{"id":"bgbl2-1956-2-1","kind":"bgbl2","year":1956,"number":2,"date":"1956-02-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1956/2#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1956-2-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1956/bgbl2_1956_2.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über das deutsch-österreichische Protokoll vom 25. März 1955 über die Verlängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Loden","law_date":"1956-02-07T00:00:00Z","page":21,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["21\nBundesgesetzblatt\nTeil II\n1956                      Ausgegeben zu Bonn am 9. Februar 1956                                                                                                           Nr. 2\nTag                                                                     Inhalt:                                                                                          Seite\n7.2.56    Gesetz über das deutsch-österretchtsme Protokoll vom 25. März 1955 über die Verlängerung\ndes deutschen Zollzugeständnisses für Loden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . .                              21\n6.2.56    Gesetz zum Ubereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni\n1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weibltcher Arbeitskräfte für gleich-\nwertige Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •   23\n17. 1. 56  Bekanntmachung zur Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse\n(lnkraf ttreten für Griechenland) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . • . . • . . . . . . . . . . . • . . . . . •                28\n18. 1. 56  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Internationalen Abkommens zur Erleichterung\nder Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       29\n20. 1. 56  Bekanntmachung zum deutsch-schweizerischen Beglaubigungsvertrag . . . . • • . . . . . . . . . . . . . . •                                                        30\n27. 1. 56  Bekanntmachung über das Erste Verlängerungsprotokoll zum Protokoll von 1954 über die\nnach Ablauf des deutschen Kreditabkommens von 1952 verbleibenden kurzfristigen deut-\nschen Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . • • . . . . . . . . . . . . . •   31\n28. 1. 56  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über deutsche Auslandsschulden                                                                             31\n16. 1. 56  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention zum Schutze der Menschenrechte\nund Grundfreiheiten . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . • . . • . . . . • . . . . . . . . •        32\n29. 1. 56  Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . . . . . . •                                                                 32\n25. 1. 56  Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes (nachrichtlicher Abdruck) . . . . . . . . . . . . . .                                                            32\nGesetz\nüber das deutsch-österreichische Protokoll vom 25. März 1955\nüber die Verlängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Loden.\nVom 7. Februar 1956.\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz be-                                                                                       Artikel 2\nschlossen:                                                                                   Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das\nLand Berlin die Anwendung dieses Gesetzes fest-\nArtikel                                                        stellt.\nDem in Wien am 25. März 1955 zwischen der Bun-                                                                                  Artikel 3\ndesrepublik Deutschland und der Republik Oster-\n(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Ver-\nreich unterzeichneten Protokoll über die Verlänge-\nrung des deutschen Zollzugeständnisses für Loden                                        kündung in Kraft.\nwird zugestimmt. Das Protokoll wird nachstehend                                              (2) Der Tag, an dem das Protokoll in Kraft tritt,\nveröffentlicht.                                                                         ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 7.. Februar 1956.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nvon Brentano\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nLudwig Erhard","22                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil II\nProtokoll über\ndie Verlängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Loden\nIm Verlaufe der vom 18. Januar bis 5. Februar 1955 in\nHamburg und vom 15. März bis 25. März 1955 in Wien\nstattgefundenen Tagung des deutsch-österreichisdien Ge-\nmischten Regierungsausschusses sind die beiden Dele-\ngationen übereingekommen, in dem Zweiten Protokoll\nvom 22. November 1952 über zusätzliche Zugeständnisse\nzum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Bundes-\nrepublik Deutschland und Osterreich) 1 ) den auf Grund\ndes Protokolls über die Verlängerung des deutschen Zoll-\nzugeständnisses für Loden vom 14. Dezember 1953 2) bei\nNr. ex 51 11 des deutschen Zolltarifs angeführten Termin\n„bis 30. Juni 1955u durch den Termin .~is 31. Dezember\n1955\" zu ersetzen.\nDieses Zugeständnis erhält folgenden Wortlaut:\nNummer                                           Zollsatz\ndes deutschen           Bezeichnung der Waren    1/o des Wertes\nZolltarifs\nex 5111        Loden mit einem Quadrat-\nmetergewicht von 200-620 g,\nsofern dieser den öffentlich\nhinterlegten Mustern ent-\nspricht, gegen Vorlage eines\nregierungsseitig anerkannten\nZeugnisses:\nbis 31. Dezember 1955 . . .          12\nGeschehen in doppelter Ausfertigung zu Wien,                    am\n25. März 1955.\nDer Vorsitzende\nder Delegation der Bundesrepublik Deutschland\ngezeichnet:\nMueller-_Graaf\nDer Vorsitzende\nder Osterreichisdien Delegation\ngezeichnet:\nPlatzer\n1)  s. Bundesgesetzbl. 1953 II S. 259\n1) s. Bundesgesetzbl. 1954 II S. 633"]}