{"id":"bgbl2-1959-20-3","kind":"bgbl2","year":1959,"number":20,"date":"1959-05-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1959/20#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1959-20-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1959/bgbl2_1959_20.pdf#page=2","order":3,"title":"Fünfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Bergbaumaschinen, Gleisbaumaschinen usw.)","law_date":"1959-04-30T00:00:00Z","page":470,"pdf_page":2,"num_pages":3,"content":["470                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II\nFünfte Verordnung\nzur ·Änderung des Deutsdlen Zolltarifs 1959\n(Bergbaumaschinen, Gleisbaumaschinen usw.).\nVom 30. April 1959.\nAuf Grund des § 49 Abs. 2 Nr. 1 und 3 des Zollgesetzes vom 20. März\n1939 (Reichsgesetzbl. I S. 529) in der Fassung des Artikels 1 Nr. 1 des\nFünften Zolländerungsgesetzes vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I\nS. 1671) verordnet die Bundesregierung, nachdem dem Bundesrat Ge-\nlegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist, mit Zustimmung des\nBundestages:\n§ 1\nDer Deutsche Zolltarif 1959 (Bundesgesetzbl. 1958 II S. 751) wird wie\nfolgt geändert:\n1. In der Tarifnr. 16.05 (Krebstiere usw.) erhält der Absatz A folgende Fassung:\n1 A - Langusten, Hummern und Kaisergranate ...................... 1                           18         20\n2. Die Tarifnr. 18.01 (Kakaobohnen usw.) erhält folgende Fassung:\n18.01   Kakaobohnen, auch Bruch, roh oder geröstet ..................... .                           9          9\nhöchstens  höchstens\nfür 100 kg für 100 kg\n45DM       45DM\n3. Im Kapitel 19 erhält in der Vorschrift 1 der Buchstabe b folgende Fassung:\nb) zubereitetes Futter (z. B. Hundekuchen) auf der Grundlage von\nMehl oder Stärke (Tarifnr. 23.07);\n• 4. In der Tarifnr. 20.07 (Fruchtsäfte usw.) erhält der Absatz A - 3 - e folgende Fassung:\ne - aus schwarzen Johannisbeeren, Sanddombeeren, Guaven                      1\nund sog. Westindischen Kirschen (Acerola) ............ .                       18         20\n5. In der Tarifnr. 28.47 (Salze der Säuren der Metalloxyde usw.) wird folgender neuer Absatz C\neingefügt:\nC - Bariumtitanat, Strontiumtitanat:\n1 - bis 31. Dezember 1959 ....................................... .                    frei       frei\n2 - vom 1. Januar 1960 an ................................... .                          9          9\nDer bisherige Absatz C (andere} wird Absatz D.\n6. In der Tarifnr. 29.13 (Ketone usw.) wird im Absatz E hinter dem Wort „9-alpha-Fluor-16-alpha-\noxyprednisolon\" angefügt ,, : 9-alpha-Fluor-16-alpha-methylprednisolon; Methylprednisolon\".\n7. In der Tarifnr. 38.19 (Chemische Erzeugnisse usw.) erhält der Absatz B - 22 folgende Fassung:\n22 - L~gierung~- und Sd1m~lzsalze, _zum Herstell~n und Vergießen                  1\nzirkonhaltiger Magnesmm-Leg1erungen geeignet .......... .                        frei       frei\nDer bisherige Absatz B - 22 (andere} wird Absatz B - 23.\n8. In der Tarifnr. 47.01 (Halbstoffe usw.) erhält der Absatz B - 2 - b - 2 - a folgende Fassung:\na- :!~~/~'.~•..i~ . ~~'.'.at:. ~-d·e.'. -~~'.'.~~~~~'.~~'.~~. ~~~:1~: 1    frei       frei","Nr. 20 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Mai 1959                              471\n9. In der Tarifnr. 73.18 (Rohre usw.) erhält der Absatz A - 2 - b - 2 folgende Fassung:\n2 - andere:\na - mit einem Gehalt an Kupfer von 0,05 Gewkhtshun-\ndertteilen oder weniger ......................... .                   7    7\nb - andere:\n1 - mit einem Gehalt von weniger als je 0,04 Ge-\nwichtshundertteilen Schwefel und' Phosphor, je-\ndoch weniger als 0,07 Gewichtshundertteilen\nSchwefel und Phosphor insgesamt ............. .                   9    9\n2 - mit glatten Enden, mit einem Außendurchmesser\nvon 8 bis 318mm und einem Probedruck bis 60Atü ·                  7    7\n3 - andere   ..................................... .                 10   10\n10. In der Tarifnr. 83.15 (Draht, Stäbe, Rohre usw.) erhält der Absatz B - 1 in der Spalte „Warenbezeich-\nnung\" folgende Fassung:\n1-::'d~rE~t:~i°~~~. ~'.~~'. -~~~-~''.~ -~~~~ .~'.~ -~i~_e_r. ~~~'.~. ~~~. ~'.~~~ 1\n11. In der Tarifnr. 84.22 (Maschinen usw. zum Heben, Beladen usw.) wird der Absatz B durch die\nfolgenden neuen Absätze ersetzt:\nB - Förderbänder aus Stahl, endlos, auch unfertige mit Nietlöchern\nan den Schmalseiten, in Rollen, alle diese nicht in Verbindung\nmit anderen Stoffen ........................................ .                     frei   4\nC - Bahnschwellenentlademaschinen, Bahnschwellenverlademaschinen                       frei frei\nD - ferngesteuerte mechanische Greifer, ortsfest oder beweglich, je-\ndoch nicht mit der Hand führbar, ihrer Beschaffenheit nach zum\nHandhaben hochradioaktiver Stoffe bestimmt @ .............. .                      frei   8\nE - andere    .................................................... .                     4    4\n12. In der Tarifnr. 84.23 (Ortsfeste oder bewegliche Maschinen usw., für Erd- oder Steinbrucharbeiten\nusw.) erhalten die Absätze C und E folgende Fassung:\nC- Bagger:\n1 - Grabenziehgeräte mit einem auf heb- und senkbarem, aber\nnicht schwenkbarem Ausleger angebrachten Frässchaufel-Rad\nvon 3,70 m oder mehr Gesamtdurchmesser, auf Raupen laufend                     frei frei\n2 - andere .................................................. .                      6    6\nE - andere:\n1 - Schürflader, auf Rädern laufend, mit einer Motorleistung von\n124 PS oder mehr und mit seitlich nicht schwenkbarem Schürf-\nkübel mit einem Fassungsvermögen von 1,3 cbm oder mehr\ngestrichenem Inhalt ...................................... .                   frei frei\n2 - Gleisbettungsaushubmaschinen, kombinierte Gleisbettungsaus-\nhub- und -reinigungsmaschinen, kombinierte, auf Schienen\nfahrbare Gleisbettungsaushub- und-streumaschinen (sogenannte\nSchotterverteiler), Gleisstopfmaschinen .................... .                 frei frei\n3 - Streckenvortriebsmaschinen mit rotierenden Werkzeugen zum\nBrechen des Gesteins, Schrämmaschinen und Schrämlader, für\nden Untertagebergbau ................................... .                     frei frei\n4 - andere .................................................. .                      9    9","472                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil' II\n13. In der Tarifnr. 84.59 (Maschinen usw., in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen) erhält\nder Absatz B folgende Fassung:\nB - Maschinen zum Herstellen von Drahtwicklungen und Drahtspulen\n(z. B. Wickelbänke, Spu]enwickelmaschinen, Drahtumbändelungs-\nmaschinen, Ankerbandagierbänke); Gleisrichtmaschinen, Bahn-\nschwellenausziehmaschinen, Bahnschwelleneinziehmaschinen, kom-\nbinierte Bahnschwellenauszieh- und -einziehmaschinen (soge-\nnannte Schwellenwechsler), kombinierte Schwellennageleinschlag-\nund -ausziehmaschinen ...................................... .                              frei          frei\n14. In der Tarifnr. 87.01 (Zugmaschinen usw.) erhält der Absatz A - 1 folgende Fassung:\n1 - Einachsschlepper:\na - Einachsradsc:hlepper mit Lenkgetriebe und einer Motorlei-\nstung von 290 PS oder mehr ........................... .                            frei          frei\nb - andere ............................................... .                              4             4\n§ 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes\nvom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 2\ndes Fünften Zolländerungsgesetzes auch im Land Berlin.\n§ 3\nDiese Verordnung gilt nicht im Saarland.\n§ 4\nDie Änderung in § 1 Nr. 9 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1959 in\nKraft. Im übrigen tritt diese Verordnung am fünften Tage nach ihrer\nVerkündung in Kraft.\nBonn, den 30. April 1959\".\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister der Justiz\nSchäffer\nDer Bundesminister der Finanzen\nEtzel\nHerausgeber : Der Bundesminister der Justiz. - Verlag : Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln. - Druck : Bundesdruckerei Bonn.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II.\nLaufend er Bezug nur durch die Post. - Bezugspreis : vierteljährlich für Teil I und Teil II Je DM 5,- zuzüglich Zustellgebühr.\nEin z e 1 stücke je angefangene 24 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto .Bundesgesetzblatt•\nKöln 399 oder nadl Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0, 10."]}