{"id":"bgbl2-1955-27-11","kind":"bgbl2","year":1955,"number":27,"date":"1955-12-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1955/27#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1955-27-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1955/bgbl2_1955_27.pdf#page=23","order":11,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Beitritt Venezuelas)","law_date":"1955-12-01T00:00:00Z","page":943,"pdf_page":23,"num_pages":1,"content":["Nr. 27 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Dezember 1955\nBekanntmadlung über das. Außerkrafttreten             Bekanntmadlung über den Geltungsbereidl des\nder deutsdl-brasilianisdlen Vereinbarung über           Abkommens zur Vereinheitlidlung von Regeln\nden Warenverkehr.                         über die Beförderung im internationalen\nLuftverkehr (Beitritt Venezuelas).\nVom 21. November 1955.\nVom 1. Dezember 1955.\nEs wird hiermit bekanntgemacht, daß die in Bonn\nam 17. August 1950 unterzeichnete deutsch-brasilia-        Venezuela ist dem in Warschau am 12. Oktober\nnische Vereinbarung über den Warenverkehr (Bun-         1929 unterzeichneten Abkommen zur Vereinheit-\ndesgesetzbl. 1951 II S. 11) im beiderseitigen Einver-   lichung von Regeln über die Beförderung im\nständnis am 31. Juli 1955 außer Kraft getreten ist.     internationalen Luftverkehr nebst Zusatzprotokoll\nDas Protokoll vom 17. August 1950 bleibt weiterhin      (Reichsgesetzbl. 1933 II S. 1039) mit Wirkung vom\nin Kraft.                                   ,           13. September 1955 beigetreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die           Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 14. Mai 1952 (Bundesge-              Bekanntmachung vom 2. November 1955 (Bundes-\nsetzbl. II S. 604).                                     gesetzbl. II S. 919).\nBonn, den 21. November 1955.                            Bonn, den 1. Dezember 1955.\nDer B und es mini s t er des Au sw ä r t i gen          Der Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung                                            In Vertretung\nHallstein                                                Hallstein\nBekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens\nzwisdlen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika\nüber die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen\nfür die von den Vereinigten Staaten im Interesse der\ngemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben.\nVom 20. November 1955.\nGemäß Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom\n19. August 1955 betreffend das Abkommen zwischen\nder Bundesrepublik Deutschland und den Vereinig-\nten Staaten von Amerika vom 15. Oktober 1954 über\ndie von der Bundesrepublik zu gewährenden Ab-\ngabenvergünstigungen für die von den Vereinigten\nStaaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung\ngeleisteten Ausgaben (Offshore-Steuergesetz) -\nBundesgesetzbl. II S. 821 - wird hiermit bekannt-\ngemacht, daß das Abkommen nach seinem Arti-\nkel XIV Abs. 1 auf Grund der bei der Regierung\nder Vereinigten Staaten von Amerika am 8. Novem-\nber 1955 erfolgten Hinterlegung der deutschen Ra-\ntifikationsurkunde am gleichen Tage in Kraft ge-\ntreten ist.\nBonn, den 20. November 1955.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nHallstein"]}