{"id":"bgbl2-1956-14-5","kind":"bgbl2","year":1956,"number":14,"date":"1956-05-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1956/14#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1956-14-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1956/bgbl2_1956_14.pdf#page=11","order":5,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes","law_date":"1956-05-03T00:00:00Z","page":561,"pdf_page":11,"num_pages":2,"content":["Nr. 14 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Mai 1956                             561\nBekanntmachung über Enteignungen                         Bekanntmachung über Enteignungen\nfür Zwecke der Bundeswasserstraßen.                      für Zwecke der Bundeswasserstraßen.\nVom 4. Mal 1956.                                          Vom 8. Mal 1956.\nDie Bundesregierung hat am 10. April 1956 fol-           Die Bundesregierung hat am 20. April 1956 fol-\ngenden Beschluß gefaßt, den ich hiermit bekannt-·        genden Beschluß gefaßt, den ich hiermit bekannt-\nmache:                                                   mache:\n„Auf Grund des Artikels 2 des Kapitels XVIII der          „Auf Grund des Artikels 2 des Kapitels XVIII der\nVerordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der            Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der\nFinanzen, der Wirtschaft und der Rechtspflege vom        Finanzen, der Wirtschaft und der Rechtspflege vom\n18. März 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 109, 122) in Ver-    18. März 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 109, 122) in Ver-\nbindung mit Artikel 129 Abs. 1 Satz 1 des Grund-         bindung mit Artikel 129 Abs. 1 Satz 1 des Grund-\ngesetzes wird für den                                    gesetzes wird\nBau einer Staustufe in der Elbe bei Geesthacht\nfür den Ausbau des Küstenkanals in Südmosles-\nsowie die damit zusammenhängenden wasserbau-\nfehn und Hundsmühlen (Oldenburg)\nlichen Maßnahmen im Staubereich und unterhalb\ndes Wehres                                             die Enteignung für zulässig erklärt.\"\ndie Enteignung für zulässig erklärt.\"\nBonn, den 8. Mai 1956.\nBonn, den 4. Mai 1956.\nDer Bundesminister für Verkehr                            Der Bundesminister für Verkehr\nSeebohm                                                    Seebohm\nBekanntmachung über den Geltungsbereich\nder Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.\nVom 3. Mal 1956.\nDie Konvention vom 9. Dezember 1948 über die\nVerhütung und Bestrafung des Völkermordes (Bun-\ndesgesetzbl. 1954 II S. 729) tritt in Kraft für\nBirma                              am 12. Juni 1956\nAfghanistan                        am 20. Juni 1956.\nBei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat\nBirma die folgenden Vorbehalte gemacht:\n(Ubersetzung)\n\"(1) Zu Artikel VI macht die Union von Birma den\nVorbehalt, daß dieser Artikel nicht dahingehend aus-\nzulegen ist, daß den Gerichtshöfen und Gerichten der\nUnion die Zuständigkeit in irgendwelchen Fällen von\nVölkermord oder bei irgendwelchen der in Artikel III\naufgeführten sonstigen Handlungen, die im Gebiet der\nUnion begangen wurden, entzogen oder fremden Ge-\nrichtshöfen und Gerichten übertragen werden kann.\n(2) Zu Artikel VIII macht die Union von Birma den\nVorbehalt, daß dieser Artikel auf die Union keine An-\nwendung findet.  H\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 26. September 1955 (Bundes-\ngesetzbl. II S. 892).\nBonn, den 3. Mai 1956.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung des Staatssekretärs\nBerger","562                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil II\nSofort lieferbar:\nF undsfellennadtweis über die Bundesgesefzgebung\nnada dem Stande vom 31. Dezember 1955\nbestehend aus\neiner nach Sachgebieten gegliederten systematischen Ubersicht\naller von 1949 bis 1955 im Bundesgesetzblatt und im Bundesanzeiger verkündeten\nGesetze und Verordnungen sowie sonstiger Veröffentlichungen\nnebst\neinem alphabetischen Register zu der systematischen Ubersidlt.\nDer Fundstellennachweis stellt ein erschöpfendes Nachschlagewerk über die seit\n1949 im Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger verkündeten Gesetze und Ver-\nordnungen sowie über sonstige Veröffentlichungen dar.\nPreis: 2,50 DM zuzüglich -,25 DM Porto und Verpackung\nLieferung erfolgt gegen Voreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto „ Bundes-\ngesetzblatt\" Köln 399. Die BesteJJung ist lediglich auf dem Zahlungsabschnitt zu\nvermerken.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Ver 1 a g: Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln - Druck: Bundesdruckerei, Bonn.\nDas Bundesqesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II\nLaufend er Bezug nur durch die Post Bezugspreis: vierteljährlich für Teil I = DM 4,- für Teil 11 = DM 3,- (zuzüglich Zustellgebühr).\nEin z e Ist ü c k e je angefangene 24 Seiten DM 0,40 (zuzüqlich Versandgebühren) - Zusendung einzelner Stücke per Streitband ge~Jen\nVoreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99.\nPreis dieser Ausqabe DM 0,40 zuzüqlich Versandqebühren"]}