{"id":"bgbl2-1967-3-1","kind":"bgbl2","year":1967,"number":3,"date":"1967-01-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1967/3#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1967-3-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1967/bgbl2_1967_3.pdf#page=1","order":1,"title":"Siebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontingent für Feinstzink)","law_date":"1966-12-30T00:00:00Z","page":717,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["717\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                       Z 1998 A\n196,                            .\\ u ~ p: e µ:eh e 11 zu B o 11 11 am 1-&-. Jan II a 1· l lJ h;                                                                          i\\ 1·. 3\nTcH\\                                                                lnhc1lt                                                                                         Svit1·\n:m      I'.!. 1,fi SH:IJ1igstl' \\ Prnrdnunq 1u1         And(•runq dP\" DPuhclwn Zolllt11ils                                l'll>b     !Zollkontingent lu1\nfeinstzinkl . . . . . . . . . . . .              ..................                                      . .................... , .                      717\n4      \\. b7   Verordnung über die zeitweili~Je Zusd1rn11enlegunq dPr Grenzt1bf Prtigunq dll Strctßenülwr-\ngcingen an der deutsch-schweizerischen Grenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      71 H\n'.!..) 11 f:ib     Bek,rnntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsclilc1111l\nund der Reqierunq de-; Staates IsraPI über qeqen.c;eitiqe Rechtshilfe in Zollstrafsactwn . . . . . .                                                     71 <f\nq 1'.!. 6G      Bekcrnntmc1chung über das Inkrafttreten des Kulturabkommens zwischen der Bunclesrqn1bltk\nDeutschland und Portugal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . .   7·_21\n1.) 12. bh        Bekc1nntmachung über den Geltungsbereich des Genfer Protokolls wegen Verbots des Gc1s-\nkrieges (Fortgellung für G<lmbia) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          7'.!.S\n1:i 1'2. 66       Bekcinntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens vorn 18. September 1961\nzum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen\naJ<; dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luflvf'rkeh1                                                          7'!.5\nIS. 12 {j(J       Bekctnntmachung über den Geltungsber('ich der vier Genfer Rotkreuz-Abkommen                                                                              72h\n'.!.()  12. 6b     Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über die Zu-\nsc1mmenlegung der deutschen und niederländischen Grenzabfertigung im Straßen\\'erkehr . . . .                                                             7'.!.7\n20 12 bh          Be>k,111ntrnc1chung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Dentsch-\nlc111d und dem Königreich Dänemark über f'inzelne Fragen der Schiffahrt und der vVasser-\nstraßen      .............................................................................                                                               7'1.7\n28 I '.!. b(i     ßprichtiqunq dPr Einundsiebzi~Jsten \\'Prurdnunq zur Anderun9 des Deutschen Zolltdl'ils 19b\\J                                                             7'28\nSiebzigste Verordnung\nzur Änderung des Deutsdten Zolltarifs 1966\n(Zollkontingent für Feinstzink)\nVom 30. Dezember 1966\nALtl Grund des § 77 Abs. 1 Nr. l des Zollgesetzes                                   15. November 1966 nc1ch Maß~J<.tbe der Anlctg(• et -\nvom 14. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 737), zuletzt                                  gänzt.\ngeändert durdl das Siebente Gesetz zur Änderung\ndes Zollgesetzes vom 30. August 1966 (Bundesge-                                                                                            § 2\nsetzbl. I S. 542), verordnet die Bundesregierung, nach-                                     Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Ul>er-\ndem dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme                                         leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\ngegeben worden ist, mit Zustimmung des Bundes-                                          blatt I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes\ntagPs:                                                                                  auch im Land Berlin.\n§ 1\nIm Deutschen Zolltarif 1966 (Bundesgesetzbl. 1965                                                                                      § 3\nII S. 1605) in der zur Zeit geltenden Fassung wird                                          Diese Verordnung tritt am dritlPn TagP nach ihn'r\ndf,r Anhang ll (Zollkontingente) mit Wirkung vom                                        Verkündung in Kraft.\nBonn, d('n 30. Dezember 196h\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister für Familie und Jugend\nDr. B r u n o He c k\nFür den Bundesminister der Finanzen\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nSchiller"]}