{"id":"bgbl2-1958-10-1","kind":"bgbl2","year":1958,"number":10,"date":"1958-05-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1958/10#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1958-10-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1958/bgbl2_1958_10.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens Nr. 87 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes","law_date":"1958-05-02T00:00:00Z","page":113,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["113\nBundesgesetzblatt\nTeil II\n1958                      Ausgegeben zu Bonn am 31.Mai 1958                                                                                                          Nr. 10\nTag                                                                 Inhalt:                                                                                           Seite\n2. 5. 58  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ubereinkommens Nr. 87 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes                                                                      113\n12. 5. 58. Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über den Zollwert der Waren\n(Inkrafttreten für Haiti) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     114\n16. 5. 58  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der dem Protokoll über die Bedingungen für den\nBeitritt Japans zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen als Anlage A beigefügten\nListe VII (Inkrafttreten für Chile) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               114\n7. 5. 58  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Königreich der Niederlande über den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       115\n7. 5. 58  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Königreich Dänemark über den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                  115\n7. 5. 58  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Königreich Norwegen über den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                  115\n7. 5. 58  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Königreich Schweden über den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                  115\n16. 5. 58  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls vom 15. Juni 1955 zur Berichtigung\ndes französischen Wortlauts des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens . . . . . . . . . . . . . . .                                                          116\nBekanntmachung über das Inkrafttreten\ndes Obereinkommens Nr. 87 der Internationalen Arbeitsorganisation\nüber die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsredltes.\nVom 2. Mai 1958.\nGemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. De-                                       Mexiko                                                 am                    1. April 1951\nzember 1956 zum Ubereinkommen Nr. 87 der Inter-                                         Island                                                 am              19. August 1951\nnationalen Arbeitsorganisation vom 9. Juli 1948                                         Osterreich                                             am            18. Oktober 1951\nüber die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des\nVereinigungsrechtes (Bundesgesetzbl. II S. 2072)                                        Pakistan                                               am            14. Februar 1952\nwird hiermit bekanntgemacht, daß das Ubereinkom-                                        Dänemark                                               am                    13. Juni 1952\nmen nach seinem Artikel 15 Abs. 3 für die                                                      Das Obereinkommen findet seit dem 31. Mai 1954\nBundesrepublik                                                                          auch auf Grönland Anwendung.\nDeutschland                 am            20. März 1958\nFrankreich                                             am                   28.Juni 1952\nin Kraft getreten ist. Die Ratifikation des Uberein-\nDas Obereinkommen findet seit\nkommens durch die Bundesrepublik Deutschland ist\nam 20. März 1957 von dem Generaldirektor des                                               dem 19. März 1954 auf Kamerun, Französisch-Aqua-\ntorialafrika, die Französischen Niederlassungen in\nInternationalen Arbeitsamts in Genf eingetragen\nIndien und Ozeanien, Französisch-Somaliland, Fran-\nworden.                                                                                    zösisch-Westafrika, Madagaskar, Neu-Kaledonien,\nDas Ubereinkommen ist außerdem in Kraft ge-                                              St. Pierre, Miquelon, Togoland und seit\ntreten für                                                                                 dem 27. April 1955 auf Guadeloupe, Französisch-\nGuayana, Martinique und Reunion Anwendung.\nGroßbritannien\nund Nordirland              am                 4. Juli 1950                       Belgien                                                am           23. Oktober 1952\nNorwegen                       am                  4. Juli 1950                       Guatemala                                              am            13. Febrnar 1953\nSchweden                      am 25. November 1950                                   Kuba                                                   am                   25.Juni 1953\nFinnland                      am         20.Januar1951                               die Philippinen                                        am 29. Dezember 1954\ndie Niederlande                am              7. März 1951                          Uruguay                                                am                  18. März 1955\nDas Obereinkommen findet seit dem 25. Juni 1951\nBirma                                                  am                    4. März 1956\nauch in den Niederländischen Antillen, in Neu-\nGuinea und in Surinam Anwendung.                                                   Irland                                                 am                     4.Juni 1956"]}