{"id":"bgbl2-1959-45-10","kind":"bgbl2","year":1959,"number":45,"date":"1959-11-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1959/45#page=30","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1959-45-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1959/bgbl2_1959_45.pdf#page=30","order":10,"title":"Die Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft - Verordnung Nr. 5 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die in Artikel 41 des Vertrages vorgeschriebenen Anzeigen","law_date":"1958-11-05T00:00:00Z","page":1110,"pdf_page":30,"num_pages":4,"content":["1110                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II\nBekanntmadmng.\nDie Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft hat am 5. No-\nvember 1958 die Verordnung Nr. 5 \") zur Festlegung der Durchführungs-\nbestimmungen für die in Artikel 41 des Vertrages vorgeschriebenen\nAnzeigen beschlossen.\nDie Verordnung, die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\n(Ausgabe in deutscher Sprache) Nr. 25 vom 27. November 1958 S. 511\nund Nr. 34\") vom 29. Mai 1959 S. 649 veröffentlicht wurde, sowie die\nAnwendung der Verordnung (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaf-\nten Nr. 29 vom 8. Mai 1959 S. 571) werden nachstehend bekanntgegeben.\n•) Neue Nummer laut Amtsblatt 1959 Nr. 34 S. 649.\nNachrichtlicher Abdruck\nVerordnung Nr. 5\nzur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die in Artikel 41\ndes Vertrages vorgeschriebenen Anzeigen\nDIE KOMMISSION                                                            Artikel 2\nDER EUROPÄISCHEN ATOM GEMEINSCHAFT,                                 Die Anzeige der Investitionsvorhaben nach Artikel 41\ndes Vertrages ist der Kommission von den Personen und\nauf Grund der Bestimmungen des Vertrages, insbeson-\nUnternehmen zu erstatten, die zu den in Anhang II des\ndere der Bestimmungen der Artikel 41, 124 und 161;\nVertrages genannten Industriezweigen gehören, und hat\nauf Grund der Verordnung des Rates zur Bestimmung                   sich auf alle innerhalb der Gemeinschaft errichteten oder\nder Investitionsvorhaben, die der Kommission gemäß                    zu errichtenden Anlagen zu erstrecken; bei Unternehmen,\nArtikel 41 des Vertrages anzuzeigen sind;                             die ihren Sitz außerhalb der Gemeinschaft haben, hat die ·\nin der Erwägung, daß es der Kommission obliegt, in                  Anzeige gegebenenfalls durch die örtliche Direktion zu\ndem Maße, wie es zur Erfüllung der ihr in Kapitel IV des              erfolgen.\nVertrages gestellten Aufgabe notwendig ist, die Durch-\nführungsbestimmungen bezüglich der Auflage nach Arti-\nArtikel 3\nkel 41 festzulegen, auf Grund deren Personen und Unter-\nnehmen verpflichtet sind, Investitionsvorhaben für neue                  Etwaige Änderungen, die an den der Kommission ge-\nAnlagen sowie für Ersatzanlagen und Umstellungen an-                 mäß dieser Verordnung angezeigten Investitionsvorhaben\nzuzeigen, soweit diese hinsichtlich ihrer Art und ihres               im Laufe ihrer Durchführung vorgenommen werden, sind\nUmfangs den vorn Rat festgelegten Merkmalen ent-                      der Kommission in der gleichen Weise anzuzeigen.\nsprechen;\nERLASST FOLGENGE VERORDNUNG:\nArtikel 4\nArtikel 1                                        Etwaige Änderungen des Formblatts werden von der\nInvestitionsvorhaben für neue Anlagen sowie für                    Kommission im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaf-\nErsatzanlagen oder Umstellungen sind der Kommission                   ten bekanntgegeben.\ngemäß einem Formblatt anzuzeigen, dessen Muster dieser\nVerordnung beigefügt ist; Art und Umfang der anzuzei-\ngenden Vorhaben bestimmen sich nach den Merkmalen,                    Brüssel, den 5. November 1958.\ndie der Rat in seiner Verordnung vom 15. September 1958\nfestgelegt hat, die im Amtsblatt der Europäischen Ge-                                    Für die Kommission\nmeinschaften Nr. 17 vom 6. Oktober 1958 veröffentlicht                                Der Europäische Kommissar\nworden ist.                                                                                 P. de Groote","Nr. 45 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. November 1959                              1111\nANHANG\nzur Verordnung Nr. 5 der Kommission vom 5. November 1958\nInvestitionsvorhaben\n(Muster)\nIndustriezweige, die in\nAnhang II des Vertrages                                             Fragen\ngenannt sind\n1. 1.   Name und Anschrift der Person oder des Unternehmens, welche bzw.\nwelches das Investitionsvorhaben anzeigt, und gegebenenfalls Name\neiner verantwortlichen Person, an die Rückfragen hinsichtlich sub-\nsidiärer Angaben gerichtet werden können.\n1. 2.   Name des Investitionsvorhabens.\n1. 3.   Industriezweig, zu dessen Bereich das Investitionsvorhaben gemäß\nAnhang II des Vertrages gehört.\n1. 4.   Handelt es sich um eine neue Anlage, eine Ersatzanlage oder eine\nUmstellung?\n1. 5.   Angabe der Schriftstücke über das Investitionsvorhaben, die Euratom\nbereits übermittelt worden sind (Daten des Schriftwechsels).\n1. 6.   Name und Anschrift der Person (oder der Personen) oder des Unter-\nnehmens (oder der Unternehmen):\na) die (das) die Anlage betreiben wird (\\Verden),\nb) die (das) den Entwurf der Anlage ausarbeitet (ausarbeiten),\nc) die (das) die Bauaufsicht und Bauüberwachung wahrnimmt (wahr-\nnehmen),\nd) die (das) die Hauptaufträge für Lieferungen von Ausrüstungen\nerhalten wird (werden).\n1. 7.   Art der Finanzierung.\n1. 8.   Standort (Lageplan im Maßstab 1 : 100 000 bis 1 : 300 000).\n\\lle Industriezweige\nvon Nr. 1 bis 13\n1. 9.  Zusammenfassende Beschreibung und Ubersichtspläne.\n1. 10.  Erstellungskosten der Anlage (in EZU-Rechnungseinheiten) und deren\nAufgliederung nach folgenden Positionen:\na) Voruntersuchungen                                              °/o\n0\nb) Bauaufsich.t und Bauüberwach.ung                                  /o\n0\nc) Grundstücke                                                       /o\nd) Hoch- und Tiefbau einschließlich. Metallgerüstbau               8 /o\ne) Transportmittel und Verladeeinrich.tungen, Förderanlagen       °/o\nf) Große Behälter, Kessel und Rohrleitungen                      6/o\ng) Chemische und metallurgische Apparate, (soweit nicht in\nder Antwort zur vorstehenden Frage enthalten)                 0 /o\nh) Große maschinelle Ausrüstung                                    0 /o\ni) Kleine maschinelle und feinmechanische Ausrüstung             0/o\nj) Elektrische Ausrüstung                                        8 /e\nk) Elektronische Geräte                                            0/o\n1) Sonstiges                                                     0 /e\nBei Reaktoren (gegebenenfalls):\nm) Moderator und Reflektor                                         0/ 0\nn) Primäres Kühlmittel                                             1 /o\no) Erste Füllung mit Brennstoffelementen oder, wenn Brenn-\nstoffelemente nicht vorhanden sind, mit Brennstoff            0 /o\n100 °/o","U12                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II\nIndustriezweige, die in\nAnhang II des Vertrages                                       Fragen\ngenannt sind\n1. 11.  Zeitplan für die Vergabe der Hauptaufträge, die Durchführung der\nArbeiten und die Fertigstellung der Anlage, insbesondere Zeitangabe\nfür den Abschluß der ersten Lieferverträge bzw. für den Beginn der\nArbeiten sowie voraussichtliches Datum der Inbetriebnahme.\n1. 12.  Voraussichtliche Höchstzahl von Arbeitskräften auf der Baustelle;\ndarin enthaltene Anzahl von \\Vissenschaftlern und Ingenieuren.\n1. 13. Voraussichtlicher durchschnittlicher Personalbestand für den Betrieb\nder Anlage; darin enthaltene Anzahl von Wissenschaftlern und\nIngenieuren.\nAlle Industriezweige\nvon Nr. 1 bis 13                   1. 14. Beschreibung der für Bau und Betrieb der Anlage verwendeten tech-\nnischen Spezialverfahren, gegebenenfalls Hinweise auf bekannte Ver-\nöffentlichungen, welche die Anlage im besonderen betreffen.\n1. 15. Beschreibung der Laboratorien, die das Investitionsvorhaben mit um-\nfaßt (gegebenenfalls Personalbestand) - gegebenenfalls Beschrei-\nbung des Forschungs- und Entwicklungsprogramms.\n1. 16. Nennung gleicher und ähnlicher Anlagen, die durch Unternehmen\nbetrieben werden, die hinsichtlich der Verwaltung mit der geplanten\nAnlage in Verbindung stehen; gegebenenfalls Nennung dieser Unter-\nnehmen.\n2. 1.  Zusammensetzung und Beschaffenheit der Produktion sowie jährliche\nProduktionskapazität.\n2. 2.  Falls eine Erweiterung der Anlage vorgesehen ist, ist anzugeben, in\nwelchen Zeitabschnitten und mit welchen Steigerungssätzen die\nFür alle Industriezweige                  Erhöhung der jährlidlen Erzeugung geplant ist und welche Produk-\naußer Nr. 11 (Reaktoren)                  tionsverfahren angewandt werden sollen.\n2. 3.  Falls eine Erweiterung nicht vorgesehen ist, ist anzugeben, ob und\nin welchem Umfang auf Grund der örtlichen Verhältnisse und son-\nstiger Umstände eine Erhöhung der jährlichen Produktion'skapazität\nmöglich ist.\n3. 1.   Beschreibung der Vorrichtungen für die Betriebssicherheit (für Re-\nFür die Industriezweige                   aktoren: Art der Uberwachung und Regelung des Reaktors, gegebe-\nNr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8,\nnenfalls Beschreibung der Regelstäbe) - Beschreibung der Vorrich-\n11, 12, 13\ntungen für den Gesundheitsschutz.\n4. 1.   Zusammensetzung und Mengen des jährlichen Bedarfs der zum\nFür die Industriezweige                   Betrieb der Anlage erforderlichen hauptsächlichen Versorgungsgüter,\nNr. 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10,                 einschließlich des Energiebedarfs; Angabe der vorgesehenen Liefe-\nund gegebenenfalls 12, 13                 ranten.\n5.1.    Ergänzende Angaben zum Standort der Anlage (Verkehrslage, Bevöl-\nFür die Industriezweige\nkerungsdichte, örtliche Struktur der Wirtschaft, Topographie, Meteo-\nNr. 4, 5, 7, 8, 11, 12\nrologie, Hydrologie, natürliche Radioaktivität, Geologie, Seismologie,\nund gegebenenfalls 13\nStromversorgung).\n6. 1.   Geologie des zu nutzenden Erzvorkommens.\n6. 2.   Sichere Erzmenge des zu nutzenden Vorkommens.\nFür Industriezweig Nr. 1\n6. 3.   Geschätzte Erzmenge des zu nutzenden Vorkommens.\n6. 4.   Sichere und geschätzte Mengen, über welche sich die Abbaukonzes-\nsion insgesamt erstreckt.","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. November 1959                              1113\nIndustriezweige, die in\nAnhang II des Vertrages                                           Fragen\ngenannt sind\nFür Industriezweig Nr. 5               7. 1.  Beschreibung der Brennstoffelemente.\n8. 1.  Bezeichnung des projektierten Reaktortyps.\n8. 2.  Hauptverwendungszweck(e).\n8. 3.  Wärmenennleistung in MW.\n8. 4.  Gegebenenfalls mechanische und elektrische Leistung: Bruttoleistung\nin MW, Nettoleistung der gesamten Anlage in MW, · Anzahl der\nTurbinen und Generatoren, Leistung je Turbine in PS und je Gene-\nrator in MW.\n8. 5.  Voraussichtliche jährliche Benutzungsdauer (Std./Jahr).\n8. 6.  Brennstoffe (Zusammensetzung, Grad der Anreicherung mit spalt-\nbarem Material, Gewicht in der ersten Füllung für die unter 8. 3.\nangegebene Leistung, voraussichtlicher mittlerer und höchster Ab-\nbrand - MW Tage/Tonne), gesamtes Inventar des Brennstoff-Kreis-\nlaufs und dessen Unterteilung.\n8. 7.  Jährlicher Brennstoffverbrauch und Gehalt des bestrahlten Brenn-\nstoffs an spaltbaren und fruchtbaren Stoffen aller Art - wieder-\ngewinnbare Isotope (für die unter 8. 3. und 8. 5. angegebene Leistung\nund Benutzungsdauer).\n8. 8.  Gegebenenfalls Merkmale der Brennstoffelemente (Beschreibung,\nFür Industriezweig Nr. 11                     Anzahl, Höchsttemperatur der Hülle und des Brennstoffs in ° C).\n8. 9.  Moderator und Reflektor (Zusammensetzung, Gewicht der Füllung\nin Tonnen, höchste Temperatur in ° C, höd1ster Druck in kg/cm 2).\n8. 10. Höchster und mittlerer Neutronenfluß, je nach Reaktortyp,\na) thermische Neutronen,\nb) schnelle Neutronen.\n8. 11. Reaktorbehälter (Form, innere Höhe in m, innerer Durchmesser in m,\nWandstärke in mm, Zusammensetzung des Materials oder der Mate-\nrialien).\n8. 12. Ubersichtspläne des projektierten Reaktors (insbesondere Angaben\nüber die Gitteranordnung und Schema des Wärmekreislaufs).\n8. 13. Primäres Kühlmittel (für die zu Frage 8. 3. angegebene Leistung:\nZusammensetzung, Gewicht der Füllung bei geschlossenem Kreislauf,\nmittlerer Druck im Reaktorbehälter in kg/cm 2 , Durchsatz in kg/sec,\nTemperaturen beim Eintritt in den Reaktor in ° C, Temperaturen\nbeim Austritt aus dem Reaktor in ° C).\n8. 14. Gegebenenfalls sekundäres Kühlmittel (Zusammensetzung, mittlerer\nDruck in kg/cm 2 , Durchsatz in kg/sec, Temperatur beim Ausgang\nbzw. bei den Ausgängen aus dem Wärmeaustauscher in ° C).\n8. 15. Gegebenenfalls Angaben über Dampf bzw. Gas bei den einzelnen\nZugängen zu den verschiedenen Turbinen (Druck in kg/cm 2, Durch-\nsatz in t/h, Temperaturen in ° C).      ·\n2"]}