{"id":"bgbl2-1955-15-8","kind":"bgbl2","year":1955,"number":15,"date":"1955-07-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1955/15#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1955-15-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1955/bgbl2_1955_15.pdf#page=3","order":8,"title":"Bekanntmachung über die Wiederanwendung des deutsch-britischen Abkommens über den Rechtsverkehr im Verhältnis zu Australien","law_date":"1955-06-06T00:00:00Z","page":699,"pdf_page":3,"num_pages":1,"content":["Nr. 15 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Juli 1955                          699\nBekanntmachung                                         Bekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Abkommens                          über die Wiederanwendung\nzwischen der Bunde~republik Deutschland und               des Obereinkommens über die Sklaverei.\ndem Vereinigten Königreich von Großbritannien\nVom 7. Juni 1955.\nund Nordirland zur Vermeidung der Doppel-\nbesteuerung und zur Verhinderung der Steuer-\nverkürzung bei den Steuern vom Einkommen.                Zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und den Regierungen der nachfolgend\nVom 15. Juni 1955.                   genannten Staaten ist Einverständnis darüber fest-\ngestellt worden, daß\nGemäß Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Mai        das in Genf am 25. September 1926 unterzeichnete\n1955. über das Abkommen vom 18. August 1954              übereinkommen über die Sklaverei (Reichsge-\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem          setzbl. 1929 II S. 63)\nVereinigten Königreich von Großbritannien und          im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nNordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung        land und\nund zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei\nFrankreich          mit Wirkung vom 1. Januar 1955,\nden Steuern vom Einkommen (Bundesgesetzbl. II\nS. 611) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Ab-       Haiti               mit Wirkung vom 1. Januar 1955.\nkommen auf Grund des am 13. Juni 1955 erfolgten        Kanada              mit Wirkung vom 1. Januar 1955\nAustausches der Ratitikationsurkunden nach seinem      gegenseitig wieder angewendet wird.\nArtikel XXI Abs. 2 am 13. Juni 1955 in Kraft ge-\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an\ntreten ist.\ndie Bekanntmachung vom 21. April 1955 (Bundes-\ngesetzbl. II S. 626).\nBonn, den 15. Juni 1955.\nBonn, den 7. Juni 1955.\nDer Bundesmini'ster des Auswärtigen\nIn Vertretung                        Der Bundesminister des Auswärtigen\nHallstein                                              In Vertretung\nHallstein\nBekanntmachung über die Wiederanwendung                Bekanntmachung über die Wiederanwendung\ndes deutsch-britischen Abkommens über den               des Abkommens zur friedlichen Erledigung\nRechtsverkehr im Verhältnis zu Australien~               internationaler Streitfälle im Verhältnis\nzur Südafrikanischen Union.\nVom 6. Juni 1955.\nVom 15. Juni 1955.\nZwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Australischen Regierung ist          Zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nEinverständnis darüber festgestellt worden, daß        Deutschland und der Regierung der Südafrikanischen\ndas in London am 20. März 1928 unterzeichnete       Union ist Einverständnis darüber festgestellt wor-\ndeutsch-britische Abkommen über den Rechts-         den, daß            ·\nverkehr (Reichsgesetzbl. 1928 II S. 623 und 1932 II   _das in Den Haag am 29. Juli 1899 unterzeichnete\ns. 307)                                               Abkommen zur friedlichen Erledigung internatio-\nim Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutsch-       naler Streitfälle (Reichsg~setzbl. 1901 S. 393)\nland und Australien mit Wirkung vom 1. Juli 1954       im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\ngegenseitig wieder angewendet wird.                    land und der Südafrikanjschen Union mit Wirkung\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die      vom 1. Juni 1955 gegenseitig wieder angewendet\nBekanntmachun·g vom 14. Dezember 1953 (Bundes-         wird.\ngesetzbl. 1954 II S. 15).\nBonn, den 15. Juni 1955.\nBonn, den 6. Juni 1955.\nDer Bunde smin-is ter des Auswärtigen                  Der Bund·esminister des· Auswärtigen\nIn Vertretung                                           In Vertretung\nHallstein                                               Hallstein"]}