{"id":"bgbl2-1960-32-4","kind":"bgbl2","year":1960,"number":32,"date":"1960-07-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1960/32#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1960-32-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1960/bgbl2_1960_32.pdf#page=2","order":4,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 87 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (Inkrafttreten für Bulgarien; Anwendung auf Nordirland)","law_date":"1960-06-07T00:00:00Z","pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["1850                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Teil II\nAnlage\n(zu § 1 Abs. 2)\nÄnderungen der Erläuterungen\nzum Deutsdlen Zolltarif 1960\n1. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 06.02 werden wie folgt geändert:\na) Nach Absatz 2 wird als neuer Absatz 3 eingefügt:\n„B-5        (3) Zu B-5 gehören Azaleen der Art Azalea indica\n(Rhododendron simsii) und andere Rhododendron-Arten\nsowie ihre Kreuzungen.\"\nb) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.\n2. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 07.06 werden in Absd:mitt II wie folgt\ngeändert:\na) Als neuer Buchstabe e wird eingefügt:\n„e) Knollen von Amorphophallus-Arten, ganz, gemahlen oder\nsonst zerkleinert (Tarifnr. 14.05).\"\nb) Der bisherige Buchstabe e wird Buchstabe f.\n3. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 11.02 werden wie folgt geändert:\na) In Abschnitt I Abs. 2 erhält der Satz 2 folgende Fassung:\n,.Sie können haltbar gemacht, z.B. geröstet, sein.\"\nb) In Abschnitt II wird als neuer Buchstabe e angefügt:\n„e) Olkuchen und andere Rückstände aus der Gewinnung von\nGetreidekeimöl (Tarifnr. 23.04).\"\n4. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 11.06 werden in Abschnitt II wie folgt\ngeändert:\na) Als neuer Buchstabe b wird eingefügt:\n.,b) Konjakumehl und Ilesmannaanmehl (Tarifnr. 14.05).•\nb) Der bisherige Buchstabe b wird Buchstabe c.\n5. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 13.03 wird in Abschnitt I Abs. 6 im\nzweiten Klammerhinweis das Wort ,.. Carrageen\" gestrichen.\n6. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 14.05 wird in Abschnitt I als neue\nNummer 11 angefügt:\n„ 11. Knollen von Amorphophallus-Arten, ganz, gemahlen oder sonst\nzerkleinert (z.B. Konjakumehl und Ilesmannaanmehl). •\n1. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 16.04 werden wie folgt geändert:\na) In Abschnitt I Abs. 6 erhält die Nummer 5 folgende Fassung:\n.s.  Vorgerichte aus Fischen und Gemüse, mit Zusatz von 01 oder\nSoßen, bei denen der Fischanteil gegenüber dem Gemüse-\nanteil mengenmäßig überwiegt.\"\nb) Der Abschnitt II erhält folgende Fassung:\n,.II.\nHierher gehören nicht:\na) Zubereitungen aus verschiedenen Gemüsen und Fischen, mit\nZusatz von 01 oder Soßen, bei denen der Gemüseanteil gegen-\nüber dem Fischanteil mengenmäßig überwiegt (Tarifnr. 20.02).\nb) Fischsuppen (Tarifnr. 21.05).\"\n8. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 17.03 werden wie folgt geändert:\na) In Abschnitt I Abs. 1 wird in der ersten Zeile hinter dem Wort\n,.gehören\" eingefügt „nur\".\n'\""]}