{"id":"bgbl2-1958-18-1","kind":"bgbl2","year":1958,"number":18,"date":"1958-07-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1958/18#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1958-18-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1958/bgbl2_1958_18.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Erleichterung der Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial (Inkrafttreten für Ghana)","law_date":"1958-07-12T00:00:00Z","page":229,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["229\nBundesgesetzblatt\nTeil II\n1958                     Ausgegeben zu Bonn am 30. Juli 1958                                                                                                              Nr. 18\nTag                                                                     Inhalt:                                                                                          Seite\n24. 7.58   Nacbtragshaushaltsgesetz 1957 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                230\n24. 7.58   Haushaltsgesetz 1958 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       234\n12.7.58    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Erleichte-\nrung der Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial (Inkrafttreten für Ghana) . . . . . . . .                                                                    229\n4.7.58    Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Befähigungszeugnisse in der\nBinnenschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   258\n12. 1.58   Dritte Verordnung zur Ubertragung von Befugnissen auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt                                                                            259\nBekanntmachung über den Geltungsbereich\ndes Internationalen Abkommens zur Erleichterung der Einfuhr von Warenmustern\nund Werbematerial (Inkrafttreten für Ghana).\nVom 12. Juli 1958.\nGhana hat am 7. April 1958 die Erklärung ab-\ngegeben, daß es alle Verpflichtungen und Verant-\nwortlichkeiten des Vereinigten Königreichs von\nGroßbritannien und Nordirland im Zusammenhang\nmit der Anwendung des Internationalen Abkom-\nmens zur Erleichterung der Einfuhr von Waren-\nmustern und Werbematerial (Bundesgesetzbl. 1955 II\nS. 633} auf die Goldküste übernimmt und bestätigt,\ndaß Ghana sich durch dieses Abkommen als gebun-\nden betrachtet.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an\ndie Bekanntmachung vom 12. Juni 1958 (Bundes-\ngesetzbl. II S. 157}.\nBonn, den 12. Juli 1958.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nDittmann"]}