{"id":"bgbl2-1957-8-20","kind":"bgbl2","year":1957,"number":8,"date":"1957-05-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1957/8#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1957-8-20/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1957/bgbl2_1957_8.pdf#page=31","order":20,"title":"Bekanntmachung über die Wiederanwendung des Abkommens zur Beschränkung der Herstellung und zur Regelung der Verteilung der Betäubungsmittel auf die Föderation von Rhodesien und Nyassaland","law_date":"1957-03-27T00:00:00Z","page":259,"pdf_page":31,"num_pages":1,"content":["Nr. 8-Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. Mai 1957                           259\nBekanntmachung über die Wiederanwendung                Bekanntmadmng über die Wiederanwendung\ndes Internationalen Opiumabkommens                      des Abkommens zur Bekämpfung der\nvom 19. Februar 1925                     Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen\nauf die Föderation von Rhodesien                      auf die Föderation von Rhodesien\nund Nyassaland.                                        und Nyassaland.\nVom 20. März 1957.                                      Vom 16. März 1957.\nZwischen der _ Regierung der Bundesrepublik            Zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung des Vereinigten         Deutschland und der Regierung des Vereinigten\nKönigreichs von Großbritannien und Nordirland ist     Königreichs von Großbritannien und Nordirland ist\nEinverständnis darüber festgestellt worden, daß       Einverständnis darüber festgestellt worden, daß\ndas in Genf am 19. Februar 1925 unterzeichnete         das in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichnete Ab-\nInternationale Opiumabkommen nebst Protokoll           kommen zur Bekämpfung der Verbreitung un-\n(Reichsgesetzbl. 1929 II S. 407)                      züchtiger Veröffentlichungen (Reichsgesetzbl. 1911\nauf die Föderation von Rhodesien und Nyassaland           s. 209)\nmit Wirkung vom 20. Juli 1955 wieder Anwendung         auf die Föderation von Rhodesien und Nyassaland\nfindet.                                                mit Wirkung vom 20. Juli 1955 wieder Anwendung\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an         findet.\ndie Bekanntmachung vom 21. Juli 1956 (Bundes-             Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an\ngesetzbl. II S. 864).                                  die Bekanntmachuiig vom 3. Februar 1955 (Bundes-\ngesetzbl. II S. 98).\nBonn, den 20. März 1957.\nBonn, den 16. März 1957.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung                       Der Bundesminister des Auswärtigen·\nHallstein                                            In Vertretung\nHallstein\nBekanntmachung über die Wiederanwendung                Bekanntmachung über die Wiederanwendung\ndes Abkommens zur Beschränkung                          der Internationalen Ubereinkunft\nder Herstellung und zur Regelung                  zur Bekämpfung der Verbreitung und des\nder Verteilung der Betäubungsmittel                Vertriebs unzüchtiger Veröffentlichungen\nauf die Föderation von Rhodesien                       auf die Föderatiön von Rhodesien\nund Nyassaland.                                        und Nyassaland.\nVom 27. März 1957.                                      Vom 25. März 1957.\nZwischen der Regierung der Bundesrepublik              Zwischen der Regierung der Bundesn:~publik\nDeutschland und der Regierung des Vereinigten          Deutschland und der Regierung des Vereinigten\nKönigreichs von Großbritannien und Nordirland ist      Königreichs von Großbritannien und Nordirland ist\nEinverständnis darüber festgestellt worden, daß        Einverständnis darüber festgestellt worden, daß\ndas in Genf am 13. Juli 1931 unterzeichnete Ab-        die in Genf am 12. September 1923 zur Unterzeich-\nkommen zur Beschränkung der Herstellung und            nung aufgelegte Internationale Ubereinkunft zur\nzur Regelung der Verteilung der Betäubungsmittel       Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebs\nnebst Zeichnungsprotokoll (Reichsgesetzbl. 1933 II     unzüchtiger Veröffentlichungen (Reichsgesetzbl.\ns. 319)                                                1925 II S. 287)\nauf die Föderation von Rhodesien und Nyassaland        auf die Föderation von Rhodesien und Nyassaland\nmit Wirkung vom 20. Juli 1955 wieder Anwendung         mit Wirkung vom 20. Juli 1955 wieder Anwendung\nfindet.                                                findet.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an             Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an\ndie Bekanntmachung vom 21. Juli 1956 (Bundes-          die Bekaµntmachung vom 3. Februar 1955 (Bundes-\ngesetzbl. II S. 864).                                  gesetzbl. Ii S. 98).                         ·\nBonn, den 27. März 1957.                               Bonn, den 25. März 1957.\nDer Bundesminister des Auswärtigen                    Der Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung                               ·         In Vertretung\nHallstein                                             Hallst~in"]}