{"id":"bgbl2-1955-29-9","kind":"bgbl2","year":1955,"number":29,"date":"1955-12-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1955/29#page=86","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1955-29-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1955/bgbl2_1955_29.pdf#page=86","order":9,"title":"Bekanntmachung über die Wiederanwendung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels im Verhältnis zur Südafrikanischen Union","law_date":"1955-12-15T00:00:00Z","page":1134,"pdf_page":86,"num_pages":1,"content":["1134                      Bundesgesetzblatt,· Jahrgang 1955, Teil II\nBekanntmachung\nüber die Wiederanwendung des Abkommens über Verwaltungsmaßregeln\nzur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel\nim Verhältnis zur Südafrikanischen Union.\nVom 15. Dezember 1955.\nZwischen der · Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Südafrikani-\nschen Union ist Einverständnis darüber festgestellt\nworden, daß\ndas in Paris am f8. Mai 1904 unterzeichnete Ab-\nkommen über Verwaltungsmaßregeln zur Gewäh-\nrung wirksamen Schutzes gegen den Mädchen-\nhandel (Reichsgesetzbl. 1905 S. 695)\nim Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Südafrikanischen Union mit Wirkung\nvom 1. Januar 1956 gegenseitig wieder angewendet\nwird.\nBonn, den 15. Dezember 1955.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung des Staatssekretärs\nLöns\nBekanntmachung über die Wiederanwendung\ndes Internati~nalen Ubereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels\nim Verhältnis zur Südafrikanischen Union.\nVom 15. Dezember 1955.\nZwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Südafrikani-\nschen Union ist Einverständnis darüber festgestellt\nworden, daß\ndas in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichnete Inter-\nnationale Ubereinkommen zur Bekämpfung des\nMädchenhandels (Reichsgesetzbl. 1913 S. 31)\nim Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Südafrikanischen Union mit Wirkung\nvom 1. Januar 1956 gegenseitig wieder angewendet\nwird.                                          ·\nBonn, den 15. Dezember 1955.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung des Staatssekretärs\nLöns"]}