{"id":"bgbl2-1959-35-1","kind":"bgbl2","year":1959,"number":35,"date":"1959-08-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1959/35#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1959-35-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1959/bgbl2_1959_35.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland über eine Devisenhilfe an Großbritannien (Artikel 3 des Nordatlantik-Vertrages)","law_date":"1959-07-10T00:00:00Z","page":849,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["849\nBundesgesetzblatt\nTeil II\n1959                  Ausgegeben zu Bonn am 15. August 1959                                                                                                                 Nr. 35\nTag                                                                        Inhalt:                                                                                         Seite\n10.7.59   Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs von Groß-\nbritannien und Nordirland über eine Devisenhilfe an Großbritannien (Artikel 3 des Nord-\natlantik-Vertrages) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •           849\n13.8.59   ERP-Wirtschaftsplangesetz 1959 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      850\n6.8.59   Zweite Verordnung zur Änderung der Erläuterungen zum Deutschen Zolltarif 1959 . . . . . . . .                                                                       909\n13.7.59   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Obereinkommens Nr. 62 der Internationalen\nArbeitsorganisation über Unfallverhütungsvorschriften bei Hochbauarbeiten (Inkrafttreten\nfür Tunesien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   912\n14. 7.59  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über den Luftverkehr . . . . . . . .                                                                      912\nBekanntmachung über das Inkrafttreten\nder Vereinbarung zwisdten der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierun-g des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland\nüber eine Devisenhilfe an Großbritannien (Artikel 3 des Nordatlantik-Vertrages).\nVom 10. Juli 1959.\nGemäß Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 19. Mai\n1959 zu der Vereinbarung zwischen der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland und der Regierung\ndes Vereinigten Königreichs von Großbritannien\nund Nordirland über eine Devisenhilfe an Groß-\nbritannien (Artikel 3 des Nordatlantik-Vertrages)\n- Bundesgesetzbl. II S. 544 - wird hiermit be-\nkanntgemacht, daß die Vereinbarung\nam 6. Juni 1959\nin Kraft getreten ist.\nAn diesem Tage hat die Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland der Regierung des Vereinig-\nten Königreichs von Großbritannien und Nordir-\nland mitgeteilt, daß die in der Bundesrepublik\nDeutschland erforderliche verfassungsmäßige Zu-\nstimmung der gesetzgebenden Körperschaften erteilt\nworden ist.\nBonn, den 10. Juli 1959.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nvan Scherpenberg"]}