{"id":"bgbl2-1957-4-1","kind":"bgbl2","year":1957,"number":4,"date":"1957-04-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1957/4#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1957-4-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1957/bgbl2_1957_4.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über die Feststellung eines Dritten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für da Rechnungsjahr 1956","law_date":"1957-03-30T00:00:00Z","page":33,"pdf_page":1,"num_pages":3,"content":["33\nBundesgesetzblatt\nTeil II\n1957                       Ausgegeben zu Bonn am 2. April 1957                                                                                                                 Nr. 4\nTag                                                                           Inhalt:                                                                                         Seite\n30.3.57   Gesetz über die Feststellung eines Dritten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für da.\nRedlnungsjabr 1956 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              33\n12.3.57   Zweite Verordnung zur Ubertragung von Befugnissen auf dem Gebiet· der Binnenschiffahrt                                                                                  36\n25.2.57   Bekanntmachung über die Wiederanwendung des Internationalen Abkommens zur Verein-\nfachung der Zollförmlichkeiten im Verhältnis zum Irak . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              36\n6.3.57   Bekanntmachung über den Geltungsbereich der vier Genfer Rotkreuz-Abkommen (Inkraft-\ntreten für die Volksrepublik China) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          37\n27.2.57   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines Rates\nfür die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . . . . . . . . • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . •                                                  39\n27.2.57   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über den Zollwert der Waren                                                                                      40\n4.3.57   Bekanntmachung über die Wiederanwendung des Abkommens über Internationale Aus-\nstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   40\n11. 3. 57 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur einheit-\nlichen Feststellung von Regeln über die Immunitäten der Staatsschiffe (Beitritt der Türkei)                                                                            41\n12.3.57   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Vereinheit-\nlichung von Regeln über Konnossemente (Beitritt der Türkei) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    41\n9.3.57   Bekanntmachung über die Wiederanwendung des deutsch-niederländischen Vertrages über\nKredit und Steinkohlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 42\n14.3.57   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von\nRegeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Inkrafttreten für Ägypten) . . .                                                                           42\n17. 3. 57 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Ubereinkunft vom 19. Dezember\n1954 über die Internationale Patentklassifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      43\n9.3.57   Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 4. April 1955 über Offshore-\nBeschaffungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        43\n18.3.57   Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Ubereinkunft vom 11. Dezember\n1953 über Formerfordernisse bei Patentanmeldungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            44\n21.3.51   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Weizen-Ubereinkommens 1956                                                                                 44\n8.3.57   Bekanntmachung über das Inkrafttreten der deutsch-schweizerischen Vereinbarung vom\n3. Oktober 1955 über die Änderung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 24. Oktober 1950 über Sozialversicherung                                                                            44\nGesetz über die Feststellung eines Dritten Nachtrags\nzum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956\n(Drittes Nachtragshaushaltsgesetz 1956).\nVom 30. März 1957.\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz be-                                                                                                    § 3\nschlossen:                                                                                       Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 1956\n§ 1\nin Kraft.\nDer dem Gesetz über die Feststellung des Bun-\ndeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956                                                     Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundestages\n(Haushaltsgesetz 1956) vom 24. Juli 1956 (Bundes-                                            sind gewahrt.\ngesetzbl. II S. 830) beigefügte und durch die Nach-\ntragshaushaltsgesetze 1956 vom 24. Dezember 1956                                                 Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\n(Bundesgesetzbl. II S. 2095 und 2098) geänderte Bun-\ndeshaushaltsplan wird nach Maßgabe des diesem                                                Bonn/Badenweiler, den 30. März 1957.\nGesetz als Anlage beigefügten Dritten Nachtrags ge-\nändert. Die in § 1 des Haushaltsgesetzes 1956 fest-                                                                    Der Bundespräsident\ngestellten Endsummen der Einnahmen und Aus-                                                                                    Theodor Heuss\ngaben bleiben unverändert.\n§ 2                                                                                          Der Bundeskanzler\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1                                                                                     Adenauer\nund des § 13 Abs. 1 des Dritten Uberleitungsgesetzes\nvom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im                                                    Der Bundesminister der Finanzen\nLand Berlin.                                                                                                                           Schäffer","34                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil II\nOrdentlicher Haushalt                                                                             Gesamtplan zum Dritten\nOrdentliche Einnahmen             Personalausgaben\nKap.                          Bezeichnung                                         gegenüber1955\n1956         mehr       (+)      1956            1955\nweniger(-)\nDM               DM              DM\n-      DM\n1                                2                                     3                 4              5               6\n14\nBundesminister ftlr Verteidigung\n14 01 Bundesministerium für Verteidigung    .......................         -                 -              -             -\n35\nVerteidigungslasten\n35 05 Stationierungskosten  ......................................          -                 -              -             -\nInsgesamt 3. Nachtrag ....         -                 -              -             -\nNachrichtlich:\nBisherige Summe des ordentlichen Haushalts einschließlich\n1. und 2. Nachtrag ..............•...••••••.................  31 485 908 200    + 4 964 618 800 2 480 682 600  2 228 027 100\nInsgesamt •••. 31 485 908 200    + 4 964 618 800 2 480 682 600  2 228 027 100","Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. April 1957                                     35\nNachtragshaushaltsgesetz 1956                                                                            Ordentlicher Haushalt\nSachausgaben              Allgemeine Ausgaben             Einmalige Ausgaben              Ordentliche Ausgaben\ngegenüber1955     Kap.\n1956            1955           1956              1955         1956            1955           1956         mehr       (+)\nweniger(-)\nDM             DM             DM                DM           DM              DM             DM                DM\n7               8              9                10           11              12             13                14          15\n-             -       -1 455 633 000           -              -             -       - 1 455 633 000            -       14 01\n-             -         1455 633 000           -              -             -         1455 633 000             -       35 05\n-             -                 -              -              -             -                 -                -\n184 090 200    234 177 700  24 297 912 900   22 043 702 000 4 523 222 500  2 015 382 600  31 485 908 200    + 4 964 618 800\n184 090 200    234 177 700  24 297 912 900   22 043 702 000 4 523 222 500  2 015 382 600  31 485 908 200    + 4 964 618 800"]}