{"id":"bgbl2-1959-22-1","kind":"bgbl2","year":1959,"number":22,"date":"1959-05-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1959/22#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1959-22-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1959/bgbl2_1959_22.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über die Ausfuhrzolliste","law_date":"1959-05-19T00:00:00Z","page":537,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["537\nBundesgesetzblatt\nTeil II\n1959                     Ausgegeben zu Bonn am 30. Mai 1959                                            Nr.22\nTag                                               Inhalt:                                              Seite\n19.5.59   Gesetz tiber die Ausfuhrzolliste                                                                531\n15.5.59   Gesetz zu dem Siebenten Protokoll vom 19. Februar 1957 tiber zusätzliche Zugeständnisse\nzum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Bundesrepublik Deutschland und Osterreich)           539\n19.5.59   Gesetz zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland tiber eine\nDevisenhilfe an Großbritannien (Artikel 3 des Nordatlantik-Vertrages) ................... .     544\n20.5.59    Bekanntmachung zu dem Kulturabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder Republik Chile ................................................................... .        549\n27.5.59    Fünfte Verordnung zur Änderung der Vorschriften für die Reeden auf dem Rhein ....... .          553\n14.5.59   Erste Verordnung zur Änderung der Erläuterungen zum Deutschen Zolltarif 1959 ......... .        554\n27.4.59    Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Genfer Abkommen zur Vereinheitlichung\ndes Scheduechts (Inkrafttreten für Osterreich) ............•..............................      559\n22.5.59    Verordnung über die Form und Führung der Oltagebücher ............................. .           560\n22.5.59    Verordnung zur Änderung der vereinfachten Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (vBO),\nder Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (BOS) und der vereinfachten\nEisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (vBOS) ..................... .          569\n30.4.59    Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Abkommens über gegenseitige Anerken-\nnung der Schiffsmeßbriefe in Deutschland und Norwegen ............................... .         581\n5.5.59   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Schiffssicherheitsvertrages\nLondon 1948 (Inkrafttreten für Kuwait) ................................................. .      581\n15.5.59   Bekanntmachung über die Kündigung des Haager Abkommens zur Regelung des Geltungs-\nbereichs der Gesetze auf dem Gebiete der Eheschließung und des Haager Abkommens zur\nRegelung der Vormundschaft über Minderjährige durch Schweden ....................... .          582\n19.5.59   Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Königreich Belgien über Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen         582\n6.5.59   Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Abkommen über den Internationalen Wäh-\nrungsfonds und über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung ........ .          ~83\nGesetz über die Ausfuhrzolliste.\nVom 19. Mai 1959.\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz be-                    (2) Das Gesetz über die Ausfuhrzolliste vom\nschlossen:                                                  27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1673) tritt mit Ab-\nlauf des 31. Dezember 1958 außer Kraft.\n§ 1\nAusfuhrzolliste im Sinne des § 50 Abs. 1 des Zoll-           Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\ngesetzes ist die nachstehende Ausfuhrzolliste.              sind gewahrt.\n§ 2                                  Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1           Bonn, den 19. Mai 1959.\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.                             Der Bundespräsident\nTheodor Heuss\n§ 3\nFür den B-undeskanzler\nDieses Gesetz gilt nicht im Saarland.                             Der Bundesminister der Justiz\nSchäffer\n§ 4\n(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Ja-                  Der Bundesminister der Finanzen\nnuar 1959 in Kraft.                                                                  Etzel","538                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II\nAusfuhrzolliste\nNummer                                                                                     Zollsatz\ndes                                    Warenbezeichnung                                für 100 kg\nZolltarifs                                                                                   DM\nVorschrift\nDie Waren der Ausfuhrzolliste sind ausfuhrzollfrei, wenn ihre Ausfuhr\naus volkswirtschaftlichen Gründen unbedenklich ist.\nDer Nachweis der Unbedenklichkeit wird durch eine Bescheinigung des\nBundesministers für Wirtschaft erbracht.\nZinnasche (Zinngekrätz), zinnhaltige Sdllacken, zinnhaltige Wasch-\nabfälle aus Färbereien ........................................ .         40\nZinkasche (Zinkgekrätz); Bleiasche (Bleigekrätz) ................ .         3\naus 26.03\nKupferhammerschlag; Walzzunder von Kupfer .................. .            10\nandere Aschen, die Metall oder Metallverbindungen enthalten (aus-\ngenommen solche der Tarifnr. 26.02) ........................... .           5\n74.01   aus B - Zementkupfer ................................................ .            10\nC - Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Kupfer .................... .         25\n75.01   C - Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Nickel ...................... .           90\n76.01   A - 2 - Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Aluminium, nuklearer Be-\nschaffenheit ................................................. .          50\nB - 2 - Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Aluminium, andere als solche\nnuklearer Beschaffenheit ..................................... .          50\n77.01   A - 2 - Bearbeitungsabfälle und Schrott (einschließlich Drehspäne, nicht\nnach Größe sortiert), aus Magnesium, nuklearer Beschaffenheit ....        25\nB - 2 - Bearbeitungsabfälle und Schrott (einschließlich Drehspäne, nicht nach\nGröße sortiert), aus Magnesium, andere als solche nuklearer\nBeschaffenheit ............................................... .          25\n78.01   B - Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Blei .......................... .         10\n79.01   B - Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Zink                                      10\n80.01   B - Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Zinn                                     90\n81.04   B - aus 1 - Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Antimon .............. .          25"]}