{"id":"bgbl2-1955-15-1","kind":"bgbl2","year":1955,"number":15,"date":"1955-07-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1955/15#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1955-15-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1955/bgbl2_1955_15.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention der Internationalen Überfischungskonferenz","law_date":"1955-06-13T00:00:00Z","page":697,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["697\nBundesgesetzblatt\nTeil II\n1955                        Ausgegeben zu Bonn am 1. Juli 1955                                                                                                               Nr. 15\nTag                                                                       Inhalt:                                                                                          Seite\n13.6.55      Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur\nKonvention der Internationalen Uberfischungskonferenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           697\n1. 6. 55   Bekanntmachung über das Internationale Abkommen zur einheitlichen Feststellung von\nRegeln über die Immunitäten der Staatsschiffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                698\n6.6.55     Bekanntmadrnng über die Wiederanwendung des Internationalen Abkommens über das\nVerbot der Verwendung von 'weißem (gelbem) Phosphor zur Anfertigung von Zündhölzern\nim Verhältnis zur Südafrikanischen Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              698\n6.6.55     Bekanntmachung über die Wiederanwendung des Internationalen Abkommens über Kraft-\nfahrzeugverkehr im Verhältnis zur Südafrikanischen Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             698\n16.6.55      Bekanntmachung über die Wiederanwendung des Ubereinkommens zur einheitlichen Fest-\nstellung von Regeln über die Hilfsleistung und Bergung in Seenot im Verhältnis zu Italien                                                                        698\n15.6.55      Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Ver-\nmeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den\nSteuern vom Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                699\n7.6.55     Bekanntmachung über die Wiederanwendung des Ubereinkommens. über die Sklaverei . . . .                                                                           699\n6.6.55     Bekanntmachung über die Wiederanwendung des deutsch-britischen Abkommens über den\nRechtsverkehr im Verhältnis zu Australien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            699\n15.6.55      Bekanntmachung über die Wiederanwendt1ng des Abkommens zur friedlichen Erledigung\ninternationaler Streitfälle im Verhältnis zur Südafrikanischen Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                  699\n8.6.55     Bekanntmachung zum Fünften Teil des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung\nentstandener Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        700\n2.6.55     Bekanntmachung zu § 35 des 'Narenzeichengesetzes (nachrichtlicher Abdruck.) . . . . . . . . . . . . .                                                             700\n13.6.55      Berichtigung zur Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über deutsche\nAuslandsschulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        700\n3.6.55     Berichtigung zur Bekanntmachung über die Wiederanwendung der Internationalen Opium-\nabkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  700\nGesetz zur Ergänzung des Gesetzes über den Beitritt\nder Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946\nder Internationalen Uherfischungskonferenz.\nVom 13. Juni 1955.\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-                                               leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\nsen:                                                                                             gesetzbl. I S. 1).\"\nArtikel 1\nArtikel 2\nIn das Gesetz vom 28. April 1954 über den Bei-\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ntritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konven-\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes von 4. Januar 1952\ntion der Internationalen Uberfischungskonferenz\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nvom 5. April 1946 (Bundesgesetzbl. 1954 II S. 469)\nwerden folgende Vorschriften eingefügt:                                                                                               Artikel 3\n1. In Artikel 2 folgender Absatz 3:                                                            Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\n,, (3) Der Bundesminister für Ernährung, Land-                                      dung in Kraft.\nwirtschaft und Forsten wird ermächtigt, Empfeh-\nlungen des Ausschusses nach Artikel 12 Abs. 10                                             Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\ndes Ubereinkommens über den Anwendungs-                                                sind gewahrt.\nbereich des Ubereinkommens, über Maschen-                                                  Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nweiten sowie über Arten und Mindestgrößen der\nFische mit Wirkung für die Bundesrepublik                                              Bonn, den 13. Juni 1955.\nDeutschland durch Rechtsverordnung mit Zu-\nDer Bundespräsident\nstimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen,\nTheodor Heuss\nsoweit dies zur Erreichung der Ziele des Uber-\neinkommens erforderlich ist.\"                                                             Der Stellvertreter des Bundeskanzlers\n2. In Artikel 3 folgender Satz 2:                                                                                                      Blücher\n,,Rechtsverordnungen, die auf Grund des Ar-                                                  Der Bundesminister für Ernährung,\ntikels 2 Abs. 3 dieses Gesetzes erlassen werden,                                                         Landwirtschaft und Forsten\ngelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Uber-                                                                                    Lübke"]}