{"id":"bgbl2-1958-2-1","kind":"bgbl2","year":1958,"number":2,"date":"1958-01-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1958/2#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1958-2-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1958/bgbl2_1958_2.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Konsularvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nord-Irland","law_date":"1957-12-21T00:00:00Z","page":17,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["17\nBundesgesetzblatt\nTeil II\n1958                   Ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 1958                                                                                              Nr. 2\nTag                                                      Inhalt:                                                                                         Seite\n21. 12. 57 Bekanntmac:b.ung über das Inkrafttreten des Konsularvertrages zwisc:b.en der Bundesrepublik\nDeutsc:b.land und dem Vereinigten Königreic:b. von Großbritannien und Nord-Irland . . . . . . . . .                                               17\n8. 1. 58  Bekanntmachung über das Inkrafttreten sowie über den Geltungsbereic:b.\n1. des Vorläufigen Europäischen Abkommens vom 11. Dezember 1953 über Soziale Sic:her-\nheit unter Ausschluß der Systeme für den Fall des Alters, der Invalidität und zugunsten\nder Hinterbliebenen sowie des Zusatzprotokolls zu diesem Abkommen,\nII. des Vorläufigen Europäisc:b.en Abkommens vom 11. Dezember 1953 über die Systeme der\nSozialen Sic:b.erheit für den Fall des Alters, der Invalidität und zugunsten der Hinter-\nbliebenen sowie des Zusatzprotokolls zu diesem Abkommen, und\nIII. des Europäisc:b.en Fürsorgeabkommens vom 11. Dezember 1953 sowie des Zusatzproto-\nkolls zu diesem Abkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   18\nBekanntmachung über das Inkrafttreten\ndes Konsularvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nord-Irland.\nVom 21. Dezember 1957.\nGe•mäß Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom\n27. Mai 1957 zu dem Konsularvertrag vom 30. Juli\n1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\ndem Vereinigten Königreich von Großbritannien\nund Nord-Irland (Bundesgesetzbl. II S. 284) wird\nhiermit bekanntgemacht, daß der Vertrag einschließ-\nlich der Unterzeichnungsprotokolle und des Noten-\nwechsels nach seinem Artikel 44 am 28. Dezember\n1957 in Kraft tritt. Die Ratifikationsurkunden sind\nin London am 28. November 1957 ausgetauscht\nworden.\nBonn, den 21. Dezember 1957.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nHallstein"]}