14 500 000,- DM                  13 920 000,- DM\n4. gegenüber der Frankfurter Hypothekenbank. ....................... .      15 000 000,- DM                  14 500 000,- DM\n5. gegenüber der Rheinischen Hypothekenbank ....................... .       10 000 000,- DM                   9 570 000,- DM\n6. gegenüber der Rheinisch-Westfälischen Boden-Credit-Bank .......... .       3 000 000,- DM                  2 900 000,- DM\n7. gegenüber der Westdeutschen Bodenkreditanstalt .................. .        5 000 000,- DM                  4 785 000,- DM\n8. gegenüber der Stiftung Volkswagenwerk ........................... .     500 000 000,- DM                500 000 000,- DM\nC. Sonstige Verpßicbtungen ............................................ .           18 417,20 DM\n8 932 479 215,85 DM             9 174 457 418,42 DM\n,..,, ..\n...                                                                                            t~s","2144                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II\n2. Verluste im Rechnungsjahr 1965\nKapitalforderungen      Zinsforderungen\nDM                     DM\nAn Verlusten sind eingetreten\na) im Bundesgebiet (ohne Berlin)                                        90 938,~7                  747.17\nb) in Berlin . . . . . . . . . . . . . . . .....                       700 000,00\n790 938,87                  747,17\n-.                                                                                        , ..   .\n{~:~i~:~r~:~:·~~yi;lf;f:;.'~?;2':·tu•' -~::~:i\n'\n- 1-~--- ,;.~~~=~.:~·'","Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967                        2145\nVorwort\nzum Wirtschaftsplan des Sondervermögens für berufliche Leistungsförderung\nfür das Rechnungsjahr 1967\n1.\nMit dem im Jahre 1965 verabschiedeten Leistungsförderungsgesetz wurde ein revolvierendes\n,.Sondervermögen für berufliche Leistungsförderung\" geschaffen, dem in zehn jährlichen Teil-\nbeträgen von je 50 Millionen DM und einem elften Teilbetrag von 60 Millionen DM insgesamt\n560 Millionen DM aus dem Bundeshaushalt zugeführt werden. Aus dem Sondervermögen wird die\nFinanzierung von Einrichtungen zur beruflichen Leistungsförderung in der Wirtschaft (institutio-\nnelle Förderung) und die Teilnahme der im Erwerbsleben stehenden Personen an beruflichen Fort-\nbildungsmaßnahmen (individuelle Förderung) durch Darlehen bzw. Zuschüsse gefördert.\nNach den Vergaberichtlinien werden aus dem Sondervermögen solche Fortbildungsmaßnahmen\nanteilig finanziert, die der Anpassung der Berufstätigen an die infolge des technischen und wirt-\nschaftlichen Fortschritts rasch wechselnden Arbeitsbedingungen dienen. Außerdem werden auch\nEinrichtungen und Maßnahmen gefördert, die der Heranbildung von Ausbildungskräften, der\nberuflichen Wiedereingliederung und höheren Qualifizierung weiblicher Arbeitnehmer dienen oder\ndazu beitragen, eine bisher fehlende Abschlußprüfung zu erreichen. Durch das Haushaltssidlerungs-\ngesetz wurde die Kapitalzuführung an das Sondervermögen für das Rechnungsjahr 1966 aus-\ngesetzt. Die Förderungsmaßnahmen konnten im Rechnungsjahr 1966 durch die haushaltsrechtliche\nUbertragung der nur geringfügig beansprudlten Jahresrate 1965 sichergestellt werden. Die geringe\nAusnutzung der Programmbeträge war u. a. darauf zurückzuführen, daß Anträge auf institutionelle\nFörderung infolge der mit der Projektierung der speziellen Bauvorhaben verbundenen zeitrauben-\nden Planungsarbeiten erst gegen Jahresende 1965 eingereidlt werden konnten. Im Rahmen der\nindividuellen Förderung mußten zunächst die Lehrgänge auf ihre Einbeziehung in das Förderungs-\nprogramm geprüft werden.\nBis Ende der ersten Jahreshälfte 1966 zeichnete sich folgende Entwicklung bei der Durchführung\nder beiden Förderungsprogramme ab:\n1. Institutionelle Förderung\nIm Vordergrund stand die Förderung von überbetrieblichen Lehrwerkstätten, in denen die Lehr-\nlinge ergänzend zur betrieblichen Ausbildung eine Grund- oder Zusatzausbildung nach den von\nBund und Ländern erstellten Ausbildungsplänen erhalten. In der Mehrzahl werden die geförderten\nEinrichtungen von den Institutionen des Handwerks (Innungen, Kreishandwerkerschaften, Hand-\nwerkskammern) getragen, deren Mitglieder überwiegend Klein- oder Mittelbetriebe sind. Diese\nsind bei der zunehmenden Spezialisierung der Berufszweige immer weniger in der Lage, ihren\nLehrlingen. eine an modernen Entwicklungen orientierte universelle Ausbildung zu vermitteln.\nDie gleiche Zielsetzung liegt auch einigen geförderten überbetrieblichen Gemeinschaftslehrwerk-\nstätten der Industrie zugrunde.\nZusätzlich zu der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisuny werden in den geförderten Lehr-\nwerkstätten auch Lehrgänge zur beruflichen Fortbildung von Gesellen, Meistern, Technikern und\nKaufleuten zur Anpassung an die veränderten Bedingungen in Technik und Wirtschaft durch-\ngeführt. Das Schulungsprogramm schließt auch die Korrektur mangelhafter oder verfehlter Berufs-\nausbildung, die berufliche Umschulung sowie die Heran- und Fortbildung von Ausbildungs-\nfachkräften ein.                                         ,                  ·\n· Die geförderten Ausbildungsplätze sind überwiegend für die metallverarbeitenden Berufe sowie\nfür das Kfz- und Elektrohandwerk bestimmt. Darüber hinaus wurden den branchebezogenen\nlokalen oder regionalen Gegebenheiten entsprechend weitere Ausbildungsplätze für das Bauhaupt-\nund Baunebengewerbe, für die Landhandwerke, für das Dienstleistungshandwerk sowie für den\nfachpraktischen und fadltheoretischen Unterricht -von· Technikern, Ingenieuren, Kaufleuten und\npädagogisch befähigten Ausbildungsfachkräften gefördert.\nInsgesamt sind per 30. Juli 1966 30 Projekte mit 5_ 013 Ausbildungsplätzen aus Mitteln des Son-\ndervermögens anteilig mit 15 333 200 DM Darlehen und 461 000 DM Zuschüssen finanziert worden.\nGefördert wurden der Neubau, die Erweiterung, der Gebäudeerwerb, die Einrichtung und Aus-\nstattung mit neuzeitlichen Ausbildungsmitteln sowie die erstmalige Erstellung von Lehrmitteln\nund Lehrunterlagen. Bei Projekten von überregionaler Bedeutung wurde in Einzelfällen auch der\nmit dem Neubau der Lehrwerkstätten verbundene Internatsbau anteilig finanziert.","----\n~:\n}-\n2146                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II -\n2. Individuelle Förderung\nDurch die nach dem Leistungsförderungsgesetz eröffnete Förderung der Teilnahme im Erwerbs-\nleben stehender Personen an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen wurden die bisher bestehenden\nFörderungsmöglichkeiten, insbesondere das auf den beruflichen Aufstieg ausgerichtete Individuelle\nFörderungsprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, erweitert und ergänzt.\nArt, Dauer und Umfang der Beihilfen sowie die an den Lehrgang zu stellenden Anforderungen\nsind in den vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erlassenen „Richtlinien für die\nGewährung von Beihilfen zur beruflichen Fortbildung (Individuelles Förderungsprogramm)\" vom\n6. September 1965 geregelt. Da hiernach eine Beihilfegewährung an den einzelnen Teilnehmer u. a.\nnur dann in Betracht kommt, wenn auch der besuchte Lehrgang den Anforderungen genügt, war\nzunächst zu prüfen, welche Lehrgänge als förderungsfähig in das Programm einbezogen werden\nkonnten. Bis zum 30. Juni 1966 wurden inzwischen mehr als 100 Lehrgänge als förderungsfähig\nanerkannt (u. a. solche für Lehrschweißer, Schweißtechniker, Maschinensetzer, Baustatiker, zur\nVorbereitung auf Facharbeiterprufungen, für Datenverarbeitung, technisches Grundwissen für\nKauijeute, kaufmännisches Grundwissen für Techniker und Wirtschafterinnen sowie für Alten-\nund Hauspflegerinnen, Sekretärinnen und Krankengymnastinnen). Einer Beihilfegewährung an die\nTeilnehmer dieser Lehrgänge steht damit nichts mehr im Wege. Es ist daher eine erhöhte Inan-\nspruchnahme der fii-r die individuelle Förderung bereitgestellten Mittel zu erwarten.\nn.\nZur Entlastung des Bundeshaushalts von der Mittelzuführung an das Sondervermögen sieht. das\nam_ 8. Dezember 1966 vom Bundestag beschlossene .Finanzplanungsgesetz\" vor, daß die bisher\nvom Sondervermögen getragenen institutionellen und individuellen Förderuµgsmaßnahmen künf•\ntig auf die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung als deren eigene,\nvon ihr zu finanzierende Aufgabe übergehen.\nFür eine Zeit der Oberleitung können aus den noch im Sondervermögen vorhandenen Mitteln\ninstitutionelle Maßnahmen gefördert werden.\n~-\n-·~ - t. -..~-                                                                          ·-~.......\n-~ - R;sL •• - ~  ._~·  _:±:ti-::f. ~.... ~~-~ ~L","Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967         2147\nAnlage 2\nWirtschaftsplan\ndes Sondervermögens für berufliche Leistungsförderung\nfür das Rechnungsjahr 1967","Bundesgesetzblatt,· Jahrgang 1967, Teil II\n~-~t~;.\n, #\"'',                                                                                                  Betrag      Betrag\nTit.    Tit.                                                                     für         für\nGegenstanq\nll\n1967    1966                                                                    1967        1966\n. --\nDM         DM\n2                                        3\nt\n'           5\n~; .: ... : ~  -::;'.',\n~        I. Einnahme\n1             Vortrag aus Vorjahren      ............................     15 600 000       -\n2      1      Kapitalzuführung aus dem Bundeshaushalt ...........              -           -\n3     2       Sonstige Zuweisungen      .............................          -           -\n__                             4      3      Zinsen aus Darlehen, Bankguthaben, Wertpapieren,\nsonstigen Anlagen usw. ......................... '         1500000     1000000\n\"        ..      5      4      Tilgungen von Darlehen und sonstige Rückflüsse       .....       -           -\n.,~:\n:RJ~~                        10      5      Vermischte Einnahmen .............................\nII. Ausgabe\nSumme Einnahmen ....\n5 000\n17 105 000\n5000\n1005000\nDie Mittel können als Darlehen und Zuschüsse ver-\ngeben werden.\nA. Institutionelle Förderung\n1-3         Uberbetriebliche Fortbildungsstätten und -einrichtun-\ngen, überbetriebliche Lehrwerkstätten und -einrich-\ntungen, überbetriebliche Einrichtungen zur Heran-\nund Fortbildung von Ausbildungsfachkräften ..... .        17 100 000   1000000\nDie Mittel sind mit denen der Tit. 2 und 4 deckungsfähig.\nB. Individuelle Förderung\n2      4      Teilnahme der im Erwerbsleben stehenden Personen\nan beruflichen Fortbildungsmaßnahmen .......... .\n3      5      Verwaltungskosten\nC. Sonstige Ausgaben\n4      6      Kosten zur Durchführung von Untersuchungen, I;:r-\nhebungen und Veröff~ntlichungen ................ .\n10    10       Vermischte Ausgaben ............................. .                5000       5000\nSumme Ausgaben ... .     17 105 000   1005000\nAbsdtluß\nEinnahmen                                                   17 105 000   1005000\nAusgaben ........................................ .         17 105 000   1005000\n.',·\nI·\ni,·","Nr. 37 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den,17. August 1967        2149\nErläuterungen\n1. Einnahme\nZu Tit.1\nDer veransdllagte Betrag setzt sich aus Resten der Zu-\nweisung aus dem Bundeshaushalt 1965 sowie aus Zinser-\nträgen der Vorjahre zusammen.\nZu Tit. 4\nVeranschlagt sind Zinsen\na) für Darlehen, die im Rahmen der Förderungsmaßnahmen\ngewährt wurden,\nb) aus der zwischenzeitlichen Anlage der Mittel.\nZu Tit.10\nDer Betrag ist geschätzt.\nII. Ausgabe\nZu Tit.1\nEs werden .nur solche Einrichtungen gefördert, die von\nSelbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft, Wirtschafts-\nvereinigungen, Stiftungen, beruflichen Organisationen (Ar-\nbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen), technisch-\nwissenschaftlichen Vereinen und solchen, die wirtschaft-\nliches Wissen vermitteln, getragen werden.\nZu Tit.10\nDer Betrag ist geschätzt.\n-~-","111\n-·~~~·.-                                                                                                                                                              ..\n..,.,    .,.\nZusammenstellung\n-=\n~\n'11\nder Vermögenswerte und Verpflidltungen des Sondervermögens für berufildle Leistungsförderung\nnadl dem Stand vom 31. Dezember 1965\nPassiva:\n,.J\n-\nAktiva:\n........................ ····· ....... .         1 096 285,25 DM        A. Vermögensbestand        so· 419 358,65 DM\n~·i               A. Bankguthaben\nB. Forderungen\n1) gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau ...... .           6 000 000,- DM\n2) gegen den Bundesminister für Arbeit und Sozial-\n~:'\n497 448,40 DM                                                           tx:I\nordnung ............... .- ................ , ...... •\n§\n0.\nC. Wertpapiere ............................... • •. • • • • • - - 42\n- 825\n- -625,-   DM                                                           Cl)\n---    --                                                          cn\ncQ\nCl)\n50 419 358,65 DM                                    50 419 358,65 DM        cn\nCl)\n.-+\n,N\nr:1'\n1\\,,                                                                                                                                                         iii'\n.-+\nt,;,:. . -.·                                                                                                                                                 ~\n~\n'E~--                                                                                                                                                           g.\n..,\n)_~~::~\n.,,,,,... -\nCQ\n~       ;                                                                                                                                                     lll\n::,\nr;\nCQ\n-\n~\n,:..J\n>-i\n~\n-\n~:::::~--\n:r::::--..·"]}