{"id":"bgbl2-1958-23-1","kind":"bgbl2","year":1958,"number":23,"date":"1958-09-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1958/23#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1958-23-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1958/bgbl2_1958_23.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Kanada, Australien, Neuseeland, der Südafrikanischen Union, Indien und Pakistan sowie der Französischen Republik über Militärfriedhöfe, Kriegsgräber und Gedenkstätten des Britischen Commonwealth und des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Kanada, Australien, Neuseeland, der Südafrikanischen Union, Indien und Pakistan über Kriegsgräber, Militärfriedhöfe und Gedenkstätten des Britischen Commonwealth im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland","law_date":"1958-08-05T00:00:00Z","page":335,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["335\nBundesgesetzblatt\nTeil II\n1958                Ausgegeben zu Bonn am 5. September 1958                                                                    Nr. 23\nTag                                              Inhalt:                                                                     Seite\n5.8.58   Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Vereinigten Königreidi von Großbritannien und Nordirland, Kanada,\nAustralien, Neuseeland, der Südafrikanischen Union, Indien und Pakistan sowie der Fran-\nzösisdien Republik über Militärfriedhöfe, Kriegsgräber und Gedenkstätten des Britischen\nCommonwealth und des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem\nVereinigten Königreidi von Großbritannien und Nordirland, Kanada, Australien, Neuseeland,\nder Südafrikanischen Union, Indien und Pakistan über Kriegsgräber, Militärfriedhöfe und\nGedenkstätten des Britisdien Commonwealth im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland . . .                               335\n18.8.58   Bekanntmadiung über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . . . . . . . .                     336\n2.9.58   Bekanntmadiung über den Geltungsbereidi des Abkommens über deutsche Auslandsschulden                                   336\n30.8.58   Kulturabkommen zwisdien der Bundesrepublik Deutsdiland und der Türkischen Republik                                     336\n16.8.58   Bekanntmadiung über den Geltungsbereidi der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze\ndes gewerblidien Eigentums und ihrer Nebenabkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   341\n29.8.58   Amtes Protokoll über zusätzlidie Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handels-\nabkommen (Republik Kuba und Vereinigte Staaten von Amerika) . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . .              342\n12.8.58   Bekanntmadiung über das Inkrafttreten des Obereinkommens über den Status der Nord-\natlantikvertrag1?-0rganisation, der nationalen Vertreter und des internationalen Personals\nfür die Bundesrepublik Deutschland sowie der Verordnung über die Gewährung von Vor-\nrechten und Befreiungen an die Nordatlantikvertrags-Organisation, die nation_alen Vertreter,\ndas internationale Personal und die für die Organisation tätigen Sam.verständigen . . . . . . . .                      350\nBekanntmadmng über das Inkrafttreten\ndes Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten\nKönigreich von Großbritannien und Nordirland, Kanada, Australien, Neuseeland,\nder Südafrikanischen Union, Indien und Pakistan sowie der Französischen Republik\nüber Militärfriedhöfe, Kriegsgräber und Gedenkstätten\ndes Britischen Commonwealth und\ndes Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten\nKönigreich von Großbritannien und Nordirland, Kanada, Australien, Neuseeland,\nde~ Südafrikanischen Union, Indien und Pakistan über Kriegsgräber, Militärfried-\nhöfe und Gedenkstätten des Britischen Commonwealth\nim Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.\nVom   s: August  1958.\nGemäß Artikel        3 Abs. 2     des   Gesetzes   vom    sehen Union, Indien und Pakistan über Kriegsgräber,\n11. Juni 1957                                               Militärfriedhöfe und Gedenkstätten des Britischen\nCommonwealth im Gebiet der Bundesrepublik\nüber das Abkommen vom 5. März 1956 zwischen der             Deutschland\nBundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten\nKönigreich von Großbritannien und Nordirland,                             (Bundesgesetzbl. II S. 473)\nKanada, Australien, Neuseeland, der Südafrikani-            wird hiermit bekanntgemacht, daß die Abkommen\nschen Union, Indien und Pakistan sowie der Fran-            gemäß Artikel 5 bzw. 15 für die Bundesrepublik\nzösischen Republik über Militärfriedhöfe, Kriegs-           Deutschland am 12. Juni 1957 in Kraft getreten sind.\ngräber und Gedenkstätten des Britischen Common-\nwealth und                                                  Bonn, den 5. August 1958.\nüber das Abkommen vom 5. März 1956 zwischen\nder Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinig-              Der Bundesminister des Auswärtigen\nten Königreich von Großbritannien und Nordirland,                                   In Vertretung\nKanada, Australien, Neuseeland, der Südafrikani-                            van Scherpenberg"]}