{"id":"bgbl2-1960-5-1","kind":"bgbl2","year":1960,"number":5,"date":"1960-01-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1960/5#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1960-5-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1960/bgbl2_1960_5.pdf#page=2","order":1,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen","law_date":"1959-12-11T00:00:00Z","pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["150                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Teil II\nGesetz\nzu dem Semsten Berlmtlgungs- und Jtnderungsprotokoll vom 11. April 1957\nzum Wortlaut der dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen\nbeigefügten Zollzugeständnislisten\nVom 15. Januar 1960\n-\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-    vor dem Inkrafttreten des Protokolls anzuwenden\nsen:                                                 ist, um die zur deutschen Zollzugeständnisliste ver-\neinbarten Berichtigungen und Änderungen alsbald\nArtikel 1                         durchzuführen.\nDei Unterzeichnung des Sechsten Berichtigungs-                          Artikel 3\nund Änderungsprotokolls vom 11. April 1957 zum\nDieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern\nWortlaut der dem Allgemeinen Zoll- und Handels-\nabkommen vom 30. Oktober 1947 (Bundesgesetzbl.       das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes\n1951 II S. 173) beigefügten Zollzugeständnislisten   feststellt.\nwird zugestimmt. Das Protokoll wird nachstehend                           Artikel 4\nveröffentlicht.\n(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Ver-\nArtikel 2                         kündung in Kraft.\nDie Bundesregierung wird ermächtigt, nach Unter- ·    (2) Der Tag, an dem das Protokoll für die Bundes-\nzeichnung des Protokolls durch Rechtsverordnung republik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundes-\nanzuordnen, daß die Liste XXXIII des Protokolls gesetzblatt bekanntzugeben.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 15. Januar 1960\nDer Bundespräsident\nLübke\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nLudwig Erhard\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nvon Brentano\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nLudwig Erhard"]}