{"id":"bgbl2-1959-29-1","kind":"bgbl2","year":1959,"number":29,"date":"1959-07-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1959/29#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1959-29-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1959/bgbl2_1959_29.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über die Beendigung der Übergangszeit im Saarland - Nachrichtlicher Abdruck -","law_date":"1959-06-30T00:00:00Z","page":733,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["733\nBundesgesetzblatt\nTeil II\n1959                           Ausgegeben zu Bonn am 8. Juli 1959                                                                                                                 Nr. 29\nTag                                                                             Inhalt:                                                                                           Seite\n30.6.59   Bekanntmachung über die Beendigung der Ubergangszeit im Saarland -                                                                          Nachrichtlicher\nAbdruck -         . .. .. .... .. . ... .. .. . . .. .. .. ..... . ....... . .. .... . .. .. .. .... .. .. .. ... . .. ... ..                                              733\n2. 7.59  Sechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Kaliumchlorat, Gas-Chro-\nmatographen usw.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  734\n26.6.59   Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Juni 1954 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die vor-\nläufige Regelung der Donauschiffahrt und zu dem Abkommen vom 17. Juli 1956 zwischen\nder Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die\nZollbehandlung der Donauschiffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              735\n27.5.59   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Obereinkommens Nr. 56 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Krankenversicherung der Schiffsleute (Inkrafttreten für Jugo-\nslavien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    764\n13.6.59   Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens vom 14. April 1956 zwischen der\nBundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über den Luftverkehr . . . . . . . . . . .                                                                           764\nDieser Nummer liegt eine zeitliche Ubersicht über die Veröffentlichungen im ersten Halbjahr 1959 bei.\nNachrichtlicher Abdruck aus Teil I\n(Amtliche Zitierweise: Bundesgesetzbl. l S. 401)\nBekanntmachung\nüber die Beendigung der Ubergangszeit im Saarland.\nVom 30. Juni 1959.\nNachstehend wird der deutsch-französische Briefwechsel vom 25. Juni\n1959 über die Beendigung der Ubergangszeit im Saarland gemäß\nArtikel 3 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage vom 27. Oktober\n1956 (Bundesgesetzbl. 1956 II S. 1587) veröffentlicht.\nBonn, den 30. Juni 1959.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nvan Scherpenberg\nBriefwechsel\nDer Bundesminister des Auswärtigen                                                               Ambassade de France\nBonn, den 25. Juni 1959                                                                                               Bonn, le 25 Juin 1959\nHerr Botschafter!                                                                               Monsieur le Ministre,\nIch habe die Ehre, Ihnen das Einverständnis der Regie-                                            J\"ai l'honneur de vous confirmer l'accord du Gouver-\nrung der Bundesrepublik Deutschland zu bestätigen, daß                                           nement de la Republique Fran<;aise pour fixer, en appli-\nin Anwendung der Bestimmungen des Artikels 3 des Ver-                                            ca tion des dispositions de I' Article 3 du Traite du 27 Oc-\ntrages vom 27. Oktober 1956 zur Regelung der Saarfrage                                           tobre 1956 sur le reglement de la question sarroise, la\ndas Datum der Beendigung der Ubergangszeit im Saar-                                              date de la fin de la periode transitoire en Sarre au\nland auf den\n5. Juli 1959, 24 Uhr                                                                                       5 Juillet 1959            a 24      heures.\nfestgesetzt worden ist.\nGenehmigen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck mei-                                                Veuillez agreer, Monsieur le Ministre, les assurances\nner ausgezeichnetsten Hochachtung.                                                               de ma tres haute consideration.\nvon Brentano                                                                                                           F. Seydoux\nSeiner Exzellenz                                                                                 Son Excellence\ndem Französisdlen Botschafter                                                                    Monsieur Heinrich von B ren ta no,\nHerrn Francois Se y d o u x de Cl aus o n n e                                                    Ministre des Affaires Etrangeres\nBad Godesberg                                                                                    Bonn"]}