{"id":"bgbl2-1958-3-4","kind":"bgbl2","year":1958,"number":3,"date":"1958-02-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1958/3#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1958-3-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1958/bgbl2_1958_3.pdf#page=4","order":4,"title":"Bekanntmachung über das Dritte Verlängerungsprotokoll zum Protokoll von 1954 über die nach Ablauf des deutschen Kreditabkommens von 1952 verbleibenden kurzfristigen deutschen Schulden","law_date":"1958-01-27T00:00:00Z","page":64,"pdf_page":4,"num_pages":1,"content":["64                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II\nDie Philippinen haben die Beitrittsurkunde zu                    Wissenschaft und Kultur am 17. Mai 1957 eingegan-\ndem Zusatzprotokoll 3 am 19. August 1955 hinter-                    genen Mitteilung gemäß Artikel XIII des Weltur-\nlegt und am 14. November 1955 zurückgezogen.                        heberrechtsabkommens erklärt, daß das Abkommen\nauf\nV.                                          Guam anwendbar sein soll.\nDie Regierung der Vereinigten Staaten von                            Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an\nAmerika hat ·in einer bei dem Generaldirektor der                   die Bekanntmachung vom 26. September 1955 (Bun-\nOrganisation der Vereinten Nationen für Erziehung,                  desgesetzbl. II S. 892).\nBonn, den 16. Januar 1958.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nHallstein\nBekanntmachung über das Dritte Verlängerungsprotokoll zum Protokoll von 1954\nüber die nach Ablauf des deutschen Kreditabkommens von 1952\nverbleibenden kurzfristigen deutschen Schulden.\nVom 27. Januar 1958.\nUnter Bezugnahme auf Artikel 21 des Abkommens                    das Dritte Verlängerungsprotokoll um weitere\nvom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschul-                   zwölf Monate verlängert worden.\nden (Bundesgesetzbl. II S. 331) wird hiermit bekannt-                   Das Dritte Verlängerungsprotokoll zum Protokoll\ngemacht:                                                            von 1954 ist nebst einer deutschen Ubersetzung in\nDas am 2. Dezember 1954 für die Dauer von zwölf                  der Mitteilung Nr. 6032/57 der Deutschen Bundes-\nMonaten in Kraft getreten~ und durch das Erste und                   bank vom 31. Dezember 1957 im Bundesanzeiger\nZweite Verlängerungsprotokoll um jeweils zwölf                       Nr. 4 vom 8. Januar 1958 veröffentlicht worden.\nMonate verlängerte Protokoll von 1954 über die                          Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nnach Ablauf des deutschen Kreditabkommens von                       Bekann\\machung vom 12. Februar 1957 (Bundes-\n1952 verbleibenden kurzfristigen Schulden ist durch                 gesetzbl. II S. 30).\nBonn, den 27. Januar 1958.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung des Staatssekretärs\nGrewe\nDruckfehlerberichtigung.\nIn dem Vertrag zur Gründung der Europäischen\nWirtschaftsgemeinsc:haft (Bundesgesetzblatt 1957 II\nS. 753, 1678) ist auf Seite 844 im französischen Wort-\nlaut des Artikels 111 Nr. 5 vor die letzte Zeile fol-\ngende Zeile einzufügen:\n,.ment la Commission et d'appliquer le meme traite-•.\nHerausgeber : Der Bundesminister der Justiz. - Verlag : Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln. - Druck : Bundesdrudterel Bonn.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint In zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II.\nLaufend er Bezug nur durch die Post. Bezugspreis: vierteljährlich für feil I ... DM 4,-, für Tell II - DM 3,- zuzüglich Zustellgebühr.\nEinzelstücke je angefangene 24 Seiten DM 0,40 g·egen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postsdiedtkonto .Bundesgesetzblatt•\nKöln 399 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausredinung.\nPreis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglidi Versandgebühr DM 0,10."]}