{"id":"bgbl2-1956-30-2","kind":"bgbl2","year":1956,"number":30,"date":"1956-11-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1956/30#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1956-30-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1956/bgbl2_1956_30.pdf#page=16","order":2,"title":"Gesetz über das am 16. November 1955 unterzeichnete Dritte Zusatzabkommen zum Zollvertrag vom 20. Dezember 1951 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft","law_date":"1956-11-10T00:00:00Z","page":962,"pdf_page":16,"num_pages":2,"content":["962                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil II\nGesetz\nüber das am 16. November 1955 unterzeichnete Dritte Zusatzabkommen\nzum Zollvertrag vom 20. Dezember 1951 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Schweizerischen Eidgenossenschaft.\nVom 10. November 1956.\nDer Bundestag hat ·das folgende Gesetz be-\nschlossen:\nArtikel 1\nDem in Bern am 16. November 1955 unterzeich-\nneten Dritten Zusatzabkommen zum Zollvertrag\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der\nSchweizerischen Eidgenossenschaft vom 20. Dezem-\nber 1951 (Bundesgesetzbl. 1952 II S. 405) wird zu-\ngestimmt. Das Abkommen wird nachstehend ver-\nöffentlicht.\nArtikel 2\nI\nDieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern\ndas Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes\nfeststellt.\nArtikel 3\n(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Ver-\nkündung in Kraft.\n(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seiner\nNummer II in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt\nbekanntzugeben.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 10. November 1956.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nvon Brentano\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäffer\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nLudwig Erhard","Nr. 30 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. November 1956                                                963\nDrittes Zusatzabkommen\nzum Zollvertrag vom 20. Dezember 1951 zwischen\nder Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft\nI.\nDie dem Zollvertrag vom 20. Dezember 1951 beigefügte\nAnlage A (Zölle bei der Einfuhr in das Zollgebiet der\nBundesrepublik) wird in der aus der Anlage ersicht-\nlichen Weise geändert und ergänzt.\nII.\nDieses Zusatzabkommen bedarf der Ratifizierung. Es\ntritt am 10. Tage nach dem Austausch der Ratifikations-\nurkunden, der in Bonn erfolgen soll, in Kraft.\nGeschehen zu Bern am 16. November 1955 in zweifacher\nAusfertigung.\nFür die Bundesrepublik                      Für die Schweizerische\nDeutschland                            Eidgenossenschaft\ngezeichnet:                                gezeichnet:\nLahr                                 Schaffner\nANLAGE\nÄnderungen und Ergänzungen der Anlage A\nTeil I wird wie folgt geändert:                                                  8. Hinter der Tarifnr. ex 8711 ist einzufügen:\n„Allgemeine Anmerkung zum Abschnitt XVIII\n1. Hinter der Tarifnr. 2809 wird eingefügt:\nAus vollem Material gedrehte Stücke (Drehteile),\n,,ex 2818 Schwefelsäureanhydrid ............. 5 °/o\".                               mit einem Durchmesser von nicht melu als 25 mm,\n2. In der Tarifnr. 4911 erhält Absatz A folgende Fassung:                              aus unedlen Metallen, unterliegen einem Zollsatz\nvon 5 0/o des Wertes.\"\n„A-Alben und Bilderbücher für Kinder, auch\naus Geweben, ausgenommen unzerreißbare                                  9. In der Tarifnr. 9021 ex B (Reißfestigkeitsprüfer usw.)\nBilderbücher für Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\".         werden gestrichen: ,,, Gleichmäßigkeitsprüfer\".\n3. Hinter der Tarifnr. 8203 ist statt „Allgemeine An-                          10. Hinter der Tarifnr. 9025 wird eingefügt:\nmerkung zum Abschnitt XVI\" zu setzen „Allgemeine                                „ex 9028 Gleichmäßigkeitsprüfer für Spinnstoffe\nAnmerkungen zum Abschnitt XVI\". Die bisherige                                              und Spinnstoff waren ................ 6 °/o\".\nAllgemeine Anmerkung erhält die Bezeichnung „1 \".                           11. Hinter der Tarifnr. 9111 ist einzufügen:\nHinter der Allgemeinen Anmerkung 1 ist anzufügen:\n„Allgemeine Anmerkung zum Abschnitt XIX\n,,2. Aus vollem Material gedrehte Stücke (Drehteile),\nAus vollem Material gedrehte Stücke (Drehteile),\nmit einem Durchmesser von nicht mehr als 25 mm,\nmit einem Durchmesser von nicht mehr als 25 mm,\naus unedlen Metallen, unterliegen einem Zollsatz\naus unedlen Metallen, unterliegen einem Zollsatz\nvon· 5 0/o des Wertes.\"\nvon 5 0/o des Wertes.\"\n4. In der Tarifnr. 8477 ex A wird gestrichen:                                      .Allgemeine Anmerkung zum Abschnitt XX\n,,aus vollem Material gedrehte Stücke (Dreh-                                      Aus vollem Material gedrehte Stücke (Drehteile),\nteile), mit einem Durchmesser von nicht mehr                                       mit einem Durchmesser von nicht mehr als 25 mm,\nals 25 mm, aus unedlen Metallen ............• 5°/o\".                                aus unedlen Metallen, unterliegen einem Zollsatz\nvon 5 0/o des Wertes.\"\n5. Hinter der Tarifnr. 8531 ist einzufügen:\n„Allgemeine Anmerkung zum Abschnitt XVII                                    Teil II wird wie folgt geändert:\nAus vollem Material gedrehte Stücke (Drehteile),                       Hinter der Bestimmung zu Tarif-Nr. 4827 ist einzufügen:\nmit einem Durchmesser von nicht mehr als 25 mm,                        „Zu Tarif-Nr. 4911\naus unedlen Metallen, unterliegen einem Zollsatz                          Unzerr~ißbarQ Kinderbilderbücher sind Bilderbücher,\nvon 5 0/o des Wertes.\"                                                    auch Faltbücher, deren Blätter von Kindern nur schwer\nzerrissen werden können. Sie werden aus Karton-\n6. In der Tarifnr. ex 8706 (Teile und Zubehör für Kraft-\npapier oder Pappe mit einem Gewicht von mehr als\nwagen usw.) werden in Absatz B ex 2 b die Worte                                500 g/m 2 hergestellt, auch aus Gewebe oder aus Papier\n,,bis 31. August 1955\" gestrichen.\noder Pappe aller Art, die mit Gewebe verstärkt sind.\n7. In der Tarifnr. ex 8711 (Teile und Zubehör von Mo-                             Die Bilder sind entweder auf Papier gedruckt und\ntorrädern usw.) wird rlie An(Tabe „bis 31 Annuc,t 1955\"                        dann auf Pappe oder Gewebe aufgezogen oder unmit-\nersetzt durch die Angabe „bis 31. August 1957\".                                telbar auf Kartonpapier gedruckt oder geprägt.\""]}