{"id":"bgbl2-1960-32-3","kind":"bgbl2","year":1960,"number":32,"date":"1960-07-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1960/32#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1960-32-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1960/bgbl2_1960_32.pdf#page=2","order":3,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 15 der Internationalen Arbeitsorganisation über das Mindestalter für die Zulassung von Jugendlichen zur Beschäftigung als Kohlenzieher (Trimmer) oder Heizer (Inkrafttreten für Neuseeland und die Türkei)","law_date":"1960-05-30T00:00:00Z","pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["1850                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Teil II\nAnlage\n(zu § 1 Abs. 2)\nÄnderungen der Erläuterungen\nzum Deutsdlen Zolltarif 1960\n1. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 06.02 werden wie folgt geändert:\na) Nach Absatz 2 wird als neuer Absatz 3 eingefügt:\n„B-5        (3) Zu B-5 gehören Azaleen der Art Azalea indica\n(Rhododendron simsii) und andere Rhododendron-Arten\nsowie ihre Kreuzungen.\"\nb) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.\n2. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 07.06 werden in Absd:mitt II wie folgt\ngeändert:\na) Als neuer Buchstabe e wird eingefügt:\n„e) Knollen von Amorphophallus-Arten, ganz, gemahlen oder\nsonst zerkleinert (Tarifnr. 14.05).\"\nb) Der bisherige Buchstabe e wird Buchstabe f.\n3. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 11.02 werden wie folgt geändert:\na) In Abschnitt I Abs. 2 erhält der Satz 2 folgende Fassung:\n,.Sie können haltbar gemacht, z.B. geröstet, sein.\"\nb) In Abschnitt II wird als neuer Buchstabe e angefügt:\n„e) Olkuchen und andere Rückstände aus der Gewinnung von\nGetreidekeimöl (Tarifnr. 23.04).\"\n4. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 11.06 werden in Abschnitt II wie folgt\ngeändert:\na) Als neuer Buchstabe b wird eingefügt:\n.,b) Konjakumehl und Ilesmannaanmehl (Tarifnr. 14.05).•\nb) Der bisherige Buchstabe b wird Buchstabe c.\n5. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 13.03 wird in Abschnitt I Abs. 6 im\nzweiten Klammerhinweis das Wort ,.. Carrageen\" gestrichen.\n6. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 14.05 wird in Abschnitt I als neue\nNummer 11 angefügt:\n„ 11. Knollen von Amorphophallus-Arten, ganz, gemahlen oder sonst\nzerkleinert (z.B. Konjakumehl und Ilesmannaanmehl). •\n1. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 16.04 werden wie folgt geändert:\na) In Abschnitt I Abs. 6 erhält die Nummer 5 folgende Fassung:\n.s.  Vorgerichte aus Fischen und Gemüse, mit Zusatz von 01 oder\nSoßen, bei denen der Fischanteil gegenüber dem Gemüse-\nanteil mengenmäßig überwiegt.\"\nb) Der Abschnitt II erhält folgende Fassung:\n,.II.\nHierher gehören nicht:\na) Zubereitungen aus verschiedenen Gemüsen und Fischen, mit\nZusatz von 01 oder Soßen, bei denen der Gemüseanteil gegen-\nüber dem Fischanteil mengenmäßig überwiegt (Tarifnr. 20.02).\nb) Fischsuppen (Tarifnr. 21.05).\"\n8. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 17.03 werden wie folgt geändert:\na) In Abschnitt I Abs. 1 wird in der ersten Zeile hinter dem Wort\n,.gehören\" eingefügt „nur\".\n'\""]}