{"id":"bgbl2-1959-33-1","kind":"bgbl2","year":1959,"number":33,"date":"1959-07-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1959/33#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1959-33-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1959/bgbl2_1959_33.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente (Inkrafttreten für Jugoslawien)","law_date":"1959-07-02T00:00:00Z","page":837,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["837\nBundesgesetzblatt\nTeil II\n1959                  Ausgegeben zu Bonn am 22. Juli 1959                                                                                                 Nr. 33\nTag                                                     Inhalt:                                                                                          Seite\n2.7.59 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Ver-\neinheitlichung von Regeln über Konnossemente (Inkrafttreten für Jugoslawien) . . . . . . . . . . .                                                  837\n29.6.59 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vereinbarung vom 3. April 1952 zur Ergänzung\ndes Allgemeinen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreidl\nüber die Soziale Sidlerheit vom 10. Juli 1950, der Zweiten Vereinbarung vom 18. Juni 1955\nzur Ergänzung des Allgemeinen Abkommens zwisdlen der Bundesrepublik Deutsdlland\nund Frankreidl über die Soziale Sicherheit vom 10. Juli 1950 sowie der Ersten, Zweiten\nund Vierten Zusatzvereinbarung zu diesem Abkommen und der Fünften Zusatzverein-\nbarung vom 18. Juni 1955 zum Allgemeinen Abkommen zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und Frankreich über die Soziale Sidlerheit vom 10. Juli 1950 über die Ein-\nbeziehung des Landes Berlin (Berlin-West) in das Allgemeine Abkommen . . . . . • . . . . . . . . . .                                                838\n6.7.59 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vierten und Fünften Zusatzvereinbarung\nzum Abkommen zwisdlen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Nieder-\nlande über Sozialversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   840\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens\nzur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente\n(Inkrafttreten für Jugoslawien).\nVom 2. Juli 1959.\nDas in Brüssel am 25. August 1924 unterzeichnete\nInternationale Abkommen zur Vereinheitlichung\nvon Regeln über Konnossemente nebst Zeichnungs-\nprotokoll (Reichsgesetzbl. 1939 II S. 1049) wird ge-\nmäß seinem Artikel 14 Satz 2 für\nJugoslawien                                       am 17. Oktober 1959\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an\ndie Bekanntmachung vom 3. September 1957 (Bun-\ndesgesetzbl. II S. 1355).\nBonn, den 2. Juli 1959.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nKnappste in"]}