{"id":"bgbl2-1959-38-3","kind":"bgbl2","year":1959,"number":38,"date":"1959-08-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1959/38#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1959-38-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1959/bgbl2_1959_38.pdf#page=31","order":3,"title":"Dritte Verordnung zur Änderung der Erläuterungen zum Deutschen Zolltarif 1959","law_date":"1959-08-20T00:00:00Z","page":979,"pdf_page":31,"num_pages":2,"content":["Nr. 38 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. August 1959              979\nDritte Verordnung zur Änderung\nder Erläuterungen zum Deutschen Zolltarif 1959.\nVom 20. August 1959.\nAuf Grund des § 49 Abs. 3 des Zollgesetz,es vom 20. März 1939 (Reichs-\ngesetzbl. I S. 529) in der Fassung des Artikels 1 Nr. 1 des Fünften Zoll-\nänderungsges,etzes vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1671) verord-\nnet die Bundesregierung:\n§ 1\nDie Erläuterungen zum Deutschen Zolltarif 1959 vom 3. Februar 1959\n(Bundesgesetzbl. II S. 68) in der zur Zeit geltenden Fassung werden wie\nfolgt geändert:\n1. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 17.02 erhält in Abschnitt I der Ab-\nsatz 2 Nr. 2 folgende Fassung:\n„2. Handelsübliche Trock,englukose (das feste Erzeugnis aus der\nTrocknung von Stärkesirup).\"\n2. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 28.32 werden in Abschnitt I Abs. 1\ndie Worte „Kaliumchlorat (Kalium chloricum) KCl03, .. gestrichen.\n3. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 44.15 erhält der Abschnitt I folgende\nFassung:\n,.I.\n(1) Hierher gehören:\n1. Furniertes Holz, bestehend aus einer Lage Natur-\nholz (Bretter oder Platten, auch mit einer Dick.e\nvon 5 mm oder weniger), auf dessen Oberfläche\n(auch beiderseits) ein Furnier durch Leimen\nund Pressen aufgebracht ist.\n2. Sperrholz-Furnierplatten, bestehend aus minde-\nstens drei aufeinandergeleimten und gepreßten\nFurnieren, deren Faserrichtungen gegeneinander\nversetzt sind.\n3. Schichtholz (unverdichtetes Lagenholz), bestehend\nqus mehreren aufeinandergeleimten und ge-\npreßten Furnieren, deren Faserrichtungen paral-\nlel laufen.\n4. Sperrholz-Tischlerplatten, bestehend aus einer\n(mehr als 5 mm dicken) Mittellage aus gesägten\nHolzstäben oder Holzstreifen und beiderseits\naufgebrachten Furnieren, deren Faserrichtung\ngegenüber der Mittellage in der Regel versetzt\nist.\n5. Hölzer mit Einlegearbeit, d. h. Intarsien, bei\ndenen entweder ein Muster unmittelbar aus dem\nHolz (Grundholz) ausgehoben und mit anders-\nfarbigem Holz (auch Steinen, Glas, Metall und\ndergleichen) ausgefüllt ist, oder Marketerien, bei\ndenen das Holz (Blindholz) mit einem Mosaik\naus dünnen Furnierblättchen belegt ist.\n(2) Bei furniertem Holz - (1) 1 - können an Stelle\nder Naturholzlage auch sogenanntes Kunstholz (z.B. Holz-\nspanplatten, Flachsschäbenplatten), Faserplatten (z. B.\nHolzfaserplatten), Kunststoff oder Pappe verwendet sein.\nBei Sperrholz-Tischlerplatten - (1) 4 - kann die Mittel-\nlage aus den gleichen Stoffen oder auch aus Asbest- oder\nKorkplatten bestehen.\n(3) Bei furniertem Holz -      (1) 1 - und Sperrholz-\nplatten - (1) 2 und 4 - können auf der Oberfläche (ein-\noder beidseitig) noch Deckfurniere, dünne Metallbleche\n(z.B. Eisen-, Zink-, Aluminium-, Kupferbleche usw.) oder\nauch Asbestzement- oder Kunststoffschichten aufgebracht\nsein.","980                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II\nB                  (4) Zu B gehören nur Waren, die keine _anderen Stoffe\nals das im Tariftext bezeichnete Holz enthalten. Stoffe\nzum Leimen, Imprägnieren und dergleichen bleiben hier-\nbei außer Betracht.\"\n4. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 47.01 wird in Abschnitt I Abs. 3\nNr. 2 am Schluß der Punkt gestrichen und das Wort „oder\" angefügt.\nAls neue Nummer 3 wird angefügt:\n,,3. wenn sie Plattenform haben und sich in Wasser ohne Bear-\nbeitung oder Zusätze in amorphe Fasermassen auflösen.\"\n5. Die Erläuterungen zu Kapitel 58 (zu Vorsdlrift 7) erhalten folgende\nFassung:\n• Vorsdlrift 7 a           (1) Zu Vorschrift 7 a: Gewebe der in Absatz 2\ndieser Vorschrift genannten Art sind z. B. leichte\nKleiderstoffe aus Seide oder Kunstseide mit Samt-\neffekten. Die Grundgewebe dieser Stoffe haben\ndurch die Art des verwendeten Spinnstoffes oder\ndurch ihre Farbe und dergleichen einen mitbestim-\nmenden Einfluß auf die Gesamtwirkung.\nVorsdlrift 7 d              (2) Zu Vorsdlrift 7 d: Für die Tarifierung von\nStickereien der Tarifnr. 58.10-B ist nur die Beschaf-\nienheit des Stickgrundes maßgebend.\"\n6. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 84.25 werden in Absdlnitt I Abs. 2\nNr. 4 in der zweiten Zeile hinter dem Wort ,,Karotten\" die Worte\nn, Hülsenfrüdlten, Erdnüssen, Kaffeebohnen\" eingefügt. Hinter dem\nWort „Gewicht\" wird das Wort ,,, Farbe\" eingefügt.\n7. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 84.47 werden in Abschnitt II Buch-\nstabe g in der ersten Zeile vor dem Wort „Kunststoffen\" die Worte\n,, pulverförmigen oder körnigen\" eingefügt.\n8. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 85.04 wird folgende1 neuer Absatz 4\nangefügt:\nnA                 (4) Zu A: Bei diesen Waren darf die größte Seite\nkürzer, aber nicht länger als 149,5 mm sein.\"\n§ 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes\nvom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 2\ndes Fünften Zolländerungsgesetzes auch im -Land Berlin.\n§ 3\nDie Änderungen in § 1 Nr. 2, 3 und 4 treten mit Wirkung vom\n13. Juli 1959 in Kraft. Im übrigen tritt diese Verordnung am fünften\nTage nach ihrer Verkündung in Kraft.\nBonn, den 20. August 1959.\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister des Innern\nDr. Schröder\nDer Bundesminister der Finanzen\nEtzel\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Verlag: Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nDds Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen. Teil I und Teil II.\nLaufend er Bezug nur durch die Post. -              Bezugspreis: vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 5,- zuzüglith Zustellqebühr.\nEin z e Ist ü c k e je angefangene 24 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto .Bundesgesetzblatt•\nKöln 399 oder nach Bezahlung auf' Grund einer Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe DM 0.80 zuzüqhch Versandgebühr DM 0,15"]}