{"id":"bgbl2-1957-9-1","kind":"bgbl2","year":1957,"number":9,"date":"1957-05-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1957/9#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1957-9-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1957/bgbl2_1957_9.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Allgemeinen Abkommen vom 2. September 1949 über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates","law_date":"1957-05-13T00:00:00Z","page":261,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["261\nBundesgesetzblatt\nTeil II\n1957                     Ausgegeben zu Bonn am 17. Mai 1957                                                                                                                 Nr. 9\nTag                                                                      Inhalt:                                                                                           Seite\n13. 5. 57 Gesetz zur Änderung des Gesetzes Ober den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum\nAllgemeinen Abkommen vom 2. September 1949 über die Vorrechte und Befreiungen des\nEuroparates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   261\n13. 5. 57 Gesetz zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerisdten\nEidgenossenschaft über die Regelung von Fragen, welche die Aufsichtsräte der In der Bun-\ndesrepublik Deutsdtland zum Betrieb von Grenzkraftwerken am Rhein erridtteten Aktien-\ngesellschaften betreffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            262\n14. 5. 57 Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutsdtland zum Internationalen Ubereln-\nkommen über die Fisdterel im Nordwestatlantik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     265\n10. 5. 57 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Sechsten Protokolls über zusätzliche Zugeständ-\nnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen für die Bundesrepublik Deutschland . •                                                                              279\n9. 5. 57 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens vom 2. Mai 1956 zwischen der\nBundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr                                                                           280\nGesetz\nzur Änderung des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland\nzum Allgemeinen Abkommen vom 2. September 1949\nüber die Vorrechte und Befreiungen des Europarates.\nVom 13. Mai 1957.\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-                                                                                   Artikel 2\nsen:                                                                                          Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, wenn\ndas Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes\nArtikel 1                                                           feststellt.\nArtikel 3\nDas Gesetz vom 30. April 1954 über den Beitritt\nder Bundesrepublik Deutschland zum Allgemeinen                                                Dieses Gesetz gilt im Saarland erst vom Ende der\nAbkommen vom 2. September 1949 über die Vor-                                              Ubergangszeit nach Artikel 3 des Vertrages zwi-\nschen der Bundesrepublik Deutschland und der\nrechte und Befreiungen des Europarates und zu\nFranzösischen Republik zur Regelung der Saarfrage\ndem Zusatzprotokoll vom 6. November 1952 zu                                               (Saar-Vertrag) vom 27. Oktober 1956 (Bundesge-\ndiesem Abkommen (Bundesgesetzbl. II S. 493) wird                                          setzbl. II S. 1587) an.\nwie folgt geändert:\nArtikel 4\nIn Artikel 1 werden die Worte njedoch mit Aus-                                                Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nschluß von Artikel 6 b) des Abkommens\" gestrichen.                                        dung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 13. Mai 1957.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nvon Brentano"]}