{"id":"bgbl2-1960-18-1","kind":"bgbl2","year":1960,"number":18,"date":"1960-04-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1960/18#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1960-18-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1960/bgbl2_1960_18.pdf#page=2","order":1,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Übereinkunft über Formerfordernisse bei Patentanmeldungen (Inkrafttreten für die Schweiz)","law_date":"1960-03-30T00:00:00Z","pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["1330                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Teil II\n10. In Kapitel 81 (Andere unedle Metalle) erhalten die Tarifnrn. 81.01 bis 81.04 folgende Fassung:\n81.01     Wolfram, roh oder verarbeitet:\nA - roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott:\n1 • Pulver                                                             6          6\n2 • andere                                                            frei      frei\nB - verarbeitet                                                             6          6\nS. auch Vorschrift 9 zu Abschnitt XV.\n81.02     Molybdän, roh oder verarbeitet:\nA • roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott:\n1 - Pulver                                                             6          6\n2 - andere                                                            frei      frei\nB - verarbeitet                                                             6          6\nS. auch Vorschrift 9 zu Abschnitt XV.\n81.03     Tantal, roh oder verarbeitet:\nA • roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott .                                 frei      frei\nB • verarbeitet . . . . . . . . . .                                        frei      frei\n81.04     Andere unedle Metalle, roh oder verarbeitet:\nA - Wismut:\n1 - roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott                              frei      frei\n2 - verarbeitet                                                       frei      frei\nB - Cadmium:\n1 - roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott                              frei      frei\n2 - verarbeitet                                                       frei      frei\nC - Kobalt:\n1 - Matte; roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott:\na -Matte                                                          frei      frei\nb - roh                                                           frei        4\nc - Bearbeitungsabfälle und Schrott                               frei      frei\n2 - verarbeitet                                                       frei        4\nD • Chrom:\n1 - roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott                              frei      frei\n2 - verarbeitet  ....... . ..       -                                 frei      frei\nE - Germanium:\n1 - roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott:\na - Pulver                                                         3         3\nb • andere                                                        frei      frei\n2 - verarbeitet                                                        3          3\nF - Hafnium (Celtium):\n1 - roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott:\na - roh . . . . . . . . . . .                                      3         3\nb - Bearbeitungsabfälle und Schrott .                             frei      frei\n2 - verarbeitet . . . . . . . . . .                                    3         3"]}