{"id":"bgbl2-1956-14-1","kind":"bgbl2","year":1956,"number":14,"date":"1956-05-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1956/14#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1956-14-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1956/bgbl2_1956_14.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1955 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 1955)","law_date":"1956-05-11T00:00:00Z","page":551,"pdf_page":1,"num_pages":3,"content":["551\nBundesgesetzblatt\nTeil II\n1956                      Ausgegeben zu Bonn am 15. Mai 1956                                                                                                 Nr. 14\nTag                                                       Inhalt:                                                                                           Seite\n11. 5. 56  Gesetz tiber die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das\nRechnungsjahr 1955 (Zweites Nadltragshaushaltsgesetz 1955) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      551\n11. 5. 56  Gesetz tiber df e Feststellung eines Dritten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das\nRechnungsjahr 1955 (Drittes Nachtragshaushaltsgesetz 1955) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    554\n8.5.56    Bekanntmachung zu dem Kulturabkommen vom 10. Dezember 1954 zwischen der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der Spanischen Regierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •                                        558\n4.5.56    Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke der Bundeswasserstraßen . . . . . . . . . . . . . . . •                                                 5e-t\n8.5.56   Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke der Bundeswasserstraßen . . . . . . . . . . . . . . . •                                                  561\n3.5.56   Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Be-\nstrafung des Völkermordes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • •   561\nGesetz\nüber die Feststellung eines Zweiten Nachtrags\nzum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1955\n(Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 1955).\nVom 11. Mai 1956.\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-                         Die in § 1 des Haushaltsgesetzes 1955 festgestellten\nsen:                                                                      Endsummen der Einnahmen und Ausgaben bleiben\nunverändert.\n§ 1\n§ 2\nDer dem Gesetz über die Feststellung des Bundes-                            Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1\nhaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Haus-                          und des § 13 Abs. 1 des Dritten Uberleitungsgeset-\nhaltsgesetz 1955) vom 12. Juli 1955 (Bundesge-                            zes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch\nsetzbl. II S. 714) beigefügte und durch das Nach-                         im Land Berlin.\ntragshaushaltsgesetz 1955 vom 29. Februar 1956\n§ 3\n(Bundesgesetzbl. II S. 321) geänderte Bundeshaus-\nhaltsplan wird nach Maßgabe des diesem Gesetz                                  Dieses Gesetz tritt mit Wirku'ng vom 1. April\nals Anlage beigefügten Zweiten Nachtrags geändert.                        1955 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 11. Mai 1956.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäffer","552                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil II\nGesamtplan zum Zweiten\nOrdentlidler Haushalt\nFortdauernde     Einmalige             Gesamt-\nKap.                               Bezeichnung                              Einnahmen      Einnahmen           einnahmen\nDM\n- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - - -~--- ----         DM    -~---- --·--   DM\n2                                        3              4                   5\n14\nBundesminister für Verteidigung\n14 01        Bundesministerium für Verteidigung\n14 21        Bundesministerium für Verteidigung -      Außenabteilung\nKoblenz - ••••••••••••.•..••...........................\nZusammen ....\n35\nVerteidigungslasten\n35 01        Aufwand für deutsche Verteidigungsstreitkräfte und Ver-\nteidigungseinrichtungen ................................ .\nInsgesamt 2. Nachtrag ... .\nNachrichtlich:\nBisherige Summe des ordentlichen Haushalts einschließlich\n1. Nachtrag ..................•.....•....................   26 407 878 500    113 410 900     26 521 289 400\nInsgesamt ....  26 407 878 500    113 410 900     26 521289400","Nr. 14 -     Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Mai 1956                           553\nNachtragshaushaltsgesetz 1955\nOrdentlicher Haushalt\nBisherige           Neue\nPersonal-          Sam-              Allgemeine            Einmalige       Gesamt-\nGesamt-\nGesamt-\nausgaben         ausgaben             Ausgaben             Ausgaben       ausgaben\nausgaben          ausgaben\n---·\nDM ---      --·\nDM  -·---     ··--\nDM                   DM\n------- - - - - ·\nDM- - -   ---\nDM   ·---   ---\nDM   - ----\n6                7                     8                    9             10               lt               12\n1288600            -          .         -                    -             1288600        4 835 200         6 123 800\n252 500\n-\n-                    -                    -               252 500        -                 252 500\n------\n1 541 100          -                    -                    -             1 541 100      4 835 200         6 376 300\n-                -               -1 541100                 -        -   1 S41 100   5 203 261 500     5 201720400\n-·\nl 541 100          -               -1541100                  -                ;/.\n2 163 950 400      210 059 600       23 591 253 500          556 025 900 26 521 289 400\n2 165 491 500      210 059 600       23 589 712 400          556 025 900 26 521 289 400"]}