{"id":"bgbl2-1958-3-1","kind":"bgbl2","year":1958,"number":3,"date":"1958-02-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1958/3#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1958-3-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1958/bgbl2_1958_3.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Allgemeinen Abkommens über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates und des Zusatzprotokolls zu diesem Abkommen","law_date":"1958-01-10T00:00:00Z","page":61,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["61\nBundesgesetzblatt\nTeil II\n1958                  Ausgegeben zu Bonn am 5. Februar 1958                                                                                                                    Nr. 3\nTag                                                                           Inhalt:                                                                                         Seite\n10. 1.58  Bekanntmadlung über das Inkrafttreten des Allgemeinen Abkommens über die Vorredlte\nund Befreiungen des Europarates und des Zusatzprotokolls zu diesem Abkommen . . . . . . . . .                                                                          61\n13. t. 58 Bekanntmadlung über das Inkrafttreten des Ubereinkommens Nr. 56 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Krankenversidlerung der Schiffsleute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                        62\n16. 1. 58 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens . . . . . . . . . . . . .                                                                       63\n27. 1. 58  Bekanntmadrnng über das Dritte Verlängerungsprotokoll zum Protokoll von 1954 üb~r die\nnadl Ablauf des deutsdlen Kreditabkommens von 1952 verbleibenden kurzfristigen deutschen\nSchulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   64\nDruckfehlerberichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                64\nDieser Nummer liegen die zeitliche Ubersicht für den Teil II des Jahrgangs 1957 und 2 Titelblätter für 2 Bände\ndes Jahrgangs bei.\nBekanntmachung über das Inkrafttreten\ndes Allgemeinen Abkommens über die Vorrechte und Befreiungen\ndes Europarates und des Zusatzprotokolls zu diesem Abkommen.\nVom 10. Januar 1958.\nGemäß Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. April 1954 über den\nBeitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Allgemeinen Abkommen\nvom 2. September 1949 über die Vorrechte und Befreiungen des Europa-\nrates und zu dem Zusatzprotokoll vom 6. November 1952 zu diesem\nAbkommen (Bundesgesetzbl. II S. 493) wird hiermit bekanntgemacht,\ndaß das Abkommen, mit Ausnahme des Artikels 6 b, und das Zusatz-\nprotokoll gemäß Artikel ,7 d (i) des Zusatzprotokolls\nfür die Bundesrepublik Deutschland                                                                            am 11. Juli 1956\nin Kraft getreten sind. Artikel 6 b des Abkommens gilt für die Bundes-\nrepublik Deutschland seit dem 8. November 1957. _\nDas Allgemeine Abkommen und das Zusatzprotokoll sind für folgende\nStaaten in Kraft getreten:\nVertragstaat                                     Allgemeines Abkommen                                               Zusatzprotokoll\nBelgien                                                am       10.      9.   1952                                  am      11. 7. 1956\nDänemark                                               am         2.     9.   1953                                  am      11. 7. 1956\nGriechenland                                           am       17.    11.    1953                                  am      11. 7. 1956\nGroßbritannien                                         am       10.      9.   1952                                  am      11. 7. 1956\nIsland                                                 am       11.      7.   1956                                  am      11. 7. 1956\nItalien                                                am       10.      9.  1952                                   am      11. 7. 1956\nLuxemburg                                              am       10.      9.   1952                                  am      11. 7. 1956\nNiederlande                                            am       10.      9.  1952                                   am      11.7.1956\nNorwegen                                               am       10.      9.  1952                                   am      11. 7. 1956\nOsterreich                                             am         9.     5.   1957                                  am        9.5.1957\nSchweden                                               am       10.      9.  1952                                   am      11. 7. 1956.\nBonn, den 10. Januar 1958.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nHallstein"]}