{"id":"bgbl2-1959-47-1","kind":"bgbl2","year":1959,"number":47,"date":"1959-11-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1959/47#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1959-47-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1959/bgbl2_1959_47.pdf#page=1","order":1,"title":"Neunte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Butter)","law_date":"1959-11-25T00:00:00Z","page":1265,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1265\nBundesgesetzblatt\nTeil II\n1959                  Ausgegeben zu Bonn am 28. November t 959                                                                                     Nr. 47\nTag                                                lnh alt:                                                                                      Seite\n25. 11. 59  Neunte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Butter)                                                                   1265\n14. 10. 59  Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Protokolle vom 11. Dezember 1946 zur Ände-\nrung der Obereinkünfte über Betäubungsmittel und vom 19. November 1948 über die inter-\nnationale Kontrolle von Betäubungsmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1266\n6. 11. 59  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner Ubereinkunft zum Schutze von\nWerken der Literatur und Kunst (Inkrafttreten für Irland) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1267\n7. 11. 59  Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung über die Gewährung von Vor-\nrechten und Befreiungen an die Westeuropäische Union, die nationalen Vertreter, das inter-\nnationale Personal und die für die Westeuropäische Union tätigen Sachverständigen und\ndes Obereinkommens über den Status der Westeuropäischen Union, der nationalen Ver-\ntreter und des internationalen Personals . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1268\n9. 1 t. 59 Bekanntmachung über die Kündigung des Internationalen Abkommens zur einheitlid1en\nFeststellung von Regeln über die Immunitäten der Staatsschiffe durch Rumänien . . . . . . . . . .                                       1268\nNeunte Verordnung\nzur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959\n(Butter).\nVom 25. November 1959.\nAuf Grund des § 49 Abs. 2 Nm. 1 und 3 des Zollgesetzes vom\n20. März 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 529) in der Fassung des Artikels 1\nNr. 1 des Fünften Zolländerungsgesetzes vom 27. Juli 1957 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 1671) verordnet die Bundesregierung, nachdem dem Bun-\ndesrat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist, mit Zustim-\nmung des Bundestages:\n§ 1\nDer Deutsche Zolltarif 1959 (Bundesgesetzbl. 1958 II S. 751) wird wie\nfolgt geändert:\nDie Tarifnr. 04.03 (Butter) erhält folgende Fassung:\n„04.03        Butter:\nA-vom 10. November 1959 bis 31. März 1960 .................... .                                                         frei             frei\nB - vom 1. April 1960 an ....................................... .                                                      22,5               24\".\n§ 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes\nvom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 2\ndes Fünften Zolländerungsgesetzes auch im Land Berlin.\n§ 3\nDiese Verordnung tritt am fünften Tage nach ihrer Verkündung in\nKraft.\nBonn, den 25. November 1959.\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister der Justiz\nSchäffer\nDer Bundesminister der Finanzen\nEtz el"]}