{"id":"bgbl2-1957-3-5","kind":"bgbl2","year":1957,"number":3,"date":"1957-03-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1957/3#page=22","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1957-3-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1957/bgbl2_1957_3.pdf#page=22","order":5,"title":"Bekanntmachung über das Zweite Verlängerungsprotokoll zum Protokoll von 1954 über die nach Ablauf des deutschen Kreditabkommens von 1952 verbleibenden kurzfristigen deutschen Schulden","law_date":"1957-02-12T00:00:00Z","page":30,"pdf_page":22,"num_pages":1,"content":["30                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil II\nBekanntmadlung über das Zweite Verlängerungsprotokoll zum Protokoll von 1954\nüber die nadl Ablauf des deutschen Kreditabkommens von 1952\nverbleibenden kurzfristigen deutsdlen Schulden.\nVom 12. Februar 1957.\nUnter Bezugnahme auf Artikel 21 des Abkom-\nmens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslands-\nschulden (Bundesgesetzbl. II S. 331) wird hiermit\nbekanntgemacht:\nDas am 2. Dezember 1954 für die Dauer von zwölf\nMonaten in Kraft getretene und durch das Erste\nVerlängerungsprotokoll um zwölf Monate verlän-\ngerte Protokoll von 1954 über die nach Ablauf des\ndeutschen Kreditabkommens von 1952 verbleiben-\nden kurzfristigen Schulden ist durch das Zweite\nVerlängerungsprotokoll um weitere zwölf Monate\nverlängert worden.\nDas Zweite Verlängerungsprotokoll zum Proto-\nkoll von 1954 ist nebst einer deutschen Obersetzung\nals Anlage zu der Mitteilung Nr. 6002/57 der Bank\ndeutscher Länder vom 7. Januar 1957 im Bundes-\nanzeiger Nr. 7 vom 11. Januar 1957 veröffentlicht\nworden.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an\ndie Bekanntmachung vom 27. Januar 1956 (Bundes-\ngesetzbl. II S. 31).\nBonn, den 12. Februar 1957.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung des Staatssekretärs\nFrhr. v. Welck\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Abkommens vom 22. Juli 1955\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Vereinigten Königreich von Großbritannien UJ:ld Nordirland\nüber den Luftverkehr zwischen ihren Gebieten und darüber hinaus.\nVom 12. Februar 1957.\nGemäß Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 4. De-\nzember 1956 über das Abkommen vom 22. Juli 1955\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem\nVereinigten Königreich vo_n Großbritannien und\nNordirland über den Luftverkehr zwischen ihren\nGebieten und darüber hinaus (Bundesgesetzbl. II\nS. 1071) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Ab-\nkommen nach seinem Artikel 16 am 7. März 1957 in\nKraft tritt.\nDie Ratifikationsurkunden sind in Bonn am 7. Fe-\nbruar 1957 ausgetauscht worden.\nBonn, den 12. Februar 1957.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung des Staatssekretärs\nFrhr. v. Welck"]}