{"id":"bgbl2-1956-26-1","kind":"bgbl2","year":1956,"number":26,"date":"1956-09-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1956/26#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1956-26-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1956/bgbl2_1956_26.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz betreffend das deutsch-isländische Protokoll vom 19. Dezember 1950 über den Schutz von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten","law_date":"1956-09-25T00:00:00Z","page":899,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["899\nBundesgesetzblatt\nTeil II\n1956               Ausgegeben zu Bonn am 27. September 1956                                                                                                                  Nr. 26\nTag                                                                        Inhalt:                                                                                          Seite\n25.9.56   Gesetz betreffend das deutsch-isländische Protokoll vom 19. Dezember 1950 über den Schutz\nvon Urheberrechten und gewerbllchen Schutzrechten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            899\n28.8.56   Bekanntmachung über den Geltungsbereich der vier Genf er Rotkreuz-Abkommen (Inkraft-\ntreten für Marokko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              900\n7.9.56   Bekanntmachung über die Wiederanwendung des deutsch-amerikanischen Auslieferungs-\nvertrages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   900\n24.8.56   Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die Internationale Finanz-\nCorporation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     901\n13.8.56   Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Handels- und Schiffahrtsvertrages zwischen der\nBundesrepublik Deutschland und der Republlk Kuba . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              901\n14.8.56   Bekanntmachung über das Außerkrafttret€n der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Republik Kuba über die vorläufige Regelung der Handelsbeziehungen                                                                                901\n31 8.56   Bekanntmachung zu dem Europäiscben Kulturabkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    902\n19.9.56   Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Dritten Protokolls über zusät2.liche Zugeständ-\nnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Bundesrepublik Deutscbland und\nDänemark) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    902\n19.9.56   Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vierten Protokolls über zusätzliche Zugeständ-\nnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Bundesrepublik Deutschland und\nNorwegen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      902\n19.9.56   Bekanntmachung über das Inkrafttreten des fünften Protokolls über zusätzliche Zugeständ-\nnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Bundesrepublik Deutschland und\nSchweden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    902\nGesetz\nbetreffend das deutsch-isländische Protokoll vom 19. Dezember 1950\nüber den Schutz von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten.\nVom 25. September 1956.\nDer Bundestag      hat    das        folgende Gesetz                         be-              (2) Das Protokoll tritt rückwirkend am 19. De-\nschlossen:                                                                                  zember 1950 in Kraft.\nArtikel 1                                                                Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\n(1) Dem in Frankfurt am Main am 19. Dezember                                             sind gewahrt.\n1950 unterzeichneten Protokoll über Verhandlungen                                               Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Island betref-                                          Bonn, den 25. September 1956.\nfend den Schutz von Urheberrechten und gewerb-\nlichen Schutzrechten wird zugestimmt.                                                                                  Der Bundespräsident\nTheodor Heuss\n(2) Das Protokoll wird nachstehend veröffentlicht.\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nArtikel 2\nDieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern                                                    Der Bundesminister für Wirtschaft\ndas Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes                                                                                  Ludwig Erhard\nfeststellt.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nArtikel 3                                                                                                 von Brentano\n(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Ver-                                                        Der Bundesminister der Justiz\nkündung in Kraft.                                                                                                                    Neumayer"]}