{"id":"bgbl2-1958-17-1","kind":"bgbl2","year":1958,"number":17,"date":"1958-07-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1958/17#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1958-17-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1958/bgbl2_1958_17.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Regelung vermögensrechtlicher Beziehungen","law_date":"1958-06-30T00:00:00Z","page":225,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["225\nBundesgesetzblatt\nTeil II\n1958                    Ausgegeben zu Bonn am 18. Juli 1958                                                                                          Nr. 17\nTag                                                 Inhalt:                                                                                         Seite\n30. 6. 58 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Republik Osterreich zur Regelung vermögensrechtlicher Beziehungen                                                        225\n11. 7. 58 Verordnung über Positionslaternen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    226\n2. 7. 58 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner Ubereinkunft zum Schutze von\nWerken der Literatur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   227\n4. 7. 58 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention der Internationalen Uber-\nfischungskonferenz (Beitritt der Sowjetunion) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            228\n4. 7. 58 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Obereinkommens über die\nFischerei im Nordwestatlantik (Beitritt der Sowjetunion) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     228\nBekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages\nzwisdlen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich\nzur Regelung vermögensrechtlicher Beziehungen.\nVom 30. Juni 1958.\nGemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 9. Juni\n1958 über den Vertrag vom 15. Juni 1957 zwischen\nder Bundesrepublik Deutschland und der Republik\nOsterreich zur Regelung vermögensrechtlicher Be-\nziehungen (Bundesgesetzbl. 1958 II S. 129) wird hier-\nmit bekanntgemacht, daß der Vertrag nach seinem\nArtikel 120 am 16. Juli 1958 in Kraft tritt.\nDie Ratifikationsurkunden sind                           in      Bonn           am\n16. Juni 1958 ausgetauscht worden.\nBonn, den 30. Juni 1958.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nKnappste in"]}