{"id":"bgbl2-1959-53-6","kind":"bgbl2","year":1959,"number":53,"date":"1959-12-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1959/53#page=42","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1959-53-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1959/bgbl2_1959_53.pdf#page=42","order":6,"title":"Elfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Zolltarifvereinbarungen mit der Schweiz usw.)","law_date":"1959-12-16T00:00:00Z","page":1494,"pdf_page":42,"num_pages":3,"content":["1494                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II\nElfte Verordnung\nzur Änderung des Deutsdten Zolltarifs 1959\n(Zolltarifvereinbarungen mit der Schweiz usw.).\nVom 16. Dezember 1959.\nAuf Grund des § 49 Abs. 2 Nm. 1 und 3 des Zollgesetzes vom 20. März\n1939 (Reichsgesetzbl I S. 529) in der Fassung des Artikels 1 Nr. 1 des\nFünften Zolländerungsgesetzes vom_ 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I\nS. 1671) verordnet die Bundesregierung, nachdem dem Bundesrat Ge-\nlegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist, mit Zustimmung des\nBundestages:\n§ 1\nDer Deutsche Zolltarif 1959 (Bundesgesetzbl. 1958 II S. 751) wird für\ndie Zeit vom 1. Januar 1960 bis zum 30. Juni 1960 wie folgt geändert:\n1. Die Tarifnr. 08.06 (Apfel, Birnen usw.) wird wie folgt geändert:\na) In Absatz A-1 (Mostäpfel usw.) treten folgende Anderungen ein:\n1. Der Unterabsatz a wird durch folgende Bestimmungen ersetzt:\na-vom 16. September bis 15. Oktober ..................... .             10      10\nmin-    min-\ndestens destens\nfür     für\n100 kg  100 kg\n1,30 DM 1,30 DM\nb-vom 16. Oktober bis 15. Dezember ..................... .              10      10\nmin-    min-\ndestens destens\nfür     für\n100kg   100kg\n1,40 DM 1,40 DM\n2. Die bisherigen Unterabsätze b bis e werden Unterabsätze c bis f.\nZollsatz\nb) Der Absatz B-1 (Mostbirnen usw.) erhält folgende Fassung:                                 für\n100 kg\n1-Mostbirnen, lose geschüttet ohne Zwischenlagen                       9   1,-DM\nmin-\ndestens\nfür\n100 kg\n0,90DM\nund\nhöch-\nstens\n1,-DM","Nr. 53 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Dezember 1959                          1495\n2. In der Tarifnr. 08.07 (Steinobst, frisch) erhält der Absatz A folgendeFassung:\nA-Aprikosen ............................................ .                    9         10\nmin-       min-\ndestens    destens\nfür        für\n100 kg     100 kg\n3,60 DM   4,-DM\nund        und\nhöch-      höch-\nstens     stens\n8,-DM     8,-DM\n3. In der Tarifnr. 08.08 (Beeren, frisch) erhält der Absatz A folgende Fassung:\nA-Erdbeeren:\n1-vom 26. Juni bis 15. August ......................... .               16         16\nmin-       min-\ndestens    destens\nfür        für\n100 kg     100 kg\n10,80 DM   10,80 DM\nund        und\nhöch-      höch-\nstens      stens\n20,-DM     20,-DM\n2-vom 16. August bis 25. Juni ......................... .               16         16\nmin-       min-\ndestens    destens\nfür        für\n100kg      100kg\n10,80 DM   10,80 DM\n4. In der Tarifnr. 12.03 (Samen usw., zur Aussaat) wird am Schluß folgende Anmerkung angefügt:\nAnmerkung zu Tarif n r. 12.03 - E - 1\nKohlrabisamen (Roggli's Typ) ist Saatgut von Kohlrabihochzuchten,\ndie besonders kälteresistent, d. h. in der Knollenbildung unempfind-\nlich gegen Spätfröste sind.\n5. In der Tarifnr. 20.07 (Fruchtsäfte usw.) wird der Absatz B-1-b (mit einem Gehalt an Zucker V'ln\nmehr als 30 Gewichtshundertteilen) wie folgt geändert:\na) Hinter Unterabsatz 1 wird als neuer Unterabsatz 2 eingefügt:\n1  2-au-s Aprikosen ........................................ .                  20         20\nb) Der bisherige Unterabsatz 2 wird Unterabsatz 3.\n6. Die Tarifnr. 22.09 (Sprit usw., Branntwein usw.) wird wie folgt geändert:\na) Der Absatz A-2-b-2-a-2 (Kirschbranntwein) erhält folgende Fassung:\n2-Kirschbranntwein:\na-nicht verschnitten                                                    375,-      375,-\nb-anderer                                                               450,-   1200,-\nb) Der Absatz A-2-b-2-a-3 (andere) erhält folgende Fassung:\n3-andere:\na-Obstbranntwein aus Steinobst, Kernobst oder Kernobst-\ntrestern, nicht verschnitten ........................... .          475,-      475,-\nb-andere       ............................................ .           517,50  1 200,-","1496                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II\n7. In der Tarifnr. 33.04 (Mischungen von zwei oder mehreren usw. Riech- oder Aromastoffen usw.) er-\nhält der Absatz A folgende Fassung:\nA-Aromastoffe für die Lebensmittelindustrie, unmittelbar ver-\nwendbar:\n1-Aromastoffe, die sich gewichtsmäßig überwiegend aus\nkünstlichen Geruchs- oder Geschmacksstoffen zusammen-\n- setzen, gegen Vorlage eines von der Bundesregierung\nanerkannten Zeugnisses ............................. .         15       15\n2-andere ............................................ .           27       27\n8. Die Tarifnr. 49.01 (Bücher usw.) wird wie folgt geändert:\na) Der Absatz B (andere) erhält folgende Fassung:\nB-andere ............................................... .           frei     frei\nb) Die Anmerkung wird gestrichen.\n9. In der Tarifnr. 49.11 (Bilder usw. und andere Drucke usw.) erhält die Anmerkung folgende Fassung:\nAnmerkung\nKataloge von Büchern und Veröffentlichungen, die durch auslän-\ndische Niederlassungen eines Inländers oder durch von ihm wirt-\nschaftlich abhängige Ausländer herausgegeben werden, gelten nicht\nals im Ausland verlegt. Katalo.ge von Büchern und Veröffentlichun-\ngen, die von Inländern gemeinsam mit von ihnen wirtschaftlich\nunabhängigen Ausländern herausgegeben werden, gelten als im\nAusland verlegt, wenn nachweislich mindestens 20 Hundertteile der\nAuflage zum Absatz durch diese Ausländer vorgesehen sind.\n10. Die Tarifnr. 60.01 (Gewirke als Meterware usw.) erhält folgenc:;.e Fassung:\n60.01         Gewirke als Meterware, weder gummielastisch noch kautschu-\ntiert:\nA-auf der Häkelgalonmaschine hergestellte Borten aus Mono-\nfilen der Tarifnr. 51.01 oder 51.02 oder aus Streifen (künst-\nlichem Stroh und dergleichen) der Tarifnr. 51.02, mit einem\nWerte von mehr als 25 DM für 1 kg ................... .           frei     frei\nB-andere ............................................... .             10       10\n11. In der Tarifnr. 84.18 (Zentrifugen usw.) erhält der Absatz D-1-a (elektrische Wäscheschleudern\nusw.) folgende Fassung:\na- elektrische Wäscheschleudern für den Haushalt ......... .           6        6\n12. In der Tarifnr. 84.30 (Masch~nen und Apparate zum Herstellen von gewöhnlichen Backwaren usw.)\nerhält de,r Absatz C (andere) folgende Fassung:\nC-andere:\n1-Maschinen und Apparate zum Herstellen von Teigwaren              2        2\n2-andere                                                           4        4"]}