{"id":"bgbl2-1959-45-11","kind":"bgbl2","year":1959,"number":45,"date":"1959-11-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1959/45#page=34","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1959-45-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1959/bgbl2_1959_45.pdf#page=34","order":11,"title":"Anwendung der Verordnung Nr. 5","page":1114,"pdf_page":34,"num_pages":1,"content":["1114                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II\nNachrichtlicher Abdruck\nAnwendung der Verordnung Nr. 5 der Kommission\n(Ersdiienen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 27. November 1958)\nUm den vertraulichen Charakter der Anzeigen zu wah-       ner Durchführung vor,genommen wurden, nicht mehr den\nren, welche Personen und Unternehmen, die zu den in         tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, so daß diese\nAnhang II des Vertrages genannten Industriezweigen          Angaben der Kommission nicht mehr als Grundlage für\ngehören, auf GruI1Jd vqn Artikel 41 zu e11statten haben,    die Durchführung der in Artikel 43 des Vertrages ge-\nwerden diese Personen und Unternehmen gebeten:              nannten Auf,gaben dienen können.\n1. die Anzeigen sowie die auf sie bezügliche Korre-          Um die vorgeschriebene Erörterung ·mit den Personen\nspondenz zwecks Trennung von der gewöhnlichen          und Unternehmen in voUer Kenntnis der Sachlage vor-\nPost eingeschrieben und mit doppeltem Umschlag         ber,eiten und erfolgreich durchführen zu können, muß die\naufzugeben und den äußeren Umschlag mit d-er fol-      Kommission über die wesentlichen Einzelheiten des Vor-\ngen1den Adresse zu versehen:                           habens unterrichtet sein.\nEuratom-Kommission                                     Der Kommission steht für die Vorbereitung und Durch-\nGeneraldirektion Industrie und Wirtschaft           führung <ler ihr auf Grunid von Artikel 43 des Vertrages.\nBrüssel (Belgien)                                   obliegenden Aufg,aben praktisch nur eine Frist von weni-\n51/53, rue Belliard                                 ger als drei Monat,en zur Verfügung.\nDer innere Umschlag soll daneben noch den Ver-            Ist in gewissen Fällen die genaue Beantwortung einer\nmerk trag,en: \"Ubersandt in Anwendung von Arti-        im Anhang zur Verordnung Nr. 1 gestellten Frage auf\nkel 41.N                                               Grund der bei einer Person oder einem Unternehmen\nvorliegenden besonder·en Verhältnisse nicht möglich, so\n2. die Anzeigen in dreHacher Ausfertigung zu über-\nwird die Kommission gestatten können, daß während der\nsenden, damit sie nicht mehr vervielfältigt zu wer-\nErörterung zwischen der Person orler dem Unternehmen\nden brauchen.\nund den Dienststellen der Kommission gegebenenfalls\nEs wi11d f,erner darauf hingewiesen, daß Artikel 3 der   ergänzende Angaben gemacht werden.\nVero11dnung Nr. 1 der Kommission sich nicht auf Ände-\nDie Person urud Unternehmen werden um Mitteilung\nrungen von Vorhaben bezieht, deren Durchführung be-\ngebeten, welche Gesichtspunkte ihres Vorhabens sie mit\nreits abgeschilossen ist. Bei solchen Vorhaben h-anidelt es\nder Kommission zu erörtern wünschen.\nsich um Neuinvestitionen, die der Kommission anzu-\nzeigen sind, wenn ihr Umfang über den in der Verord-           Wenn die Kommission die von den Unternehmen in\nnung Nr. 4 des Rates genannten Rahmen hinausgeht.            ihren Antworten auf die Fragebogen gemachten An-\nArtikel 3 der Veroronung Nr. 1 bezieht sich auf Fälle, in    gaben zur Kenntnis genommen hat, wird sie die Punkte\ndenen die Antworten auf die gestellten Frngen infolge        feststellen, die nach ihrer Meinung Gegenstand der Er-\nvon Änderungen, die an einem Vorhaben im Laufe sei-          örterung bilden sollen."]}