{"id":"bgbl2-1958-19-1","kind":"bgbl2","year":1958,"number":19,"date":"1958-08-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1958/19#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1958-19-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1958/bgbl2_1958_19.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über Leichenbeförderung (Inkrafttreten für die Republik Österreich)","law_date":"1958-07-17T00:00:00Z","page":261,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["•                                                                                                                                                     261\nBundesgesetzblatt\nTeil II\n1958                ·Ausgegeben zu Bonn am 12. August 1958                                                                                                                   Nr. 19\nTag                                                                        Inhalt:                                                                                          Seite\n6.8.58   Gesetz zu dem Vertrag vom 24. September 1956 zwis~en der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Königreich Belgien iiber eine Berichtigung · der deutsch.-belgischen Grenze und\nandere die Beziehungen zwischen beiden Ländern betreffende Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                          262\n17. 7.58  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ablrommens über Leichen-\nbeförderung (Inkrafttreten für die Republik. Osterreich) . . . . . . . • . . • . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         261\n1. 8. 58 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zollbehandlung von\nMüllergaze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   261\nBekanntmachung über den Geltungsbereich\ndes Internationalen Abkommens über Leichenbeförderung\n(Inkrafttreten für die Republik Osterreich).\nVom 17. Juli 1958.\nDas in\" Berlin am 10. Februar 1937 unterzeichnete\nInternationale Abkommen über Leichenbeförderung\n(Reichsgesetzbl. 1938 II S. 199) tritt gemäß seinem\nArtikel 14 Abs. 2 für\ndie Republik Osterreich am 11. September 1958\nin Kraft.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an\ndie Bekanntmachung vom 13. Juli 1953 (Bundes-\ngesetzbl. II S. 258).\n· Bonn, den 17. Juli 1958.\nDe·r Bundesminister q.es Auswärtigen\nIn Vertretung\nKnappst\\'!in\nBekanntmachung uber das\" Inkrai.ttreten der Vereinbarung\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und ·der Schweizerischen Eidgenossenschaft\nüber die Zollbehandlung von ·Müllergaze.\nVom 1. August 1958.\nGemäß Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom\n28. April 1958 zu der Vereinbarung vom 31. Okto-\nber 1956 zwis<;hen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die\nZollbehandlung von Müllergaze (Bundesgesetzbl.\n1958 II S. 105) wird hiermit bekanntgemacht, ~aß die\nVereinbarung am 3. Juli 1958 in Kraft getreten ist.\nDie Ratifikationsurkunden sind in Bern am 23. Juni\n1958 ausgetauscht worden.\nBonn, den 1. August 1958.\nDer Bundesminister des Auswädigen\nIn Vertretung\nvan Scherpenberg -"]}