{"id":"bgbl2-1959-2-1","kind":"bgbl2","year":1959,"number":2,"date":"1959-02-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1959/2#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1959-2-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1959/bgbl2_1959_2.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über eine Ergänzung der Anlage III des Protokolls Nr. III zu dem revidierten Brüsseler Vertrag","law_date":"1958-12-11T00:00:00Z","page":25,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["25\nBundesgesetzblatt\nTeil II\n1959                   Ausgegeben zu Bonn am 7. Februar 1959                                                                                                       Nr.2\nTag                                                           Inhalt:                                                                                            Seite\n11. 12. 58 Bekanntmachung über eine Ergänzung der Anlage III des Protokolls Nr. III zu dem revi-\ndierten Brüsseler Vertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     25\n26. 1. 59   Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Januar 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\ndem Königreich Belgien über Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 26\n26. 1. 59   Gesetz zu dem Vierten Zusatzabkommen vom 1. November 1957 zum Zollvertrag zwischen\nder Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossensdlaft . . . . . . . . . . . . . .                                                      41\n3. 2. 59  Verordnung über Erläuterungen zum Deutschen Zolltarif 1959 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        68\nBekanntmachung über eine Ergänzung\nder Anlage III des Protokolls Nr. III zu dem revidierten\nBrüsseler Vertrag.\nVom 11. Dezember 1958.\nGemäß Artikel 2 des Protokolls Nr. III über die Rüstungskontrolle zu\ndem Vertrag über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammen-\narbeit und über kollektive Selbstverteidigung vom 17. März 1948 in der\nFassung des am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokolls\nund der weiteren hierzu am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten\nProtokolle und Anlagen (Bundesgesetzbl. 1955 II S. 256) hat der Rat der\nWesteuropäischen Union in London am 16. Oktober 1958 auf Grund der\nEmpfehlung des Obersten Befehlshabers der Alliierten Streitkräfte in\nEuropa vom 26. August 1958 und des Antrages der Regierung der Bun-\ndesrepublik Deutschland vom 16. September 1958 beschlossen, Absatz\nV (a) der Anlage III des Protokolls Nr. III zu dem genannten Vertrag\nhinter dem letzten Wort dieser Ziffer wie folgt zu ergänzen:\n(Ubersetzung)\n\"wit.h the exception of a training ship   « a l'exception              d'un navire ecole d'un                           „mit Ausnahme eines Schulschiffes von\nof 4,800 to 5,000 tons displacement\".     deplacement de 4.800 a 5.000 tonnes ».                                        4 800 bis 5 000 t Wasserverdrängung\",\nBonn, den 11. Dezember 1958.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nvan Scherpenberg"]}